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Autor Thema:   gewährleistung von steuerberatern
pesc
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:Deutschland,72622, Nürtingen
Registriert: Jan 2003

erstellt am 29.04.2002 um 17:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von pesc anzusehen!        Antwort mit Zitat
servus,aus einer missglückten (schein) selbständigkeit heraus habe eine steuerschuld welche zunächst von einer stberaterin auf einen betrag um ca. 17000 Euro ausgerechnet wurde.entsprechend wurde auch die gebühr für die lady bezahlt.gut,ich konnte die steuerschuld zunächst sowieso nicht begleichen,es kam wie es kommen muss bis hin zu OE.letztlich fand ich einen wohlmeinenden abteilungsleiter meines FA welcher sich den quatsch den die tante berechnet hatte anschaute,mich innerhalb seiner pflichten beriet,woraufhin eine ganz wunderbar reduzierte steuerschuld rauskam.eigentlich stinkt mir die depperte stber. ordentlich.sie kannte ihr metier nicht und ich hab geblecht.was tun?kann ich den gelöhnten zaster zurückerhalten?:-

IP: 80.131.35.129

H.J. Rosen c/o GRS
unregistriert
erstellt am 13.05.2002 um 09:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Erst mal die Schulmeisterei (Sorry, ich kann nicht anders):
Bei einer solch "lockeren Schreibe" frage ich mich, ob die StB'in überhaupt etwas richtig verstehen konnte.
Leute, Leute ... Selbständigkeit ist ernst zu nehmen, da muß man sich mal exakt ausdrücken.

Sei's drum ... Hat die StB'in Mist gemacht, dann ist unsere Zunft zum Glück haftpflichtversichert. Das ist gesetzliche Pflicht und muß nachgewiesen werden, ohne dies verliert der StB seine Zulassung.

Also: Schaden feststellen (lassen) und Schadenersatz fordern. Nicht lange warten, da immer Verjährung droht.

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0 Rosen 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33 Rosen 0221-96857-32

IP: 193.27.50.70

H.J. Rosen c/o GRS
unregistriert
erstellt am 13.05.2002 um 10:03 Uhr             Antwort mit Zitat
Da fällt mir noch ein ...

wenn es wirklich eine Scheinselbständigkeit war, dann ist der Auftraggeber=Arbeitgeber, noch mit der Sozialversicherung dran, Sie eventuell mit dem Arbeitnehmeranteil.
Nicht auf eine Prüfung warten, sondern jetzt klären!
Wenn es aber eine "arbeitnehmerähnliche Tätigkeit war, dann zahlen Sie Rentenversicherung, wenn Sie keinen Befreiungsantrag gestellt haben.

Wenn Sie IHREN Status nicht kannten (mangels StB-Rat) und jetzt zur Kasse gebeten werden, kann das auch ein SCHADEN sein.
Auskunft u.a. BfA Berlin.

MfG Ro

IP: 193.27.50.70

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