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Thema: Gewerbesteuer
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Tomas Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:Hannover Registriert: Okt 2002
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erstellt am 31.08.2002 um 16:54 Uhr
Hallo!Nach unseren Schätzungen fällt bei uns am Ende des jahres ein Gewinn v. ca. 40.000 euro an. 40% davon soll laut Gesellschaftsvertrag unberührt bleiben, also nicht entnommen werden, und den Kapitalanteilen zugeschrieben werden. Was wird dann besteuert: trotzdem 40.000 oder die 24.000 die uns so zusagen zur Verfügung stehen. Denn wenn ich richtig verstanden habe werden die Kapitalanteile laut §9 Abs.2 GewStG von Gewerbertrag abgezogen und da es noch 24.000 bleiben und es einen Freibetrag von 24.500 gibt dann müssen wir keine Gewerbesteuer zahlen. Oder ich sehe das alles zu einfach und falsch. Grüße Tomas IP: 217.81.50.12 |
Hans Jürgen Rosen unregistriert
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erstellt am 31.08.2002 um 18:34 Uhr
Hallo Tomas,damit das kein Aufsatz mit allen möglichen Konstellationen gibt: Sie schreiben was von Kapital, aber was für eine Gesellschaftsform ist Ihr Unternehmen? Das müßte Ihnen Ihr Steuerberater aber aus dem FF sagen können und der kennt doch Ihre Verhältnisse. Die Antwort (von ihm) dauert dann 15 Minuten ("Guten Tag" eingerechnet! Mit freundlichen Grüßen Hans Jürgen Rosen StBv GRS Steuerberatungsgesellschaft Treuhandgesellschaft mbH Radiumstraße 24 51069 Köln TEL 0221-96857-0 direkt 0221-96857-21 FAX 0221-96857-33 Mobil 0171-6250603 IP: 193.27.50.71 |
ip unregistriert
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erstellt am 31.08.2002 um 19:24 Uhr
Hallo Herr Rosen, Tomas ist hier schon "Dauerkunde", OHG mit "Virtuellem Buero".Hallo Tomas, ich wuesste jetzt gerne mal, wie Du Deine Bueroprobleme geloest hast. Gruss, Ina IP: 62.246.130.123 |
Tomas Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:Hannover Registriert: Okt 2002
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erstellt am 01.09.2002 um 14:02 Uhr
Hallo Herr Rosen! Ja, ich weißich wollte auch kein Aufsatz haben. Wollte nur wissen ob ich da mit GewStG und kapitalanteilen richtig verstanden habe. Jede 15 min. kosten auch Geld und das möchte ich mir für weitere noch wichtigere Antworten sparen.:-) Hallo Ina! Ja, die sind fast gelöst, jetzt wo wir sehr viel Informationen zum Thema gesammelt haben, verarbeitet sie unser kleine Rechner im Kopf um hoffentlich zu dem optimalem Ergebnis zu kommen. Habe in meinem Beitrag über Büros einbisschen was berichtet. Grüße
Tomas IP: 217.81.49.226 |
Hans Jürgen Rosen unregistriert
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erstellt am 02.09.2002 um 20:47 Uhr
Hallo Tomas,Kurzantwort: Gedanken falsch! reicht nicht? Mittelantwort: Die ersten 24.500 Gewinn sind frei. Danach gibt es Staffelbeträge von 4 x €12.000 mit einem sog. Meßbetrag (MB) von 1% bis 4%, Gewinn darüber immer 5% MB. Gewinn €40.000 - FB €24.500 = €15.500, davon €12.000 zu 1% und €3.500 zu 2% = €190 "einheitlicher MB", den so das Finanzamt ermittelt, darauf berechnet die Gemeinde die Gewerbesteure mit deren Steuersatz, dem sog. Hebesatz. Wie der in Hannover ist bitte nachfragen (meine wenigen Hannover-Mandate haben damit nichts zu tun). Wären das z.B. 450%, beträgt die GewSt €855. Aufsatz? z.B.: Anrechnung auf die Einkommensteuer auch bei OHG, Besonderheiten bei Dauerschuldzinsen etc. Nun ja, bei dem Umsatzziel und der Firmenkonstruktion reichen 15 Min. eben nicht mehr aus und dann sollte man an einen "echten" Berater denken. Das muß drin sein. Viel Erfolg Hans Jürgen Rosen IP: 193.27.50.71 |
Tomas Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:Hannover Registriert: Okt 2002
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erstellt am 03.09.2002 um 00:02 Uhr
Vieln Dank!Ich sehe schon, dass das Thema nicht so einfach ist, habe noch diese Woche einen Termin bei einem Steuerberater. Danke nochmal IP: 217.227.91.155 |
Björn Wulf unregistriert
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erstellt am 03.09.2002 um 16:08 Uhr
Zitat: Original erstellt von Hans Jürgen Rosen: Gewerbesteure mit deren Steuersatz, dem sog. Hebesatz. Wie der in Hannover ist bitte nachfragen (meine wenigen Hannover-Mandate haben damit nichts zu tun). Wären das z.B. 450%, beträgt die GewSt €855.
@Herrn Rosen': Kleiner Tipp: Diese kleinen grünen DATEV-Heftchen enthalten die GewSt-Hebesätze der größten Städte ;-) Hannover:460% Hebesatz. Gruss, Björn Wulf
IP: 193.27.50.70 |