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Autor Thema:   nachweis für die arbeit mit einer marke
manuel
unregistriert
erstellt am 06.05.2002 um 23:45 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo,
als markeninhaber ist man rechtlich verpflichtet,nach fünf jahren den nachweis zu erbringen,mit der marke auch zu arbeiten.
wie sieht das praktisch aus?reicht als nachweis hierfür die anmeldung eines gewerbes,oder ist dafür mehr nötig ??
vielen dank,manuel

IP: 213.7.119.106

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 28.05.2002 um 23:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Nach 5 jahren erlischt Dein Anspruch, wenn hinter der Marke kein Produkt steht.
ip

IP: 62.104.208.76

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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