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Autor Thema:   Gründung GMBH
kuchler
unregistriert
erstellt am 04.07.2000 um 17:17 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich möchte eine GmbH gründen und habe hierzu ein paar fragen:

1. Wo finde ich GUTES Info-Material für dieses Vorhaben (Tips & Tricks)?

2. Was sind die Gründungskosten und wie lassen sich diese möglichst klein halten?

3. Buchführung, welche Software eignet sich?
- Geschäftsbereich liegt in Beratung und
Softwareerstellung, also kein WWS im
herkömmlichen Sinne nötig.
- ist ein möglichst simpler Übergang von
Einnahmen/Überschußrechnung auf doppelte Buchführung möglich?
- welcher kontenrahmen für was?

4. Wo finde ich Tips & Tricks in Sachen Steuern (Rückstellungen,...)

Besten Dank erstmal im voraus

MfG
Markus

IP:

uvis.beratung.gmbh
unregistriert
erstellt am 27.07.2000 um 17:55 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Markus,

Schaue mal auf der www.uvis.de nach. Recherchiere Dich über das Thema Existenzgründung an die Literatur-Tipps ran und schaue Dir die Inhaltsverzeichnisse verschiedener Werke an. Kannst auch über Publikationen einen Gesamteindruck gewinnen.

Viel Spass beim Recherchieren.

MfG Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung -

IP: 193.158.136.106

Schulzmanfred
Junior Mitglied

Beiträge: 3
Von:Deutschland, 46342 Velen
Registriert: Aug 2000

erstellt am 13.08.2000 um 15:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Schulzmanfred anzusehen!   Klicken Sie hier, um Schulzmanfred eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Markus,

im Bereich der GmbH-Gründung gibt es so manche Stolperfalle. Falls Sie Interesse haben, eine fertige (vorgegründete) deutsche GmbH oder englische Limited zu übernehmen, lassen Sie mich das bitte wissen.

Nicht nur, daß man viel kostengünstiger einsteigen kann, ein weiterer Vorteil liegt auf der Hand: Sie können sofort anfangen und brauchen nicht auf die Eintragung im Handelsregister warten, die ja bekanntlich mehrere Monate dauern kann.

Beschränkte Haftung sofort!!

Schicken Sie mir eine E-Mail
steuersparberater@t-online.de

oder besuchen Sie meine Homepage http://home.t-online.de/home/steuersparberater

IP: 212.185.248.155

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 08.09.2000 um 21:07 Uhr             Antwort mit Zitat
Herr Arnold war schneller mit der guten Antwort.
Erstmal Sachinfo, dann Tips und Tricks auf Wissensbasis. Gute Berater respektieren auch andere gute Berater als Diskussionspartner oder gar Kooperationspartner.

Stolperfallen hat jedes System und die LTD bedarf steuerrechtlicher Besonderheiten. Vom schlechten Image mal abgesehen. Warum nicht die GmbH, wenn man weiß wie. Probleme sind eingrenzbar.

Haben Sie denn keinen Steuerberater der auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse einbringt? Die erste grobe Richtungfestlegung gehört zur Erstberatung, die gesetzliche Honorarbegrenzung hat.
Danach erfolgt die Erstellung der Vertragspunkte in Zeit- oder Festhonorar. Für die reine Steuerberatung gilt die Steuerberatergebührenverordnung (StBGeBV), in der Regel mit "Wertgebühren",die den StB zur klaren Abrechnung zwingt, aber auch Gestaltungsrahmen für Pauschalhonorierung oder Stundensätze bringt.

Die GmbH brauch direkt "doppelte" Buchführung. Das kann man selbst (wenn man kann) oder ein preiswerter Buchführungshelfer (wenn der kann), es muß nicht ein Steuerberater sein.

Auf den SteuerBERATER sollte man aber in STEUERFRAGEN nicht verzichten. Ein vernünftiger Berater kann auch arbeitsteilig arbeiten und muß nicht das gesamte Arbeitsfeld vereinnahmen, wenn dies für den Mandanten sinnvoll ist.

