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Thema: GbR: Wird Eigenkapital versteuert?
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Niki unregistriert
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erstellt am 02.01.2003 um 02:36 Uhr
Hallo,ich möchte mit meinem Freund eine GbR gründen. Nun wollen wir jeder etwa 5.000 Euro auf unser Firmenkonto einzahlen, um die Zeit bis zu den ersten Einzahlungen zu überbrücken. Kann das bei unserer Firmen-Steuererklärung von Nachteil sein, weil der Fiskus dieses von uns eingezahlte Eigenkapital dann berücksichtigt und evtl. versteuert, falls wir keine Kosten in selber Höhe aufzuweisen haben? Vielen Dank für eure Hilfe Niki IP: 80.143.121.62 |
ip unregistriert
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erstellt am 03.01.2003 um 14:49 Uhr
Hallo Niki, eine GbR macht keine Bilanzbuchfuehrung, sondern nur eine Einnahmen-/Ueberschussrechnung. Du ziehst von Deinen Einnahmen die Betriebsausgaben ab, der Rest ist Gewinn und dafuer zahlst Du Einkommenssteuer. Umsatzsteuer ist natuerlich auch zu zahlen, wenn Du nicht die Befreiung fuer Kleinunternehmer in Anspruch genommen hast. Deine Einzahlungen auf ein Firmenkonto tauchen also erst einmal in keiner Einnahmen-Ausgaben-Belegfuehrung auf und unterliegen auch keiner weiteren Versteuerung. Sie stammen doch aus deinem bereits versteuerten Einkommen, oder? Gruss, inaIP: 134.94.113.161 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 03.01.2003 um 18:08 Uhr
Hallo Ina und Niki,das Eigenkapital ist unabhängig von der Buchführungsform zu sehen... Bei der Einnahmen- / Überschussrechnung ist das Ergebnis, welches sich aus der Differenz zwischen - na, was wohl ;-) - ergibt, zu versteuern. Beim Bilanzierer ergibt sich der Gewinn aus der Differenz zwischen Umsatz und Kosten - genauer gesagt aus der Differenz zwischen Umsatz und UMSATZkosten - in beiden Gewinnermittlungsarten wird das Kapital nicht berührt! Gruß Peter www.wilhelm-data.de IP: 80.142.242.66 |
niki unregistriert
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erstellt am 15.01.2003 um 17:52 Uhr
Hallo Ina, hallo Peter,vielen Dank für eure Antworten! Zu Inas Frage: > Sie stammen doch aus deinem bereits > ersteuerten Einkommen, oder? Ja, genau. Viele Grüße niki
IP: 80.143.118.142 |
Chris unregistriert
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erstellt am 05.04.2003 um 14:24 Uhr
Hi,Eigenkapital ist wie Fremdfinanzierung nicht als Einnahme zu erfassen. Das Ergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen. Ob ihr bilanzieren müßt, hängt von der Größe ab. Generell wird eine Einnahme-Überschußrechnung ausreichen. Bei mehr als 250.000 Euro Umsatz oder 25.000 Euro Gewinn (vgl. §140 AO) seid ihr Buchführungspflichtig und müßt bilanzieren. Sofern ihr Kaufleute seid, seid ihr auf jedenfall Buchführungspflichtig `(§238 HGB i.V.m. §1 HGB) Übrigens muss das Eigenkapital nicht aus versteuernden Einnahmen stammen. Man sollte sich nur eine gute Ausrede einfallen lassen, wenn es nicht so wäre;-).
Der reine Finanzierungsvorgang z.B. Aufnahme Darlehen und Einzahlung Eigenkapital gehört nicht zu den Einnahmen und die Tilgung der Darlehen und Rückzahlung von Eigenkapital nicht zu den Ausgaben.
IP: 80.134.215.26 | |