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Thema: Umsatzsteuer
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Thomas unregistriert
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erstellt am 28.02.2002 um 16:26 Uhr
Hallo liebe Existenzgruender-Kollegen/innen ! Als Inhaber eines kleinen Einzelhandelgeschaeftes, habe ich in Vertretung einer benachbarten Geschaeftsinhaberin fuer ca. 6 Wochen auch deren Verkauf uebernommen. Vereinbart wurde als Entgelt für meine Arbeit eine proz. Provision aus den dabei erzielten Netto-Umsaetzen. Nun stellt sich mir die Frage: Inwieweit unterliege ich mit dieser Provision der Umsatzsteuer und muss diese daher in meiner regelmaessigen Umsatzsteuermeldung beruecksichtigen ? Bisher Befragte sind unterschiedlicher Ansicht. Daher wuerde mich ein ergaenzender Hinweis an dieser Stelle freuen. Herzlichen Dank vorab,Gruss ThomasIP: 205.188.199.51 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 02.03.2002 um 02:07 Uhr
Das sind Gewerbeeinnahmen und daher auch umsatzsteurpflichtige, falls Du nicht generell von der Umsatzsteuer befreit bist. Du kannst Dich ja auch mal durch http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html lesen. ipIP: 62.144.176.71 |
WulfConsulting Mitglied Beiträge: 11 Von:D, 30169 Hannover Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 03.03.2002 um 18:48 Uhr
Hallo Thomas!Die Provisionen sind quasi normale Entgelte, die im Rahmen der USt-VA angemeldet werden. Die Sache ist ja insofern angenehm, als dass Du eine Provisionsrechnung über netto+16% schreiben kannst und der Empfänger die Vorsteuer ziehen kann. Gruss, Björn Wulf www.btk-online.de IP: 213.23.36.174 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 03.03.2002 um 21:26 Uhr
Hallo Herr Wulf, manchmal geschehen doch noch Wunder! Daher herzlich willkommen im Klub der "gemeinnuetzigen" Gruender-Berater! Ich hoffe, dass Sie dem Forum noch etwas laenger erhalten bleiben, denn nichts ist frustrierender als ein Forum, in dem keiner auf die Postings antwortet. Gruss, PetersenIP: 62.27.157.19 |