Ein Buchführungshelfer kommt dann, auch wenn er sich Steuersparberater (???) nennt, an seine fachlichen aber vor allem haftungsrechtlichen Grenzen (deshalb LTD als Mantel ?)

Gruß und viel Erfolg !

Hans Jürgen Rosen
GRS Steuerberatungsgesellschaft mbH
grs-stb@grs-consult.de
Tel. 0221-96857-0 Fax 0221-96857-33
oder 03946-7792-6 Fax 03946-7792-88

IP: 194.8.218.132

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 15:56 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

... sicher, die GmbH ist absolut nicht daneben. Aber: Wie einer der Vorredner schon angemerkt hat, lohnt sich der Blick auf eine Auslandsgründung, insbesondere die britische Ltd.

Kurz die Hauptvorteile:
- Stammkapital von 25.000 Euro muß nicht eingezahlt werden, sondern nur (mindestens) 2 GBP (übliches Stammkapital sind 1.000 GBP)
- schnelle, unkomplizierte Gründung (ca. 2 Wochen)
- Wegfall der Haftungsrisiken während der Vorgründungsphase
- britische Körperschaftssteuer deutlich niedriger (siehe unten)
- keine Gewerbesteuer in GB

Jedoch: So mal eben eine Ltd. "von der Stange" gründen, geht nicht. Auf dem Weg in den sicheren Unternehmenshafen sind einige Klippen zu umschiffen, das sollte nicht verschwiegen werden. Aber der Reihe nach ...

Thema Steuern: Wieviel günstiger Unternehmen im Ausland wegkommen, kann man am Beispiel Großbritannien sehen. Dort beträgt der Körperschaftssteuersatz bei einen Betriebsgewinn von bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort.

Noch mehr Steuern: Ist das Unternehmen im Ausland gegründet worden und befindet sich die Geschäftsleitung in D (klassischer Fall bei vielen von Deutschen in GB gegründeten Ltd., die dann von D aus betrieben werden), so sind entgegen häufig verbreiteten Gerüchten die Steuern in DEUTSCHLAND zu entrichten. Der deutsche Gesetzgeber sagt, daß der Sitz der Geschäftsleitung auch Steuersitz ist. Dazu sagt § 10 der Abgabenordnung (AO), daß die Geschäftsleitung der Mittelpunkt der „geschäftlichen Oberleitung“ ist. Das heißt auf Steuerdeutsch: Sind die GF in D wohnhaft, zahlt das Unternehmen auch in D Steuern. Schon ist´s vorbei mit der britischen Steuerherrlichkeit. Auf diese Umstände verweisen die wenigsten Anbieter von Ltd.-Gründungen.

Will man den Steuervorteil nutzen, muß die Geschäftsleitung also auch tatsächlich im Ausland ansässig sein. Ein persönlicher Umzug ins britische Mutterland ist dazu jedoch nicht erforderlich. Das britische Recht kennt Rechtskonstruktionen, die für brave Deutsche im ersten Moment etwas seltsam anmuten, jedoch völlig legal sind. So kann man als Gründer und Eigner einen in GB ansässigen sogenannten „Nominee Director“ einsetzen, der formaljuristisch die Geschäftsführung übernimmt. Über einen notariell beglaubigten und am besten von der deutschen Botschaft abgesegneten internen Vertrag regelt man, daß der GF in der Praxis nicht auf eigene Faust tätig werden kann. Gleichzeitig wird eine beglaubigte Generalvollmacht für den/die deutschen Eigner ausgestellt („General Power of Attorney“), mit der man die Handlungsvollmacht erhält, sämtliche Geschäfte für die Gesellschaft durchführen zu können. Über die Anteilseignerschaft behält man sowieso über alle Prozesse stets Kontrolle, kann also z.B. per Gesellschafterbeschluß den Direktor entlassen u.dgl. Das funktioniert in der Praxis - wenn man´s richtig macht - ohne Probleme.

