erstellt am 06.10.2001 um 16:56 Uhr
Deshalb beteilige ich mich immer weniger an den Foren. Die Anonymität lässt den Dialog oft zu Thekengesprächsniveau herabsinken. Bitte, bitte "liebe Anfragende", unterscheidet und bewertet was Ihr unter "lustigen" Kürzeln oder Vornamen an Tipps bekommt. Jeder müsste sich korrekt benennen und mit seinem guten Namen für Frage und Antwort stehen. Besser Hemmschwelle überschreiten, als Unsinn ernst nehmen. Was Ihr hier hört, müsst Ihr mit "Wissen" verproben. Mensch Ihr
wollt doch Unternehmer sein! Also macht Euch schlau (Broschüren des Finanzministeriums oder Wirtschaftsministeriums über Internet kostenlos!!) und wendet Euch an Berater, die dazu stehen was Sie sagen, dafür versichert sind und dann aber auch was dafür berechnen. Foren sind eben nur Erfahrungsaustausch; wenn man die so versteht, dann ist das o.k.Armer Tomi, das ging nicht gegen dich ...
aber
nix mit "soweit korrekt", schon gar nicht, wenn Du ein schlauer Fuchs sein willst.
Also Birgit, der Begriff "degressive Abschreibung" ist korrekt.
Was Tomi mit degressiv/progressiv meint und will, ist aber nicht immer toll. Bei "linearer" Abschreibung (AfA) setzt man den Kaufpreis (oder Einlagewert, wenn man einen PKW schon hat) in gleichen Jahresraten ab (es gibt dazu noch Sonderregelungen). Beim neuen PKW sind das übrigens mittlerweile 6 Jahre! Bei der degressiven AfA kann man anfangs mehr absetzen (das doppelte der normalen AfA, maximal aber 20%). Degressiv bedeutet: vom Restwert und der wird immer weniger, damit auch die AfA (man darf aber 1x zur linearen AfA wechseln).
Viele Neuanfänger setzen am Anfang alles höchstmöglich ab, wenn sie noch wenig verdienen, und haben später nichts mehr abzusetzen, wenn's wirklich ans Verdienen und Steuerzahlen geht.
Dazu noch eines; die Nutzungsdauer eines "Wirtschaftsguts"; also hier des PKWs; wird individuell geschätzt (Alter, Zustand, Laufleistung). Also Vorführwagen ggf. noch volle 6 Jahre und ein erst 2 Jahre altes Auto vielleicht nur 2 Jahre, weil schon 150.000km. Man brauch Argumente und kein Schema.
Hast Du schon was von Ansparabschreibung gehört; das kann Dir vielleicht helfen?!
Übrigens Handelsvertreter nach § 84 HGB mit Alleinvertrag; Rentenversicherungspflicht bekannt, Befreiung geplant?
Also Häuptling Schlauer Fuchs, besorg Dir einen Medizinmann oder eine Medizinfrau. Wenn Dir dann jemand etwas so erklärt, daß Du es verstehst, dann kann derjenige erklären und Du hast was gelernt.
Uff !! Reichtum und wenig Abgaben für dein Tipi.
Hans Jürgen Rosen StBv
GRS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Köln/Quedlinburg
h.j.rosen@grs-consult.de