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Autor
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Thema: Abschreibung
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Regine unregistriert
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erstellt am 30.12.2002 um 18:41 Uhr
Guten Tag allerseits,ich hab eine Frage zur linearen Abschreibung eines PCs. Drei Jahre so heißt es muss der Abgeschrieben werden. ich muss mal blöd fragen: nehm ich den netto-Kaufpreis, teil den durch 3 und setz diese Summe 3 jahre lang ab? Da ich wie das Finanzamt mir sagte, die Vorsteuer gleich geltend machen kann, muss ich ja irgendwie die Gesamtsumme angeben und das dann aber als Abschreibung separat kennzeichnen, oder? Soll heißen: steuerlich berücksichtigt wird immer nur ein Drittel? Lieg ich da richtig? Tut mir leid, abschreibung ist Neuland für mich. DAnke sehr und guten Rutsch IP: 217.9.58.224 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 30.12.2002 um 19:10 Uhr
Hallo Regine,Du liegst mit Deiner Einschätzung richtig. Im Falle, daß Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, machst Du in der Tat pro Jahr ein Drittel des Netto-Anschaffungswertes als Afa-Aufwand geltend. Auch einen guten Rutsch in's neue Jahr... Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.213.174 | |