erstellt am 13.08.2000 um 16:08 Uhr
Hallo,eine Tätigkeit, bei der Web-Seiten gestaltet werden, ist keine freiberufliche. Siehe auch § 18 Einkommensteuergesetz.
Eine solche ist auf jeden Fall gewerblich, so daß bei selbständiger Arbeit eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt / Gemeinde erforderlich ist. Diese kostet zwischen 30 und 60 DM, jenachdem wo.
Anschließend kommt ein Fragebogen vom Finanzamt, der zu beantworten ist. Es muß eine Gewinnermittlung gemacht werden, entweder selbst oder von einem Steuerberater(Achtung: Lohnsteuerhilfevereine sind dazu nicht befugt).
Der ermittelte Gewinn wird in der Einkommensteuer-Erklärung als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" eingetragen und so nach Ablauf des Jahres versteuert.
Bei speziellen Fragen, die den Rahmen eines Forums sprengen können, bitte ich Sie einen fachkundigen Berater aufzusuchen.
Sie können mir auch eine e-Mail schicken: steuersparberater@t-online.de
oder besuchen Sie meine Homepage: http://home.t-online.de/home/steuersparberater