Daniel Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Apr 2003
|
erstellt am 08.07.2001 um 15:07 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,seit kurzem Importiere ich, bislang noch ohne Gewerbeanmeldung Artikel aus USA, die Artikel unterliegen keiner gesetzlichen Beschränkung, sondern es sind eigentlich "Pfenningartikel" jedoch mit einem weitaus höherem individuellem Wert und in Deutschland nun mal nicht erhältlich. Bislang haben wir das als Privatpersonen gemacht und durch den geringen Warenwert wurde diese Ware nicht verzollt (Zollwert unter 100 DM). Da ich nun ein Importgewerbe anmelden möchte und somit auch ggf. (es sei denn ich bevorzuge die "Kleinunternehmerregelung") Umsatzsteuer abführen müßte, habe ich die Frage wie es mit der Verzollung und Vorsteuer dann aussieht. Mein Partner stellt mir natürlich den individuellen Wert (z.B. 1000 DM) in Rechnung, der Zollwert wird aber weitaus niedriger angegeben (z.B. 100 DM). Wie soll ich mich verhalten? Soll ich auf eine Verzollung zu meinem Einkaufspreis bestehen, ggf. die Ware selbstverzollen oder wäre es ausreichend keine Vorsteuer geltend zu machen und hinterher nur die Umsatzsteuer auf den Gesamtverkaufspreis abzuführen, d.h. geht so was überhaupt? Oder bin ich hier falsch und sollte mich mal an einen Steuerberater wenden? Vielen Dank!
IP: 62.158.23.55 |