erstellt am 21.10.2002 um 21:05 Uhr
Hallo Sailor JB,Ihre Infos sind grundsätzlich richtig. Es kann aber bei bestimmten Leistungen zu Unternehmer-Endabnehmern (Zwischencharter) zu Sonderfällen kommen, wenn der Abnehmer in EG sitzt und USt-ID-Nummer hat.
Was Amigo Tomas schreibt ist ziemlich daneben, weil es sich eben bei der Vercharterung nicht um eine Lieferung handelt, sondern um eine sonstige Leistung, bei der sich der Ort der Leistung nach § 3a UStG fingiert.
Im Charterbusiness gibt es einige Spielarten, die von der "nackten Vercharterung" über "mit Mannschaft" bis "Beförderungs- oder Reiseleistung gehen".
Soetwas (Einzelfall, Verträge, Agenturen, Betriebsstätten) kann man nicht in einem Forum klären. Das sieht man an den mit Überzeugung vorgetragenen falschen Antworten!
Also (Eigenwerbung?) qualifizierten Berater anheuern, vorher Szenario skizzieren (spart Beratungszeit).
Tipp: Vorher mal bei der Oberfinanzdirektion anrufen und dort nach Umsatzsteuerreferat fragen. Meistens helfen die weiter, weil solche Praxisfragen das Beamtenleben bunter gestalten und die Damen und Herren sich dann gebraucht vorkommen.
Franzosen: wollen eigentlich nichts außer Liegegebühren, aber die Papiere müssen komplett sein, sonst kann es sein, daß sie "Einfuhr" annehmen und USt auf den Schiffswert fordern!
Ahoi
Hans Jürgen Rosen StBv
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