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Thema: Einzugsermächtigung
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dana unregistriert
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erstellt am 26.01.2002 um 23:41 Uhr
Hallo,für ein unternehmerisches Vorhaben im Retail Bereich plane ich telefonische Bestelleungen anzunehmen. Die Abrechnung mit den Kunden soll auschließlich über eine vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung erfolgen. Reicht hier bei telefonischer Bestellanahme die Aufnahme der entsprechenden Bankdaten ? Wie erfolgt die Abwicklung mit meiner Bank ? Gibt es Informationen zu dem Einzugsermächtigungs Verfahren ? Grüße, Dana IP: 217.80.218.17 |
Manfred Hartmann Mitglied Beiträge: 14 Von:87448 Waltenhofen Registriert: Okt 2001
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erstellt am 28.01.2002 um 22:03 Uhr
Hallo, ich denke der Auftraggeber muß dir eine schriftliche Einzugsermächtigung geben, der auch der Bank vorliegen muß. Aber warum fragst du nicht bei deiner Bank nach? Dort gibt es auch die entsprechenden Anträge und Formulare für einen Sammeleinzug. Grüße
IP: 213.7.89.115 |
WulfConsulting Mitglied Beiträge: 11 Von:D, 30169 Hannover Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 03.03.2002 um 18:53 Uhr
Hallo Dana !In diesem Bereich gibt es zwei Verfahren, die Du am besten noch einmal mit Deiner Bank klärst: Abbuchung: Der Kunde erlaubt Dir, das Geld abzubuchen. D.h., wenn das Geld auf Deinem Konto ist, bleibt es dort: Keine Widerrufmöglichkeit für den Kunden. Lastschrift: Du buchst die offenen Beträge per Lastschrift ab und der Kunde hat sechs Wochen Zeit, die Lastschrift platzen zu lassen. Du trägst also sechs Wochen lang das Risiko der Rücklastschrift. Bezüglich der Ermächtigung i.A.: Du brauchst auf jedenfall eine Unterschrift, da Du sonst nicht davon ausgehen kannst, dass die Daten stimmen (kenne ich aus eigener Erfahrung). Gilt auch bei Kreditkarten, weil sonst die Umsätze anfechtbar sind ohne Unterschrift. Gruss, Björn Wulf www.btk-online.de IP: 213.23.36.174 |
WulfConsulting Mitglied Beiträge: 11 Von:D, 30169 Hannover Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 03.03.2002 um 18:54 Uhr
Hallo Dana !In diesem Bereich gibt es zwei Verfahren, die Du am besten noch einmal mit Deiner Bank klärst: Abbuchung: Der Kunde erlaubt Dir, das Geld abzubuchen. D.h., wenn das Geld auf Deinem Konto ist, bleibt es dort: Keine Widerrufmöglichkeit für den Kunden. Lastschrift: Du buchst die offenen Beträge per Lastschrift ab und der Kunde hat sechs Wochen Zeit, die Lastschrift platzen zu lassen. Du trägst also sechs Wochen lang das Risiko der Rücklastschrift. Bezüglich der Ermächtigung i.A.: Du brauchst auf jedenfall eine Unterschrift, da Du sonst nicht davon ausgehen kannst, dass die Daten stimmen (kenne ich aus eigener Erfahrung). Gilt auch bei Kreditkarten, weil sonst die Umsätze anfechtbar sind ohne Unterschrift. Gruss, Björn Wulf www.btk-online.de IP: 213.23.36.174 | |