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Thema: Bilanzbuchhaltung als Kleingew. ?
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ChristianS Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jul 2002
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erstellt am 09.07.2002 um 16:54 Uhr
Hallo zusammen, ich betreibe nun schon seid 1999 ein Kleingewerbe und nutze seid dem die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer. Stelle also keine MwSt aus und mache am Ende des Jahres eine Einnahmenüberschussrechnung. Eine GmbH lohnt noch nicht, ein Steuerberater habe ich auch hizugezogen. So nach den 3 recht gut gelaufenen Jahren habe ich einige Fragen an das Forum. Wenn ich nun Kleingewerbetreibender bleiben will und mich von der Umsatzsteuerbefreiung ausschliessen lassen, kann ich auch die MwSt auf den Rechnungen ausweisen. Muss ich nach dem Umstieg dann auch eine ausführliche (Doppelte) Buchführung machen ? Ich denke ja. Wenn ja erscheind mir das sehr aufwendig für mich als Einzelperson. Wie macht ihr das, nutzt ihr Programme wo das einfach zu machen. Immerhin muss man dann auch Vorsteuer usw. Zahlen ? Viele Grüße Christian IP: 80.128.209.127 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 09.07.2002 um 18:44 Uhr
Ein Kleingewerbetreibender muss keine Bilanzbuchfuehrung machen! Das hat auch nix mit MwSt zu tun! Ansonsten E-Lancer erst lesen, um die Zusammenhaenge zu verstehen ;-) ipIP: 134.94.100.199 |
Christian S unregistriert
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erstellt am 10.07.2002 um 16:57 Uhr
Gut das es den E-Lancer gibt, natürlich hatte ich auch Kontakt zu einem Steuerberater, wie ich nun sehen muss hat er mich aber nicht richtig beraten. Er meinte damals das wenn ich MwSt ausweisen will auch richtige Buchhaltung machen müsse, und das es doch erstmal so einfacher wäre - stimmt ja auch. Bin die letzen Jahre sonst recht gut gefahren so, habe meine Ziele als Nebenberufler erreicht, möchte jetzt jedoch verstärkt mit andern Firmen kooperieren. E-Lancer hilft wirklich zu allen wichtigen Fragen ! Gruss Christian IP: 80.128.222.134 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.07.2002 um 18:52 Uhr
Hallo Christian, ich gehe eher davon aus, dass es nicht unbedingt falsche Beratung war, sonder paar Verstaendigungsprobleme. Richtige, knallharte Bilanzbuchfuehrung (doppelte Buchfuehrung)ist Pflicht bei Eintrag ins Handelsregister. Und damit sollte ein Steuerberater beauftragt werden. Alles andere ist einfache Einnahmen-Ausgaben-Gegenueberstellung, was manche auch "Bilanzen" nennen. ipIP: 134.94.100.199 |
Christian S unregistriert
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erstellt am 10.07.2002 um 19:00 Uhr
Hallo, naja jetzt bin ich ja etwas Schlauer, Doppelte Buchführung wäre kein Problem weil ich das 2 Jahre lang gemacht habe für einen Betrieb. Jetzt allerdings das "alles" für meine 3,50 EUR zu machen wäre echt hammer. Hab mich aber soweit jetzt eingearbeitet in den E-Lancer und steht nur noch vor der Frage ob es sich wirklich lohnt, immerhin will das Finazamt Quartalsmäßig Geld haben und das ganze muss noch in die Einkommenssteuer Erklärung rein. Ich werde mich wohl noch ein wenig durchbeissen müssen mit dem ganzen Steuer Zeug. Gruss Christian
IP: 80.128.222.134 |