Noch etwas ist wichtig, will man mit einer solchen Rechtskonstruktion auch tatsächlich in den Genuß der günstigen britischen Körperschaftssteuersätze kommen: Die Ein- und Auszahlungen müssen über GB laufen. Dazu ist ein britisches Bankkonto erforderlich. Begnügt man sich mit einer deutschen Bankverbindung, läuft man Gefahr, daß der deutsche Fiskus den Klingelbeutel aufhält - und der britische sowieso. Schon ist Ärger vorprogrammiert. Das ist auch so ein Punkt, auf den viele Gründungsanbieter nicht hinweisen.

Die Eröffnung eines britischen Bankkontos ist leider alles andere als ein Zuckerschlecken. Ohne Referenzen (z.B. Empfehlungsschreiben einer deutschen Bank - haha!) erhalten Ausländer in GB so gut wie nie ein Konto. Dank des Online-Zeitalters ist Banking auch in GB übrigens kein Problem. Die Bankwahl ist dann noch ein anderes Problem. Leider ist auch im Mutterland des Fußballs der Dienst am lebenden Kunden eher Glücksache – wie bei uns in D. Empfehlen kann man nur zwei, drei Banken, die in der Lage sind, ausländischen Kunden den notwendigen Service zu bieten.

Doch zum Glück gibt es in GB für all diese Probleme spezialisierte Beratungs- und Service-Unternehmen, die das komplett erledigen. Bei der Auswahl empfiehlt sich allerdings der Grundsatz „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Auf dem Unternehmensgründermarkt toben zahlreiche unseriöse oder schlicht dilletantische Anbieter herum. Vielen von ihnen fehlt jedwede Fachkenntnis, und leider erhält man in den wenigsten Fällen eine qualifizierte Beratung, bei der die spezifischen Anforderungen des Unternehmens eingehen. Ein Blick in die samstäglichen Kleinanzeigenwüsten überregionaler Tageszeitungen oder im Internet läßt jedem betrieswirtschaftlich Vorbelasteten die Haare zu Berge stehen. Unter dem Strich gibt es nur ein paar Händevoll Anbieter, mit denen man wirklich vernünftig zusammenarbeiten kann. Das Gros kann (sollte!) man schlicht knicken.

Die Installation eines derartigen Unternehmensgebildes macht, wie sich unschwer erkennen läßt, schon etwas Arbeit. Auch im täglichen Betrieb muß man sehen, wie man ein sinnvolles Handling hinbekommt – lösbar ist das aber alles.

Nicht unwichtig sind die Kostenaspekte bei der Sache. Anzeigen mit der verlockenden Überschrift „Ihre britische Ltd. für 500 Euro in 5 Tagen“ o.dgl. sind pure Augenwischerei und gehen an der Realität vorbei. Eine Konstruktion, wie sie oben beschrieben wurde, ist für ca. 2.500-3.000 Euro zu haben. Darin sind die Gründungskosten, sämtliche juristischen Dokumente sowie die Verwaltungskosten für das 1. Jahr enthalten. Die Folgekosten für die darauffolgenden Jahre liegen bei ca. 2.000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den britischen Steuerberater. Ab ca. 1.000 Euro p.a. ist man dabei (abhängig natürlich vom Umfang der zu bearbeitenden Materialien). Man sieht schon: Mit ein paar Euro kommt man nicht aus. Dafür kommt man so aber in den Genuß zahlreicher Vorteile: keine 25.000 Euro Gründungskapital erforderlich, effektive Haftungsbegrenzung auf Stammkapital (GF-Durchgriffshaftung ade!), geringe Körperschaftssteuer und mehr.

Auch interessant sind übrigens so lustige Firmenkonstruktionen, bei der sich eine („reinrassige“ brtische) Ltd. an einer deutschen KG beteiligt. Sie tritt dann als Komplementär in die KG ein – und haftet mit ihrem Stammkapital (das standardmäßig 1.000 GBP oder auch weniger/mehr beträgt). Gibt´s mal Ärger, müssen die lieben Kläger schon in GB vorstellig werden. Wenn es dabei nicht um die große Forderungswurst geht, bügelt man damit so manchen Ärger in der Praxis ab, weil diese in der Regel das hohe Prozeßrisiko scheuen – selbst wenn im unglücklichsten Fall dabei die KG hopps geht. Die Kommanditisten braucht´s nicht zu grämen, denn sie kann man nur bis zur Höhe ihrer Einlage (mindestens 250 Euro) in die Pflicht nehmen. Daß man natürlich besser daran tut, es zu einer derartigen Situation erst gar nicht kommen zu lassen, füge ich hier der Vollständigkeit halber an. Ich wollte diesen Aspekt nur einmal etwas provokant beleuchten ...;-)

