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Autor Thema:   UmsatzsteuerTFirmengründung mit Partner
AzorroA
unregistriert
erstellt am 05.11.2002 um 23:02 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

mit Interesse habe ich schon einige Beiträge mit entsprechend kompetenten Antworten gelesen und denke, dass ich hier gut aufgehoben bin. Ich möchte zusammen mit meinem Freund nebengewerblich mit Waren handeln (überwiegend im Internet) Mein Kumpel wird sich vorwiegend um den Einkauf bemühen und ich mit dem Verkauf und der enstpechenden Administration und Buchhaltung.Mir stellen sich ein paar Fragen:

-Ist es richtig, dass wir am besten eine GbR mit zwei gleichberechtigten Gesellschaftern gründen?
- Wir wollen uns nicht von der Mwst-Pflicht befreien lassen und streben erst einaml nicht an, mehr als 25.000 Euro Gewinn/Jahr zu machen. Müssen wir eine doppelte Buchhaltung führen?
-In erster Zeit wird es schwierg sein, Gewinne einzufahren, da wir erst einmal einiges an Ware kaufen müssen. Wie mache ich das gegenüber meiner/unser Einkommenssteuererklärung geltend?
-Falls wir in die Gewinnzone rutschen, könne wir diesen einfach durch zwei teilen und den entsprechenden Betrag bei der Einkommenssteuererklärung angeben?
- Können wir unsere DSL/Telefonkosten absetzen, auch bei einfacher Buchhaltung?

Oh je, das waren jetzt ´ne Menge Frage. Wäre aber nett, wenn ich Antworten dazu bekommen könnte. Viele Grüße, A.

IP: 217.226.123.233

ip
unregistriert
erstellt am 06.11.2002 um 15:51 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi,
bitte auch erst mal den Ratgeber E-Lancer lesen zu finden ueber www.GoetzBuchholz.de .

Betriebsausgaben koennen immer abgesetzt werden, ob doppelte Buchfuehrung (erst ab Handelsregistereintrag vorgeschrieben) oder nicht.
Jede Kooperation, also auch die Zusammenarbeit von zwei Partnern, ist zunaechst automatisch eine GbR.
Ich wuerde aber alle rechte und Pflichten haarklein vertraglich regeln.
Umsatzsteuer bezahlt die GbR, Einkommenssteuer jeder Partner.
Gruss, ip

IP: 134.94.113.161

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 05:07 Uhr             Antwort mit Zitat
Wenn´s um Steuern geht, würde ich mir an eurer Stelle einmal Gedanken über eine clevere Auslandsgründung machen. Mit einer Gründung in einem "Niedrigsteuerland", z.B. in Großbritannien, ist dies möglich. Aber auch andere Länder haben z.T. deutlich niedrigere Steuersätze als Deutschland.

In Großbritannien beträgt der Körperschaftssteuersatz für einen Betriebsgewinn bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort. Nicht umsonst zählt GB zu den gründerfreundlichsten Ländern in der EU. Durch die EU-Gesetzgebung kann man heute überall ein Unternehmen gründen, das in den anderen Mitgliedsländern rechtlich anerkannt wird.

Aktuelle GB-Körperschaftssteuersätze kann man im Internet auf zahlreichen Seiten nachlesen, bspw. unter http://www.winters.co.uk/txcorp.htm.

Mit einer UK-Firmengründung und deutscher unselbständiger Betriebsstätte läßt sich die Körperschaftssteuer nachhaltig senken. Auslandsfirmengründungen sollten allerdings nicht "auf die Schnelle" vorgenommen, sorgfältig geplant werden, um insbesondere bei den Steuern keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Die GbR ist im übrigen auch aus anderen Gründen nicht gerade der unternehmerische Hit, allein schon, wenn man an die Haftungsproblematik denkt.

Falls euch mehr zu dem Thema interessiert, mailt doch einfach mal.

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 62.225.224.65

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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