erstellt am 23.01.2003 um 18:15 Uhr
Hallo Sascha,
jetzt bringst Du aber einiges durcheinander.Fuer Selbststaendige, egal, ob Gewerbe oder Freiberufler, gibt es nur eine Steuernummer.
Freiberufler ueben in der Regel "hoeherwertige" Taetigkeiten aus, die einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Kenntnisse (sind per Gutachten nachzuweisen) voraussetzen.
Es gibt eine Liste, was unter "Freie Berufe" faellt.
Was Du machen willst, ist Gewerbe, niemals Freiberufler.
Wenn Du fuer andere Firmen zusaetzlich als Kraftfahrer arbeiten willst, muessen sie Dich als Kraftfahrer einstellen. Ist neben Deinem Gewerbe kein Problem.
Das, was Du Dir aber vorstellst, ist sowas wie "Rent a Driver", also fahrer-Vermietung. Das kannst Du sicherlich als Dienstleistunsangebot in Dein Gewerbe mit aufnehmen, besprich das aber mit der IHK vorher, um Scheinselbststaendigkeit auszuschliessen.
Und nun lies Dier auch bitte noch das hier http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/inhalt.html#1
durch, damit Du einen Ueberblick bekommst.
Gruss, ip