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Autor Thema:   Zulässige Top-Level-Domain?
Morid
unregistriert
erstellt am 30.03.2000 um 13:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo allerseits!
Ich plane eine Event-Site für Hamburg und Umgebung und habe mir im Zuge der Vorbereitungen auch die Domain Fischauktionshalle.de (ein Veranstaltungszentrum am Hamburger Hafen)registrieren lassen.
Nun hat sich der Pächter der Fichauktionshalle bei mir gemeldet und gefordert, ich solle die Domain Ihm überlassen, da er ansonsten seine Rechte als Pächter durch die Stadt Hamburg gegen mich geltend machen würde.

1. Was habe ich für Rechte?
2. Ist der Begriff "Fischauktionshalle"
überhaupt schutzwürdig? Denn auch in
Cuxhaven gibt s eine Fischauktionshalle
(vermutlich woanders auch)
3. Wird auch hier das größere ökonomische
Interesse an der Domain zu prüfen sein?

Für eine Auskunft bin ich sehr dankbar, da ich mich nur ungern auf einen sinnlosen Rechtsreit mit der Statd Hamburg einlassen würde.

Vielen dank im Voraus.
Morid

IP:

kilicarslan
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Germany, 50676 Koeln
Registriert: Mai 2000

erstellt am 22.05.2000 um 16:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von kilicarslan anzusehen!   Klicken Sie hier, um kilicarslan eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich glaube, dass das Fischauktionshaus schlechte Karten hat. Schon in der "realen" Welt, koennte das Fischauktionshaus in dieser Form seinen Namen nicht schuetzen lassen, da keine Einmaligkeit und Eindeutigkeit (lt. Deiner Aussage Fischauktionshaus Cuxhaven) gegeben ist. Eindeutigkeit waere gegeben, wenn es z. B. Fischauktionshaus Hamburg heissen wuerde und dementsprechend www.fischauktionshaus-hamburg.de beanspruchen wuerde. Das ist in diesem Fall nicht gegeben.

Ich bin kein Recht***perte und ich empfehle Dir zu diesem Zweck die ersten 20 Paragraphen des HGB zu lesen. Da sind solche Sachen geregelt.

Schoenen Gruss,
joschi@china.com

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