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Autor Thema:   Rechte an diplomarbeit
tscpet
unregistriert
erstellt am 30.06.2001 um 11:02 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

im Rahmen meiner Diplomarbeit habe ich ein neues Verfahren für die digitale Bildverarbeitung entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht etwa "nur" um ein reines Computer-Programm, sondern um ein wirklich neues Verfahren inkl. Hardware.
Zur Zeit meiner Diplomarbeit war ich nicht an der Universität angestellt, promoviere aber jetzt bei dem Professor der mich damals betreut hat (wenn er zufällig mal anwesend war).
Meines Wissens nach, liegen die Rechte an einer Diplomarbeit allein beim Studenten, also weder bei der Universität noch beim betreuenden Professor. Der Student allein kann entscheiden, ob der die Rechte an Dritte abtritt.

Mein Professor, der mich damals betreute, hat nun ohne meine Zustimmung dieses Verfahren patentieren lassen (DE- und EP-Patent) und tritt in dem Patent sowohl als Anmelder und auch als alleiniger Erfinder(!) auf. Er begründet dies damit, dass ich nun bei im angestellt bin, und damit keine Rechte an der Erfindung hat. Zudem hat er das Patent privat (ohne Wissen der Universität) auf seinen Namen angemeldet, möchte aber die Kosten für die EP-Anmeldung von der Uni bzw. aus einem Forschungprojekt bezahlen lassen (bei mir ist zufällig die entsprechende Abrechnung gelandet).

Gibt es für mich irgendwelche Möglichkeiten, meine Rechte als Erfinder geltend zu machen?

IP: 62.158.117.164

REJ
Mitglied

Beiträge: 9
Von:D-07743 Jena
Registriert: Dez 2004

erstellt am 21.12.2004 um 14:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von REJ anzusehen!   Klicken Sie hier, um REJ eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Im Normalfall ist das so, daß das Recht auf das Patent der Uni gehört (Anmelder), die Erfinder sind Privatpersonen bzw. Angestellte - also z.B. Professor und/oder Studenten, denn Dein Studium und wahrscheinlich Deine Diplomarbeit ist von der Uni bzw. dem Bunedsland finanziert - also praktisch eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.
Dein Prof könnte aber auch trotzdem ein Vertrag mit der Uni haben, der das zuläßt - das müsste geprüft werden. Die Schutzrechtsstelle, die jede Uni hat, findet das raus oder weiß das!
Anders könnte es sein, wenn Deine Diplomarbeit völlig privat finanziert wurde, z.B. durch eine Betrieb, andere Forschunsgeinrichtung oder Privatpersonen. Dann bestimmen im allgemeinen die Verträge zwischen Uni und dem Drittmittelgeber, wer möglicherweise entstehende Schutzrechte anmelden darf. Hat Dein Prof das z.B privat finanziert, dann ist das was er macht soweit erstmal wahrscheinlich okay. In der Mehrzahl der Fälle werden in den Verträgen immer die Drittmittelgeber, soweit sie die Mehrheit der Finanzen bzw. gar Arbeitsmittel und Arbeitsplätze stellen, das Anmelderecht beanspruchen und auch haben.

Die Bennenung des Erfinders und damit später auch das Recht auf eine Vergütung, ist aber was anderes. Egal wer da anmelden durfte, bist Du als Erfinder übergangen worden, kannst spätestens beim Patentamt Widerspruch anmelden, wenn das Anmeldeverfahren des Patentes bzw. nach Veröffentlich (aber nur 6 Monate oder so) läuft. Zweckmäßigerweise sollte Du mit der verantwortlichen Stelle an der Uni erstmal reden...,
Du musst aber beweisen können, daß die Erfindung maßgeblich auf Deiner Kreativität beruht. Wenn Du nur der "Handwerker" warst, der die ideen des Prof letztlich umgesetzt hast, dann warst Du kein Erfinder.
Du solltest dich an einen Patentanwalt wenden, wenn Du meinst, Du bist übergangen worden....es ist zwar meines Wissens im ersten Durchgang immer noch kein Anwaltszwang beim DPMA, aber ein Profi erledigt sowas schon mal mit einem einzigen Schreiben und ohne Form- und Verfahrensfehler...und alles regelt sich....während der arme kleine Student oder Privatmann schon eher mal "abgebügelt" wird oder halt Fristen versäumt, falsche Einwürde zur falschen Zeit....
Du darfst auch keien Fristen versäumen... in der regel sind es wohl 6 Monate nach veröffentlichung, wo Du mit minimalen Eisnatz noch was bewirken kannst. Ist das Patent dann wirklich durch den preäsdienten für wirksam erklärt, dann wird es ggf. teuer.

Die Rechte als Erfinder regelt das Arbeitnehmererfinderrecht, sowit nich spezielle Verträge für Deine Diplomarbeit existieren.

Roland

IP: 62.158.77.43

Magister
unregistriert
erstellt am 06.01.2005 um 16:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Was Roland zum Erfinderpersönlichkeitsrecht und seinem Anspruch auf Erinderbenennung schreibt, ist schon richtig. Weil du aber gerade eben bei der Uni nicht angestellt warst, spielt das Arbeitnehmererfindergesetz mit seinen übrigens komplizierten Verfahrensabläufen keine Rolle. Wenn der Prof. dir die Erfindung "geklaut" hat, hast Du gemäß § 6 PatG trotzdem das Recht und damit den Anspruch auf Erteilung des Patents. Gleichzeitig kannst du die ERteilung des Patents an den Prof wegen widerrechtlicher Entnahme (§ 21 Abs. 1 Ziff. 3 PatG) verhindern und binnen 1 Monat nach entsprechendem Beschluß unter Wahrung der Priorität Neuanmelden. Ich würde das auf keinen Fall ohne im Patentrecht versierten Rechtsanwalt machen. Patentanwalt ist der falsche Ansprechpartner, weil dein Problem vor allem rechtliche, keine technischen Fragen betrifft....

IP: 213.168.107.153

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