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Thema: kleiner Laden mit kunsthandwerkl. Gegenständen - noch als kleinunternehmer führbar?
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bibi unregistriert
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erstellt am 08.12.2002 um 20:18 Uhr
Hallo,Mein Mann war bisher als Kleinunternehmer im Import und Handel von kunsthandwerklichen Gegenständen tätig, bisher von zuhause. Jetzt mietet er einen kleinen Laden, in dem er diese Gegenstände verkauft. Ist er dadurch zur doppelten Buchführung verpflichtet und auch zur Umsatzsteuervoranmeldung, weil er jetzt einen Laden hat, also automatisch Kaufmann, oder kann er, wenn er noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt wegen Nichtüberschreiten der 16600 Euro Umsatz, wie bisher die einfache Buchführung weiterführen? Eventuell hat er den Laden auch nur kurzfristig, für 2-3 Monate. Deshalb, muss er jetzt den Aufwand betreiben und die Buchführung umstellen? Wäre dankbar für eine schnelle Einschätzung! Bibi IP: 217.229.56.130 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 09.12.2002 um 08:21 Uhr
Bibi,Dein Mann wird nicht dadurch zum Kaufmann, weil er ein Ladenlokal mietet. Es ändert sich für ihn zunächst nichts. Gruß Peter www.wilhelm-data.de IP: 80.142.206.105 | |