erstellt am 13.10.2002 um 15:17 Uhr
Tut mir leid, aber der Haratmann'sche Rat ist genau das an "Rat", was mich in solchen Foren auf die Palme bringt.Natürlich wird Herr Hoffmann anbringen, daß es mir als Steuerberater nur um unsere Berufsprivilegien geht.
Das will ich von Anfang an ausräumen, wir selbst arbeiten mit Mandanten zusammen, deren Buchhaltung von Buführungshelfern, freien Buchhaltern und/oder Nebenberuflern gemacht wird. Wir haben keinerlei Berührungsängste oder Umsatzgier.
Unsere Kontakte sind aber keine Blindflug-Aspiranten, die meinen alles so gut und so richtig wie Steuerberater machen zu können.
Natürlich machen Steuerberater auch Mist, sie sind aber für alles versichert was sie tun dürfen.
Steuerberatung darf aber kein Buchhalter machen. Wenn er dies doch tut, dann ist das unversichert und ggf. hat der Kunde Pech, wenn er Schadenersatz will.
Also Finger weg von Halbwissenden, wenn es um existenzielle Fragen geht. Auch vor einem schlechten Steuerberater ist man dann nicht geschützt, kann aber wenigstens mit Regressansprüchen kommen.
Wir haben also kein Problem damit, wenn FiBu-Arbeiten und Lohn von Buchhaltern im Rahmen derer Befugnisse und Befähigungen gemacht werden.
Der Rat von Herrn Hartmann "lotst" aber direkt dahin. Wo bleibt die Erstberatung durch den Steuerberater? Macht das der Buchhalter nebenbei als kostenloser Tipp? Na danke!
Wenn Nikita so wenig zu tun hat und die Überschußrechnung ausreicht, dann soll sie sich vieleicht mit einem Steuerberater zusammentun, der ihr wirklich was erklärt und dann holt sie sich z.B. "Lexware Buchhalter" und macht die notwendigen Aufzeichnungen selbst. Das ist noch billiger.
Wenn sie dann selbst keine Zeit mehr hat, sich aber auskennt, dann kann sie die Sachen wahrscheinlich preiswert von einem Buchhalter bearbeiten lassen. Dann weiß sie aber was sie braucht und will.
Einen Steuerberater braucht sie dann nur für spezielle Beratungen und die endgültigen Erklärungen (... die aber in dem "kleinen" Unternehmen vielleicht auch selber gemacht werden können).
Das A&O ist die FachBERATUNG und nich die Handwerksarbeit, die daran knüpft. Diese Leistung ist für Steuerberater und Buchhalter Standard und beim Letzteren oft in der Tat preisgünstiger. Es spricht nichts gegen ein solches Angebot in der richtigen Konstellation.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Rosen StBv
GRS Steuerberatungsgesellschaft
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