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Thema: Eröffnungsbilanz
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Jennifer unregistriert
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erstellt am 05.02.2002 um 16:32 Uhr
Hallo! Ich erstelle gerade eine Eröffnungsbilanz für meine kleine Firma. Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir sagen könnte ob das Anlagevermögen als Brutto- oder Nettowert darzustellen ist. Ich nehme an, dass ich die Nettosumme angeben muss (d.h. nur die Anschaffungspreis ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer plus Anschaffungsnebekosten und nachträgliche Anschaffungskosten). Wenn ich tatsächlich die Umsatzsteuer, die ich schon bezahlt habe nicht berücksichtigen wo denn soll ich sie auf meine Eröffnungsbilanz tun? Unter sonstige Vermögensgegenstände? Ich erwarte die Umsatzsteuer vom Finazamt zuruck und denke, dass sie deswegen immer noch Teil meines Vermögens ist. Was meinen die Fachleute? Vielen Dank für jede Auskunft! JenniferIP: 80.134.192.21 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 05.02.2002 um 22:23 Uhr
Falls sich hier keiner meldet, lies Dir mal den http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.html durch und stell dann dort im Forum Deine Fragen. ipIP: 213.6.157.249 |
WulfConsulting Mitglied Beiträge: 11 Von:D, 30169 Hannover Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 03.03.2002 um 18:41 Uhr
Hallo Jennifer !Du musst die Werte netto angeben, wobei die Vorsteuer als Forderung auszuweisen ist. Wenn Du weitere Fragen dazu hast, kannst Du mir gerne eine email schicken. Viel Erfolg ! www.btk-online.de IP: 213.23.36.174 |