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  Von Einzelfirma zur GmbH

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Autor Thema:   Von Einzelfirma zur GmbH
Heiner
unregistriert
erstellt am 15.08.2002 um 13:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi,
als Einzelfirma (Fleischhandel, ohne Handelsregistereintrag) möchte ich nun eine GmbH gründen.
Wie läuft das jetzt? Läuft das Unternehmen so weiter? Ab wann muss die Buchhaltung auf die GmbH übergehen? Hat da jemand Erfahrung?

Gruß und danke für Antworten!

IP: 217.84.240.58

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.08.2002 um 18:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Heiner,
uebersteigen Gewinn 25.000 € und Jahresumsatz 260.000 €, musst Du einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen, entweder als eingetragener Kaufmann e.K. oder als GmbH. Und damit unterliegst Du erstmal der Bilanzbuchfuehrungspflicht (doppelte Buchfuehrung). Bei der GmbH kommen noch andere Pflichten hinzu (GmbH-Gesetz).
Schau Dir das mal fuer einen Laien verstaendlich in www.e-lancer-nrw.de an.
ip

IP: 134.94.113.161

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 15.08.2002 um 21:20 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

im e-lancer steht allgemeines zur GmbH. Das hilft Ihnen schon weiter. Sie reden aber von "Buchhaltung auf die GmbH übergehen".

Liebe Ina, dazu der Hinweis, daß bei der GmbH der Umsatz und Gewin (nicht nur im Fleischhandel) "wurscht" ist.
Die GmbH ist ein "eintragungspflichtiger Gewerbebetrieb kraft Rechtsform" und deshalb voll buchführungspflichtig.

Übergehen ... ist aber das Heiner-Thema.
Übergehen tut erstmal nix von alleine!

Die GmbH ist eine juristische Person, also ein "Dritter". Es endet der alte Betrieb und beginnt der Neue.
Die Frage ist, ob man vielleicht Ware oder Anlagevermögen aus dem Betrieb rausnimmt und in den anderen einbringt.
Das richtet sich nach "Umwandlungsrecht".
Besser erst mal prüfen was wirklich aus dem einen in den anderen Betrieb soll, dann Notar (und einen Steuerberater) befragen, den weg festlegen und dann loslegen.

Man kann auch aus dem Einzelunternehmen Gegenstände an die GmbH verkaufen. Man muß dann aber einiges beachten, was die Berater sicher weitergeben können.

Ich empfehle aus vielen Gründen einen sauberen Schnitt.

Viel Erfolg bei der Beratersuche und beim Geschäft!

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0 direkt 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33 Mobil 0171-6250603

IP: 193.27.50.70

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.08.2002 um 22:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo herr Rosen,
ich weiss, dass eine GmbH-Gruendung nicht vom Umsatz abhaengig ist. Aber irgend einen Grund muss ja Heiner wohl fuer seine GmbH-Ueberlegungen haben, denn schliesslich macht sie in der Verwaltung einen Haufen mehr Arbeit. Die Haftungsbegrenzung duerfte ja wohl nicht den Verwaltungsmehraufwand rechtfertigen, denn die ist sowieso eine ziemlich "wacklige" Illusion. Also sind die "Bilanzen" erst einmal entscheidend fuer weitere Schritte oder Aenderungen.
Es geht hier schlichtweg um einen Wechsel von einer "Personengesellschaft" nach BGB in eine Kapitalgesellschaft nach HGB usw. Damit aendern sich auch die Geschaeftsverkehr-Dokumentationen in Umfang und Sorgfaeltiger, gesetzlich vorgeschriebener Trennung gewaltig.
ich hatte den Eindruck, dass Heiner noch nicht ueberblickt, worauf er sich bei einer GmbH-Gruendung einlaesst. Darum die Zahlen. Wenn er die ueberschreitet, muss er einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen, und der hat dann die beschriebenen Buchfuehrungspflichten zur Folge. Das das alles nicht ohne fachberatung (Steuerberatung, Rechtsberatung und Notar) ablaufen kann, wird Heiner nach dem Schmoekern im E-Lancer sowieso merken.
Vom "Uebergehen der Buchhaltung" kann man nicht ausgehen, weil der "Gesellschaftswechsel" nicht vergleichbar ist, er aber andererseits keine Hindernisse aufbaut.
Gruss, Ina

IP: 62.246.135.90

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 17.08.2002 um 18:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Da sind wir mal wieder an dem Punkt ...

... warum manche Existenzgründer nicht mit den Beratern zurecht kommen.

Die Schuld liegt bei mir (und Ina Petersen)weil wir nicht gefragt haben, warum er denn eine GmbH will! Sagt er uns das noch??

Übrigens aus der Praxis:
Der Haftungsschutz der GmbH ist keine Illusion. Die Steuervorteile der GmbH lösen sich immer mehr auf, der Haftungsschutz bleibt insbesondere gegenüber allgemeinen Gläubigern bestehen, wird nur bei der Bank durch persönliche Bürgschaften aufgeweicht.

Aber selbst die Kredite werden doch nach und nach getilgt. Und für die die laufenden Kredite haftet der Einzelunternehmer auch. Die GmbH ist hier keineswegs schlechter, sondern enthaftet bei gutem Verbindlichkeiten-Management zumindest auf Dauer.
Eine "Klitsche" braucht das also die Rechtsform der GmbH nicht und ein unseriöser Geschäftsmann wird nicht immer durch die GmbH geschützt, im Gegenteil.

Wenn Helmut zu "Höherem" strebt, dann ist das wohl durch Wachstum begründet. Wenn er z.B. bei den großen Erzeugern (FVZ Westfood u.a.) gegen Valuta, also Zahlungsziel, einkauft und Gastronomie beliefert, ebenfalls Valuta, dann bauen sich Forderungen und Verbindlichkeiten auf; die Bank war noch gar nicht im Spiel. Wenn ihn jetzt einige Kunden nicht bezahlen und er hat keine GmbH ...!?
Er hat einen Belieferungsvertrag und sein Lieferant setzt ihn drauf, es kommt eine Schadenersatzforderung, die er nicht oder nicht so schnell auf den Lieferanten überwälzen kann ...!?

Wenn man also über die - bei Gründung teilweise einmaligen - Mehrkosten einer GmbH nachdenkt, dann sind das gegenüber dem eingetragenen Kaufmann schon nicht mehr so viele.
Wenn man das dann noch mit den theoretisch notwendigen Versicherungen vergleicht - wenn entsprechende Risiken da sind - kippt das zu gunsten der GmbH!
(Vorsicht, die GmbH soll nicht dazu verleiten wirklich notwendige Grundversicherungen einzusparen!)

Leute macht den Exis nicht so viel Angst vor der GmbH! Das ist gemessen an einem mittelständischen Kaufmannsbetrieb nichts besonderes. Wer das nicht kann, sollte sich nie "größer" Selbständig machen.

Bevor jetzt wieder das tolle Argument kommt: "kann man ja später noch machen", meine Frage, wann ist denn das Risiko größer? Am Unternehmensbeginn oder später wenn es gut läuft? (Wenn es schlecht läuft hilft auch die GmbH nicht meht viel, wenn sie überhaupt noch zu Gründung kommt)

Frau Petersen ist ja schon viel "straighter" in ihren Kommentaren geworden. Das ist auch gut und richtig, denn die Leute die sich selbständig machen wollen, sollten nicht immer so behandelt werden, als wollten sie auf unterstem Level bleiben.
Dann sind aber Anfangsfehler später in der Korrektur aufwendig und teuer.

Bevor mich jemand arrogant nennt (wie es Herrn Arnold in diesem Forum mal gegangen ist). Ich habe auch "kleine Mandanten", die das mit Überzeugung sind und das ist auch gut und richtig. Die müssen dann aber auch anders beraten werden; nicht schlechter (billiger) oder einfacher, sondern auf die Belange und Ziele bezogen.

Und da sind wir wieder am Anfang ...
nicht nur der Gründer muß fragen, der Berater noch mehr!

Bis bald

Hans Jürgen Rosen c/o GRS

IP: 193.27.50.71

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