Manfred Hartmann Mitglied Beiträge: 14 Von:87448 Waltenhofen Registriert: Okt 2001
|
erstellt am 25.12.2001 um 22:56 Uhr
Hallo, als Unternehmer (also kein Kleinunternehmer, der führt keine Umsatzsteuer ab und kann auch keine Vorsteuer geltend machen) bekommst du bei Geschäfts mit EU-Ländern eine Umsatzsteuer-ID-Nummer zugeteilt. (ich denke, die muß man beantragen. Kaufst du dann von einer Firma in Italien Waren und dieser Unternehmer hat ebenfalls eine ID-Nummer, so liegt bei diesen Käufen für dich ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, der hier in Deutschland mit 16 % (Erwerbsteuer) besteuert wird. Dabei kann gleichzeitig dieser Betrag als Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden. (Die Rechnung muß dies klarstellen mit dem Ausweis: innergemeinschaftliche Lieferung und ohne Ausweis der Umsatzsteuer; also nur mit dem Nettobetrag. Dies ganze wird nur innerhalb der EU-Länder praktiziert) Verkaufst du nun diese Waren in Deutschland, so fällt bei diesen Lieferungen ganz normal Umsatzsteuer an; diese mußt du auch in den Rehcnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Lieferst du in ein Drittland (z.B. Schweiz) oder ein EU-Land (z.B. Österreich oder Italien) so sind diese Verkäufe wieder anders zu beurteilen, aber dies würde hier zu weit gehen. (Ich hoffe dir eine Hilfestellung gegeben zu haben) Grüße ManfredIP: 213.7.83.108 |