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Autor Thema:   Buchhaltung ab wann?
Nikita
unregistriert
erstellt am 02.10.2002 um 11:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Hello

ich plane mich selbstständig zu machen im Einzelhandel...

Nun kann ich mich noch dunkel daran erinnern, das ich irgendwo mal gehört habe, das man bis zu einem bestimmten Jahresgehalt keine Buchhaltung/Buchführung machen muss nur Kassenbuch oder so.

Ab welchem Jahresbetrag an Einnahmen müsste ich denn Buch führen???

Und ab wann lohnt ein Steuerberater oder sowas der die Buchhaltung macht??

Würde mich freuen da ich noch so ziemlich keine Ahnung habe von Geldsachen her.

DANKE!!!

Nikita

IP: 62.225.60.234

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 02.10.2002 um 14:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi Nikita,
Du kannst davon ausgehen, dass Bilanzbuchfuehrung ab Eintrag ins Handelsregister erforderlich ist.
Und die ist vorgeschrieben ab Jahresgewinn 25.000 € und einem Jahresumsatz 260.000 €.
Aber auch bereits vorher ist ein freiwilliger Eintrag moeglich.
Umfangreiche Infos zu allen Modalitaeten der Existenzgruendung findest Du in www.e-lancer-nrw.de .
Gruss, ip

IP: 195.24.119.140

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 08.10.2002 um 23:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Nikita:
Hello

ich plane mich selbstständig zu machen im Einzelhandel...

Nun kann ich mich noch dunkel daran erinnern, das ich irgendwo mal gehört habe, das man bis zu einem bestimmten Jahresgehalt keine Buchhaltung/Buchführung machen muss nur Kassenbuch oder so.

Ab welchem Jahresbetrag an Einnahmen müsste ich denn Buch führen???

Und ab wann lohnt ein Steuerberater oder sowas der die Buchhaltung macht??

Würde mich freuen da ich noch so ziemlich keine Ahnung habe von Geldsachen her.

DANKE!!!

Nikita


IP: 213.7.86.14

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 08.10.2002 um 23:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
geregelt ist dies im HGB und in der AO (Abgabenordnung). Aber fange doch erst mal mit einer Einnahme-/Überschüßrechnung an.
Dies hat mit Buchhaltung nichts zu tun und es werden Einnahmen/Ausgaben aufgezeichnet.
Einen Steuerberater brauchst du hierfür meiner Meinung nach nicht. Ich würde einen stundenweise Steuerfachgehilfin/Buchhalterin, die die dies nebenberuflich macht, engagieren.
Grüße
Manfred

IP: 213.7.86.14

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 13.10.2002 um 15:17 Uhr             Antwort mit Zitat
Tut mir leid, aber der Haratmann'sche Rat ist genau das an "Rat", was mich in solchen Foren auf die Palme bringt.

Natürlich wird Herr Hoffmann anbringen, daß es mir als Steuerberater nur um unsere Berufsprivilegien geht.
Das will ich von Anfang an ausräumen, wir selbst arbeiten mit Mandanten zusammen, deren Buchhaltung von Buführungshelfern, freien Buchhaltern und/oder Nebenberuflern gemacht wird. Wir haben keinerlei Berührungsängste oder Umsatzgier.

Unsere Kontakte sind aber keine Blindflug-Aspiranten, die meinen alles so gut und so richtig wie Steuerberater machen zu können.
Natürlich machen Steuerberater auch Mist, sie sind aber für alles versichert was sie tun dürfen.

Steuerberatung darf aber kein Buchhalter machen. Wenn er dies doch tut, dann ist das unversichert und ggf. hat der Kunde Pech, wenn er Schadenersatz will.

Also Finger weg von Halbwissenden, wenn es um existenzielle Fragen geht. Auch vor einem schlechten Steuerberater ist man dann nicht geschützt, kann aber wenigstens mit Regressansprüchen kommen.

Wir haben also kein Problem damit, wenn FiBu-Arbeiten und Lohn von Buchhaltern im Rahmen derer Befugnisse und Befähigungen gemacht werden.

Der Rat von Herrn Hartmann "lotst" aber direkt dahin. Wo bleibt die Erstberatung durch den Steuerberater? Macht das der Buchhalter nebenbei als kostenloser Tipp? Na danke!

Wenn Nikita so wenig zu tun hat und die Überschußrechnung ausreicht, dann soll sie sich vieleicht mit einem Steuerberater zusammentun, der ihr wirklich was erklärt und dann holt sie sich z.B. "Lexware Buchhalter" und macht die notwendigen Aufzeichnungen selbst. Das ist noch billiger.

Wenn sie dann selbst keine Zeit mehr hat, sich aber auskennt, dann kann sie die Sachen wahrscheinlich preiswert von einem Buchhalter bearbeiten lassen. Dann weiß sie aber was sie braucht und will.
Einen Steuerberater braucht sie dann nur für spezielle Beratungen und die endgültigen Erklärungen (... die aber in dem "kleinen" Unternehmen vielleicht auch selber gemacht werden können).
Das A&O ist die FachBERATUNG und nich die Handwerksarbeit, die daran knüpft. Diese Leistung ist für Steuerberater und Buchhalter Standard und beim Letzteren oft in der Tat preisgünstiger. Es spricht nichts gegen ein solches Angebot in der richtigen Konstellation.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24 - 51069 Köln
TEL 0221-96857-0 direkt 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33
Mobil 0171-6250603

IP: 193.27.50.70

Büro mobil
unregistriert
erstellt am 14.10.2002 um 16:12 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo alle zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und kann mich den Ausführungen des Stbv nur anschliessen.

Nur dass ich auf der anderen Seite stehe. Ich bin selbständiger Bilanzbuchhalter erfasse die lfd Geschäftsvorfälle und übernehme die lfd Lohnbuchhaltung.

Da ich momentan auch eine Weiterbildung zum Steuerberater besuche, weiß ich nun wieviel ein StB wissen muß. Und man sollte nicht bei Beratungen auf das Geld achten und sich einen fachlich qualifizierten Rat einholen.

Für die Erfassung lfd Geschäftsvorfälle spricht nichts gegen einen "Nicht Steuerberater".

Eric Müller
Büro mobil
0170 300 91 31 www.buero-mobil.net

IP: 80.133.26.199

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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