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Thema: Frage zum Urheberrecht
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flymado Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland, 13359 Berlin Registriert: Mrz 2002
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erstellt am 21.03.2002 um 01:18 Uhr
Hallo, meine Frage zum Urheberrecht bezieht sich auf folgendes: Ich arbeite in einer Firma als Elektroinstallateur und habe in meiner Freizeit für die Firma einige neue Dokumente entworfen (Aufmaßzettel, Meßprotokolle usw), die von der Firmenleitung begeistert akzeptiert und auch genutzt werden. Nun ist meine Frage, ob ich auf die Unterlagen einen Urheberrechtsanspruch habe und wie es aussieht, wenn ich die Firma mal verlassen sollte, ob ich dann verlangen kann, das die von mir entworfenen Unterlagen nicht weiter genutzt werden dürfen. Falls ich einen Urheberrechtsanspruch habe, ist auch die Frage ob ich mir das Nutzungsrecht das meine Firma derzeit genießt, schriftlich bestätigen lassen muß, ebend für den Fall das es mal zu einer Kündigung kommen sollte. Für Tips und Hilfen zu diesen Fragen wäre ich sehr dankbar. Gruß flymadoIP: 62.226.137.172 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 21.03.2002 um 21:03 Uhr
Da Du Arbeitnehmer bist, gilt fuer Dich das Arbeitnehmererfindergesetz. Das heisst, alle "Erfindungen", die im Zusammenhang mit Deinem Job stehen, gehoeren Deinem Arbeitgeber, unabhaengig davon, ob Du sie in der Freizeit oder waehrend der Arbeitszeit erfindest. Er muss Dir aber eine Art Verguetung dafuer zahlen. Du musst ihn sogar um Erlaubnis fragen, wenn Du sie selbst gewerblich nutzen willst. Nur wenn deine Firma ausdruecklich (schriftlich) auf das Nutzungsrecht verzichtet, kannst Du es in eigenem Ermessen nutzen.IP: 194.162.58.73 |
Koulchen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:D-35745 Herborn Registriert: Aug 2003
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erstellt am 12.06.2002 um 16:17 Uhr
Hallo flymado,wenn Du auf das Urhebergesetz direkt abstellst, hängt alles von der geistigen Schöpfungshöhe ab. Das heißt, je schöngeistiger oder komplexer Dein Werk ist, desto eher genießt Du das Urheberrecht daran. Ob das allerdings schon bei Aufmaßprotokollen etc. gegeben ist, wage ich zu bezweifeln. Das solltest Du auf jeden Fall besser mit einem spezialisierten Anwalt besprechen, sobald es akut wird. Recht interessant finde ich dazu auch das Taschenbuch "Ideen schützen lassen?", das bei Beck erschienen ist. Vielleicht zum Vergleich: Ich schreibe für meinen Arbeitgeber Bedienungsanleitungen. Dafür bin ich die Urheberin. Allerdings ist klar - weil ich angestellt bin und das Thema in meinen Aufgabenbereich gehört - daß ich meinem Arbeitgeber dafür alle bekannten Nutzungsrechte einräume. Was mich selbstverständlich nicht daran hindert, in jedes dieser Handbücher meinen Namen reinzuschreiben, denn das darf ich nach UrhG. Inwieweit ich mit diesen Handbüchern auf meiner Website Werbung machen darf, um für meine Vollzeit-Selbständigkeit ab November Kunden zu akquirieren, ist ein Thema, in das wieder andere Aspekte reinspielen. (Z.B. müssen Firmen grundsätzlich nicht zustimmen, wenn ihr guter Name für Zwecke verwendet werden soll, die an ihrem Image kratzen.) Aber man kann sich ja meistens mit seinem Arbeitgeber einigen, besonders wenn die anderen Referenzen auch sehr gut in das Umfeld passen, in dem die Firma gesehen werden möchte. Viele Grüße Sabine IP: 145.254.95.175 | |