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Autor Thema:   Einzugsermächtigung
dana
unregistriert
erstellt am 26.01.2002 um 23:41 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

für ein unternehmerisches Vorhaben im Retail Bereich plane ich telefonische Bestelleungen anzunehmen.

Die Abrechnung mit den Kunden soll auschließlich über eine vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung erfolgen.

Reicht hier bei telefonischer Bestellanahme die Aufnahme der entsprechenden Bankdaten ?

Wie erfolgt die Abwicklung mit meiner Bank ?
Gibt es Informationen zu dem Einzugsermächtigungs Verfahren ?

Grüße,
Dana

IP: 217.80.218.17

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 28.01.2002 um 22:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
ich denke der Auftraggeber muß dir eine schriftliche Einzugsermächtigung geben, der
auch der Bank vorliegen muß.
Aber warum fragst du nicht bei deiner Bank nach? Dort gibt es auch die entsprechenden Anträge und Formulare für einen Sammeleinzug.
Grüße

IP: 213.7.89.115

WulfConsulting
Mitglied

Beiträge: 11
Von:D, 30169 Hannover
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 03.03.2002 um 18:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von WulfConsulting anzusehen!   Klicken Sie hier, um WulfConsulting eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Dana !

In diesem Bereich gibt es zwei Verfahren, die Du am besten noch einmal mit Deiner Bank klärst:
Abbuchung: Der Kunde erlaubt Dir, das Geld abzubuchen. D.h., wenn das Geld auf Deinem Konto ist, bleibt es dort: Keine Widerrufmöglichkeit für den Kunden.

Lastschrift: Du buchst die offenen Beträge per Lastschrift ab und der Kunde hat sechs Wochen Zeit, die Lastschrift platzen zu lassen. Du trägst also sechs Wochen lang das Risiko der Rücklastschrift.

Bezüglich der Ermächtigung i.A.: Du brauchst auf jedenfall eine Unterschrift, da Du sonst nicht davon ausgehen kannst, dass die Daten stimmen (kenne ich aus eigener Erfahrung). Gilt auch bei Kreditkarten, weil sonst die Umsätze anfechtbar sind ohne Unterschrift.

Gruss,

Björn Wulf

www.btk-online.de

IP: 213.23.36.174

WulfConsulting
Mitglied

Beiträge: 11
Von:D, 30169 Hannover
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 03.03.2002 um 18:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von WulfConsulting anzusehen!   Klicken Sie hier, um WulfConsulting eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Dana !

In diesem Bereich gibt es zwei Verfahren, die Du am besten noch einmal mit Deiner Bank klärst:
Abbuchung: Der Kunde erlaubt Dir, das Geld abzubuchen. D.h., wenn das Geld auf Deinem Konto ist, bleibt es dort: Keine Widerrufmöglichkeit für den Kunden.

Lastschrift: Du buchst die offenen Beträge per Lastschrift ab und der Kunde hat sechs Wochen Zeit, die Lastschrift platzen zu lassen. Du trägst also sechs Wochen lang das Risiko der Rücklastschrift.

Bezüglich der Ermächtigung i.A.: Du brauchst auf jedenfall eine Unterschrift, da Du sonst nicht davon ausgehen kannst, dass die Daten stimmen (kenne ich aus eigener Erfahrung). Gilt auch bei Kreditkarten, weil sonst die Umsätze anfechtbar sind ohne Unterschrift.

Gruss,

Björn Wulf

www.btk-online.de

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