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Autor Thema:   Wie versteuere ich das nun?
Dominik
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Okt 2003

erstellt am 19.01.2003 um 21:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Dominik anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Leute,

habe eine Frage zur Umsatzsteuer und hoffe ihr könnt mir da ein Stück weiter helfen:

Also, ich führe immer brav meine USt. ab, indem ich Sie entweder auf einen Preis drauf rechne oder halt bereits integriere.
Jetzt hab ich aber ein kleines Problem und zwar:
Ich verkaufe diverses Zubehör für Autos. Meistens besteht dies aus zwei Teilen, ein Teil kaufe ich von einem anderen Unternehmer (nicht USt. pflichtig) und der andere kommt aus eigener "Produktion". Den Teil, welchen ich von dem anderen unternehmer einkaufe verkaufe ich genau zu dem preis weiter mit welchem ich einkaufe, z.B. für 80Euro kaufe ich ein und für 80Euro verkaufe ich das wieder plus 25Euro für den zweiten Teil. Muss ich jetzt auf die 80Euro auch USt. draufrechnen oder nur auf die 25Euro? Ist der Betrag mit USt. dann 121,80Euro oder 109Euro?

Ich weiß ist eine blöde Frage, aber würde mich interessieren da ich ja eigentlich das Teil für 80Euro nur weiterleite und selber nichts davon habe. Vielleicht könnt ihr mir da ja helfen.

Alles Gute
Dominik

IP: 62.134.113.181

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 19.01.2003 um 22:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Dominik,

ich verweise hierzu auf § 25 a UStG. Einen Ausschnitt füge ich bei...


Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)
§ 25a
Differenzbesteuerung
[Gültige Fassung bis 31.12.2001]

(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.

2. Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde

a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder
b) die Differenzbesteuerung vorgenommen.


Du wärest danach der gewerblich handelnde Wiederverkäufer.
Die Gegenstände wurden vorher an Dich geliefert und eine USt dafür nicht geschuldet (Deine Aussage!), weil Dein Lieferant scheinbar die Kleinunternehmeroption nach § 19 (1) UStG in Anspruch genommen hat und damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, solange er die Umsatzgrenzen einhält.

Wenn Du diese Teile also jetzt für den gleichen Preis weiterverkaufst, gibt es keine Differenz, die umsatzzuversteuern wäre.

Das von Dir selbst produzierte zweite Teil ist zu versteuern und das tust Du ja auch.

Allerdings verlangt der § 25 a eine umfangreiche Aufzeichnungspflicht! Du müßtest ihn Dir dazu einmal ganz durchlesen.

Tu Dir den Gefallen und stimme das zu Deiner Sicherheit einmal mit Deinem / einem Steuerberater ab. Das sollte telef. geklärt werden können und bedarf sicher keiner großartigen Beratung.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.229.207

Dominik
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Okt 2003

erstellt am 20.01.2003 um 00:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Dominik anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Peter,

ein dickes Danke an Dich, jetzt bin ich scon mal ein wenig schlauer.

Wie sieht das dann aber in der Ust.-Voranmeldung, welche ich monatlich zu machen habe, aus? Wo werden dann die 80Euro eingetragen?

Vielleicht könntest Du mir auch an GorillaE38@aol.com schreiben, das wäre prima.

Also, nochmal Danke soweit.

Gruß
Dominik

IP: 195.93.72.18

Dominik
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Okt 2003

erstellt am 21.01.2003 um 12:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Dominik anzusehen!        Antwort mit Zitat
Jetzt blick ich gar nicht mehr durch:

Jetzt war ich heute im Finanzamt und die haben mir gesagt, dass ich die 80Euro genauso versteuern muss.

Steht zum Beispiel in der Rechnung 80Euro und 29Euro, so drücke ich nicht nur für die 29 Euro meine Ust. ab (4 Euro) sondern auch bei den 80 Euro (ca. 11 Euro). Ist doch voll besch.... da mache ich ja dann minus, weil ich von dem Lieferanten keine Vorsteuer geltend machen kann. Könnte dieser jetzt auch Ust. ausweisen, dann wäre es ja egal, dann "nullt" sich das ja.
Was soll ich machen? Lieferanten wechseln?
Wäre aber doof, da ich einen guten Preis bekomme den ich den Kunden ja weitergeben kann.
Was meint ihr?

IP: 62.134.116.220

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 21.01.2003 um 19:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
sorry Dominik,

dann haben die Dein beim FA Dein Problem nicht erkannt oder Du hast es nicht richtig geschildert...

Was Du jetzt schilderst, hat nichts mehr mit Differenzbesteuerung zu tun, sondern ist schlicht und einfach Regelbesteuerung frei nach dem Motto... IN den 80,-- Euro stecken 16 % USt! Das war schon immer so ;-)

Also gehst Du am besten noch mal zum FA und versuchst es noch einmal... und verweist explizit auf den § 25 a UStG.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.208.87

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