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Autor Thema:   Freiberuflichkeit von Kommunikationsberatung?
Jörn
unregistriert
erstellt am 18.03.2002 um 16:41 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Allerseits,

ich plane eine strategische Kommunikationsberatung aufzuziehen, mit der ich vom Kommunikationskonzept bis hin zum Website-Konzept verschiedene Dienstleistungen anbieten möchte. Hierzu folgende Fragen:
1. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden, oder geht das auch freiberuflich o.ä.?
2. Kann ich mich aufgrund niedriger Investitionskosten und anfangs niedriger Umsätze von der Umsatzsteuer befreien lassen?
3. Dürfte ich die konzeptionierten Maßnahmen auch selbst umsetzen, sprich: eine Website für einen Kunden "bauen"?

Über unverbindliche Tipps wäre ich sehr dankbar!

Mit besten Grüßen

Jörn

IP: 62.158.206.197

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 21.03.2002 um 01:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Joern,
lies Dir mal den E-Lancer-Ratgeber http://www.e-lancer-nrw.de/ durch, da findest Du alle Antworten auf Deine Fragen.
Was dann noch offen ist, fragst Du dort im Forum. O.K.?
Webseiten bauen ist gewerbliche Taetigkeit.
Die anderen Antworten lauten alle "ja".
Gruss, Ina

IP: 62.144.184.62

Barbara S
unregistriert
erstellt am 24.04.2002 um 12:40 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo,

ich überlege Ähnliches ( ev auch im Bereich Sprachen ; Unterricht bzw Übersetzungen) oder Werbetext.

Wie käme ich an Kunden?

was ist allgm zu beachten?

wie muß ich mich ( bei keinen oder geringen Einnahmen versichern?

Für tips wäre ich dankbar!

Barbara

italosvevo1@aol.com

IP: 152.163.204.74

H.J. Rosen c/o GRS
unregistriert
erstellt am 13.05.2002 um 09:40 Uhr             Antwort mit Zitat
Die Frage ist von Frau Petersen natürlich richtig beantwortet worden.

Bei der Befreiung von der Mehrwertsteuer sollten Sie daran denken, dass diese Steuerart eine "Endverbrauchersteuer" ist, also bei Ihnen eine Art "durchlaufender Posten". Wenn Ihre Kunden Unternehmer mit MwSt-Pflicht sind, können diese die von Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von deren Steuer als sog. Vorsteuer abziehen. Für diese Kunden ist das also neutral.

Sie können aber selbst nur Vorsteuer abziehen, wenn Sie auch MwSt-pflichtig sind. MwSt ist in vielen Ihrer Rechnungen über Betriebsausgaben enthalten. Die tragen Sie dann selbst!
Dabei ist das MwSt-System so komliziert nicht und Sie können vieles mit kurzer Anleitung selbst machen. Ohnehin brauch nicht jeder einen Steuerberater für "Alles". Suchen Sie jemanden, der Sie zur Eigenbearbeitung anleitet, vom gesparten Geld können Sie sich dann "richtige" Beratung einkaufen und es bleibt dann sicher noch was übrig.

Also: Ziegruppe Kundenart prüfen!

Viel Erfolg!

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0 Rosen 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33 Rosen 0221-96857-32

IP: 193.27.50.70

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