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Autor Thema:   Steuern im Ausland
JB
unregistriert
erstellt am 19.10.2002 um 16:51 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich beabsichtige die Gründung einer deut. Firma, die eine Segelyacht im Ausland verchartert.

laut meinen Infos ist:
- die Firma damit im Inland steuerpflichtig
- bei Umsätzen mit deutschen Kunden ist deutsche MwSt abzuführen
- bei Umsatz mit ausländischen (franz. Kunden) ebenfalls deut. MwSt

FRAGE:
Will der französiche Staat auf irgendeine Weise an meinem Unternehmenserfolg teilhaben, kennt jemand Regelungen in diesem Bereich.

Danke für Eure Mühe

IP: 80.132.2.100

Tomas
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:Hannover
Registriert: Okt 2002

erstellt am 20.10.2002 um 17:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Tomas anzusehen!   Klicken Sie hier, um Tomas eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo!

Alle Lieferungen innerhalb der EU unterliegen den Erwwerbsteur, ist nichts anderes als Einfuhrumsatzsteuer im Land, in dem sich der Käufer befindet.
1. Fall
Ist das eine Liefrung an ein Unternehmen, dann zahlst du keine USt., sondern dein Partner bei der Einfuhr.
Aus der Rechnung muss folgendes ersichtlich sein:
USt.ID-Nummern von beiden Seiten sowie ein Hinweis gem §§ 6a und 4 Nr1b des UStGes auf eine Steuerfreiheit.
2. Fall Ist dein Kunde ein Endverbraucher, dann Zahlst du den USt. und zwar hier in Deutschland.

Deine IHK sagt dir dazu bestimmt noch mehr.

Grüße!

T.

3. Fall

IP: 217.81.61.205

Tomas
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:Hannover
Registriert: Okt 2002

erstellt am 20.10.2002 um 18:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Tomas anzusehen!   Klicken Sie hier, um Tomas eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ach so, ich gehe davon aus, du hast schon die USt.ID-Nummer , denn die brauchst du, wenn du innerhalb der EU etwas kaufst oder verkaufst.

IP: 217.81.61.205

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 21.10.2002 um 21:05 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Sailor JB,

Ihre Infos sind grundsätzlich richtig. Es kann aber bei bestimmten Leistungen zu Unternehmer-Endabnehmern (Zwischencharter) zu Sonderfällen kommen, wenn der Abnehmer in EG sitzt und USt-ID-Nummer hat.

Was Amigo Tomas schreibt ist ziemlich daneben, weil es sich eben bei der Vercharterung nicht um eine Lieferung handelt, sondern um eine sonstige Leistung, bei der sich der Ort der Leistung nach § 3a UStG fingiert.

Im Charterbusiness gibt es einige Spielarten, die von der "nackten Vercharterung" über "mit Mannschaft" bis "Beförderungs- oder Reiseleistung gehen".
Soetwas (Einzelfall, Verträge, Agenturen, Betriebsstätten) kann man nicht in einem Forum klären. Das sieht man an den mit Überzeugung vorgetragenen falschen Antworten!

Also (Eigenwerbung?) qualifizierten Berater anheuern, vorher Szenario skizzieren (spart Beratungszeit).

Tipp: Vorher mal bei der Oberfinanzdirektion anrufen und dort nach Umsatzsteuerreferat fragen. Meistens helfen die weiter, weil solche Praxisfragen das Beamtenleben bunter gestalten und die Damen und Herren sich dann gebraucht vorkommen.

Franzosen: wollen eigentlich nichts außer Liegegebühren, aber die Papiere müssen komplett sein, sonst kann es sein, daß sie "Einfuhr" annehmen und USt auf den Schiffswert fordern!

Ahoi

Hans Jürgen Rosen StBv
c/o
GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0
direkt 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33
Mobil 0171-6250603

IP: 193.27.50.71

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