Noch weitere Spielarten sind denkbar. So kann man bspw. eine britische Ltd. und eine deutsche KG gründen. Letztere übernimmt die Funktion eines Vertriebspartners und wird für ihre Dienste von der Ltd. entlohnt. Sinnigerweise verlagert man dann Kostenblöcke in die KG und steuert die Provisionsregelungen so, daß die KG nicht viel mehr als kostendeckend arbeitet, aber nie nennenswerte Gewinne entstehen, die zu unnötigen Steuerbelastungen führen würden. Die Gewinne verbleiben dann im wesentlichen in der Ltd., die steuerlich günstiger dasteht. Und so weiter, der Phantasie sind da wenig Grenzen gesetzt, wenn man mit dem Thema kreativ umgeht.

Wenn du dich für die Gründung einer Ltd. oder die Firmengründungsproblematik als Ganzes interessierst, kannst du mich gern ansprechen. Ich bin Anteilseigner eines britischen IT-Unternehmens (toller Laden übrigens, das Engagement hat sich gelohnt) und habe mich vor meinem Einstieg ausführlich mit den unternemerischen Fragen rund um dieses Thema beschäftigt.

Freundliche Grüße

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 217.80.132.149

Muffin
unregistriert
erstellt am 26.12.2002 um 17:18 Uhr             Antwort mit Zitat
Lieber Herr Manfred Schulz (ist das so richtig?),

Sie schreiben auf Ihrer Website "Niederlassung". Niederlassung wovon? Den Unternehmensnamen kann ich dort nicht finden. Das verwundert doch etwas. Ein richtiges Impressum ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sollte allein aus Image-Gründen angebracht werden. Und zu einer Niederlassung, was ja ein juristisch belegter Begriff ist, gehört dann auch die Handelsregisternummer mit Eintragungsort. Für einen Dienstleister, der Unternehmensgründungen- und beratungen anbietet, profilieren Sie sich nicht gerade professionell ...

Muffin Mc Komm
MuffKomm@gmx.de

IP: 217.80.132.149

Kerner
unregistriert
erstellt am 05.01.2003 um 19:56 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Leute,
wenn man das liest: ab ins Ausland, Gründungskapital 2GBP, kaum Steuern, "Rechtskonstruktion" blabla..
Man sollte meinen, Zieel einer Firmengründung sind : a) einen Titel zu erwerben, b)Steuern zu sparen und c)Gesetze zu umgehen.
Ich denke für jemanden, der ernsthaft eine ordentliche Fa. gründen möchte, und hierfür die GmbH als Gesellschaftsform wählen möchte ist es unerheblich ob das Gründungskapital 25.T€ oder 30.T€ oder nur 100GBP beträgt.
Wer gerade mal 1000GBP zusammenbringt, der sollte sich lieber vorerst mit einer GbR abgeben.
Darüber hinaus ist es doch sehr fraglich ob man mit einer Gesellschaftsform die man im Ausland "hinterher geworfen" bekommt, auf dem deutschen Markt erfolg hat.
Es ist schon schwierig genug bei einer Gründung die Möglichkeiten und Gesetzlichen Anforderungen zu kennen und zu erfüllen - soll man sich denn schonb jetzt mit den vermeintlichen "Schlupflöchern" befassen?

Und zu dir Kuchler,
Deine Frage hörte sich so an, als hättest Du keine Ahnung was eine GmbH bzw. welche Kriterien Du bei der Wahl der Gesellschaftsform anlegen sollst- da MUSS MAN SICH NICHT WUNDERN WENN DAS ALLE "Marktschreier" anlockt, die einem irgendwelche Wundermittel andrehen wollen.
Also der Tipp mit dem Steuerberater ist schon mal gut, dann vielleicht noch IHK/HWK.

Gruss Kerner

IP: 81.14.129.90

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