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Thema: Gewerbeanmeldung sinnvoll?
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Zanthia2 unregistriert
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erstellt am 12.01.2003 um 19:04 Uhr
Hallo zusammen! Puh, jetzt habe ich mich ewig durch's Net gewälzt und irgendwie bin ich noch nicht wirklich schlauer geworden. Ich verdiene mir mit Fotografie ab und zu ein wenig Geld. Hauptberuflich mache ich aber etwas ganz anderes. Da es sich jetzt auch mal um einen etwas höheren Betrag handelte überlege ich mir, wie ich das alles weiterhin am sinnvollsten angehe. Ich will mir vor allem für diesen Zweck in Kürze eine zweite, geeignete Kamera (eben nicht privat, sondern speziell für diesen Zweck) zulegen. Manche sagen, ich soll einfach ein Gewerbe anmelden - andere sagen, daß ist zu aufwendig und unsinnig wäre. Was würdet Ihr denn jemandem raten, der ab und zu mal was hinzuverdient, jedoch nicht im großen Stil? Was ist z.B. am sinnvollsten, wenn ich die Kamera, Filmentwicklung etc. gerne absetzen würde? Vielen Dank für Eure Hilfe! Biene P.S. Hab mir eigentlich registriert, warte aber noch auf die Zusendung des Passwortes.
IP: 212.144.77.48 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 12.01.2003 um 19:58 Uhr
Hi Zanthia, wenn Du magst, wandere doch bitte in ein Forum von http://www.wilhelm-data.de/ . Da wurden Deine Themen schon teilweise behandelt, vor allem die steuerliche Seite. Auch Downloads findest Du dort dazu.Hier paar allgemeine Hinweise: 1. Gewerbe ist nicht mit viel Aufwand verbunden, Du holst Dir beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein, kostet so um die 20 Euro. Die weiteren Anmeldungen (Finanzamt, IHK) werden von dort automatisch eingeleitet. 2. Vom Finanzamt bekommst Du einen Steuererfassungsbogen, da musst Du dann auf die USt-Befreiung fuer Kleinunternehmer verzichten, wenn Du fuer Deine Fotoausruestung auch die MwSt erstattet bekommen willst (heisst Vorsteuerabzug). Alle Rechnungen musst Du dann aber mit USt ausstellen, die USt ist sofort an das Finanzamt abzufuehren. Monatlich sind USt-Erklaerungen abzugeben. Von Deinem Umsatz (Einnahmen netto) ziehst Du Deine Betriebsausgaben (Kamera usw.) netto ab, aber nicht auf einen Schlag, wenn sie teurer als 400 Euro ist. Dann ist Afa (Abschreibung in Jahresteilbetraegen) erforderlich.Was dann uebrig bleibt aus der Differenz Einnahmen+Vorsteuererstattung - Betriebsausgaben ist dann Dein Gewinn, den Du zu Deinem Einkommen hinzu zaehlen und versteuern musst. 3. Dein Arbeitgeber muss ueber die Nebentaetigkeit informiert werden (wegen der Arbeitgeberzuschuesse zu den Sozialversicherungen musst Du mit Deiner Nebentaetigkeit weit unter Deinem Angestellteneinkommen bleiben). Ja, das war's fuer den Anfang. Freiberuflichkeit (ohne Gewerbeanmeldung, nur Finanzamtanmeldung als Selbststaendiger) scheidet hier vermutlich aus, wenn Du Dich nicht als eigenschoepferischer Kuenstler betaetigst. Gruss, Ina Von Deinen Einnahmen IP: 134.94.113.161 |
Zanthia2 unregistriert
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erstellt am 12.01.2003 um 20:05 Uhr
Hallo! Danke für die Infos, werde mich weiter an die genannte Seite wenden. BieneIP: 145.254.37.134 | |