Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  Umsatzsteuer

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Umsatzsteuer
Thomas
unregistriert
erstellt am 28.02.2002 um 16:26 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo liebe Existenzgruender-Kollegen/innen !
Als Inhaber eines kleinen Einzelhandelgeschaeftes, habe ich in Vertretung einer benachbarten Geschaeftsinhaberin fuer ca. 6 Wochen auch deren Verkauf uebernommen. Vereinbart wurde als Entgelt für meine Arbeit eine proz. Provision aus den dabei erzielten Netto-Umsaetzen. Nun stellt sich mir die Frage: Inwieweit unterliege ich mit dieser Provision der Umsatzsteuer und muss diese daher in meiner regelmaessigen Umsatzsteuermeldung beruecksichtigen ?
Bisher Befragte sind unterschiedlicher Ansicht. Daher wuerde mich ein ergaenzender Hinweis an dieser Stelle freuen.
Herzlichen Dank vorab,Gruss Thomas

IP: 205.188.199.51

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 02.03.2002 um 02:07 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Das sind Gewerbeeinnahmen und daher auch umsatzsteurpflichtige, falls Du nicht generell von der Umsatzsteuer befreit bist.
Du kannst Dich ja auch mal durch http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html lesen.
ip

IP: 62.144.176.71

WulfConsulting
Mitglied

Beiträge: 11
Von:D, 30169 Hannover
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 03.03.2002 um 18:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von WulfConsulting anzusehen!   Klicken Sie hier, um WulfConsulting eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Thomas!

Die Provisionen sind quasi normale Entgelte, die im Rahmen der USt-VA angemeldet werden. Die Sache ist ja insofern angenehm, als dass Du eine Provisionsrechnung über netto+16% schreiben kannst und der Empfänger die Vorsteuer ziehen kann.

Gruss,
Björn Wulf

www.btk-online.de

IP: 213.23.36.174

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 03.03.2002 um 21:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Herr Wulf,
manchmal geschehen doch noch Wunder! Daher herzlich willkommen im Klub der "gemeinnuetzigen" Gruender-Berater!
Ich hoffe, dass Sie dem Forum noch etwas laenger erhalten bleiben, denn nichts ist frustrierender als ein Forum, in dem keiner auf die Postings antwortet.
Gruss, Petersen

IP: 62.27.157.19

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer