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Autor Thema:   Umsatzsteuer
S. Krumbiegel
unregistriert
erstellt am 24.06.2000 um 18:57 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich arbeite als Selbstständiger seit 2 Jahren
für 2 italienische Firmen die Waren nach
Deutschland verkaufen.
Für meine Servicetätigkeit erhalte ich eine
Provision ohne Ust.
Muß ich Vorsteuer abführen ?

IP:

Juergen
unregistriert
erstellt am 14.08.2000 um 19:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Für diese Frage sollten Sie sich - in Ihrem Interesse - an einen Steuerberater Ihrer Wahl wenden.

IP: 62.158.181.27

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.10.2001 um 22:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von S. Krumbiegel:
Ich arbeite als Selbstständiger seit 2 Jahren
für 2 italienische Firmen die Waren nach
Deutschland verkaufen.
Für meine Servicetätigkeit erhalte ich eine
Provision ohne Ust.
Muß ich Vorsteuer abführen ?

IP: 213.7.84.128

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.10.2001 um 22:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von S. Krumbiegel:
Ich arbeite als Selbstständiger seit 2 Jahren
für 2 italienische Firmen die Waren nach
Deutschland verkaufen.
Für meine Servicetätigkeit erhalte ich eine
Provision ohne Ust.
Muß ich Vorsteuer abführen ?

IP: 213.7.84.128

Manfred Hartmann
Mitglied

Beiträge: 14
Von:87448 Waltenhofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 15.10.2001 um 22:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Manfred Hartmann anzusehen!   Klicken Sie hier, um Manfred Hartmann eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
hier nun meine Antwort. Ich nehme an du bist Handelsvertreter. Vermittlungen fallen umsatzsteuerlich an dem Ort, an dem der vermittelnde Umsatz ausgeführt wird. Also in Deutschland. Bekommst du von der ital. Firma
eine Gutschrift (Provision) ohne Ausweis der Umsatzsteuer, kannst oder mußt du auch keine abführen. Wichtig ist dabei der §19 USTG
Besteuerung der Kleinunternehmer. Kleinunternehmer führen keine Ust. ab, haben
aber auf der anderen Seite freilich auch keinen Vorsteuer-Abzug. Eine Steuernummer bzw. die Aufforderung eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben, bekommst du von deinem Finanzamt, wenn du bestimmte Umsatzgrößen übersteigst.

IP: 213.7.84.128

Nadou
unregistriert
erstellt am 01.11.2001 um 10:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten aber benutze die Gelegenheit Ihnen ein Frage zu stelle. Ich plane einen Laden mit italienischen Artikle zu öffnen und möchte gerne wissen wie die MwSt berechnet sind (in Italien und hier) und wie Ihre Firma den Tranport Problem geregelt hat.
1000 Dank für 1 Antwort

MfG

IP: 194.196.220.226

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