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  Selbständigkeit - Hilfe zu Überbrückungsgeld

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Autor Thema:   Selbständigkeit - Hilfe zu Überbrückungsgeld
promailer
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:berlin
Registriert: Dez 2003

erstellt am 04.12.2003 um 00:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von promailer anzusehen!   Klicken Sie hier, um promailer eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo,

ich habe folgendes problem:
ich will mich selbständig machen und habe eine super marktlücke entdeckt!

zur zeit bin ich student und brauche unbedingt überbrückungsgeld, sonst wird das alles nix.
wenn ich mich jetzt exmatrikuliere und einen antrag auf arbeitslosengeld/hilfe stelle und der bewilligt wird, bekäme ich auch das dringend benötigte überbrückungsgeld.

das problem ist nur, ich habe bisher nur während meiner 10 monate zivildienst sozialversicherungen bezahlt.

habe ich somit einen anspruch bzw. kann man irgendwas "tricksen" ?
ich brauche diese bzw. eine unterstützung in jedem falle!

habt ihr da einen tipp?

gruß
florian

IP: 217.88.123.226

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 04.12.2003 um 01:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
tricksen ist absolut nicht moeglich. Es zaehlen die Daten der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung.
Anspruch auf ALG hat nur, wer in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschaeftigt war.

Alles nachzulesen auf den entsprechenden Seiten http://www.gruender-ratgeber.de/ .

Vielleicht ist ein Exist-Netzwerk www.exist.de in Deiner Naehe.
Bespreche mal mit denen Deine Geschaeftsumsetzung.

Erfahrungsgemaess gibt es Deine super Marktluecke auch noch, wenn Du Du das noetige Kapital zusammen gesammelt hast.
Gruss, Petersen

IP: 213.23.147.58

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 04.12.2003 um 09:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von ina.petersen:
Hi,
tricksen ist absolut nicht moeglich. Es zaehlen die Daten der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung.
Anspruch auf ALG hat nur, wer in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschaeftigt war.

moin moin frau petersen,
villeicht muss er ja gar nicht tricksen, sofern er den zivildienst in den letzten drei jahren geleistet hat - das LIS des arbeitsamtes sagt folgendes:
"Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der sogenannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.

Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit genügen

bei Wehr- oder Zivildienstleistenden mindestens 180 Kalendertage
bei Saisonarbeitnehmern 180 Kalendertage". http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/anwart/index.html
einen schönen nikolaus wünsche ich noch hans


IP: 62.226.143.55

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 04.12.2003 um 19:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
@hansk
Danke fuer die korrektur und den Hinweis! Hatte diese Konstellation mit Zivi-Dienst und AA-Foerderung noch nie in meiner Praxis gehabt und daher auch voellig aus dem Gedaechtnis "gestrichen".
Naja, frau lernt nie aus!
Nochmals danke und Gruss, Petersen

@promailer
Irgendwo habe ich das gleiche posting schon einmal gelesen, wahrscheinlich im BMWA-Forum.

So, wie es jetzt aussieht, koenntest Du Ueberbrueckungsgeld beantragen. Nur dabei beachten, dass das eine Kann-Foerderung ist. Was machst Du, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Dir ansonsten die paar Piepen fuer ein halbes Jahr reichen, um Deine Marktluecke zu erobern, bist Du ein Wunderkind.
Dass Dir Kindergeld floeten geht, wenn Du exmatrikuliert bist, weisst du sicherlich, auch familienversicherung. Aber vielleicht bist Du schon aelter, so dass das sowieso kein Thema mehr ist.
Viel Erfolg und Glueck,
Gruss, Petersen

IP: 213.23.136.196

promailer
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:berlin
Registriert: Dez 2003

erstellt am 04.12.2003 um 20:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von promailer anzusehen!   Klicken Sie hier, um promailer eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo,

angenommen ich exmatrikuliere mich und melde mich arbeitslos, der antrag auf unterstützung wird aber abgelehnt.
bekomme ich dann nicht trotzdem kindergeld und bin über das arbeitsamt sozialversichert?

wie ich sehe, habe ich sonst auch noch die chance auf unterstützung aus dem europäischen sozialfonds.

und nochetwas: habe heute viele arbeitsämter angeschrieben und meine situation geschildert, alle meinten einstimmig, ich hätte keinen anspruch auf arbeitslosengeld. das steht aber doch im widerspruch zu hansk seinem beitrag:

"bei Wehr- oder Zivildienstleistenden mindestens 180 Kalendertage
bei Saisonarbeitnehmern 180 Kalendertage".

gruß
florian

IP: 217.225.5.73

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 05.12.2003 um 09:42 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
moin, moin, frau petersen,
also die frage nach dem zuvieldienst fand ich einfach zu beantworten. in den existenzgründerkursen, welche ich jeden Monat in Berlin veranstalte an der VHS City, Friedrichshain-Kreuzberg (Beginn 5.12.2003 um 18 Uhr) oder Reinickendorf, wird diese frage regelmässsig gestellt. http://www.imckoe.de/imcd5.htm
Generell gilt fürs Arbeitsamt wie für alle Sozialversicherungen: Die Versicherten sind umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten. In diesem Sinne betrachte ich den Text der zitierten Webseite als verbindliche Rechtsauskunft vom Arbeitsamt. Dass viele Mitarbeiter im Arbeitsamt (bspw. Berlin-Mitte) stattdessen diese Veröffentlichungen nicht kennen, ist mir leider nix Neues. Letztlich zwei Tipps für das Junior Mitglied:
1. Wenn Du im Dezember 2003 noch einen Antrag auf ALG stellen möchtest (dafür musst Du Dich sofort exmatrikulieren!!), sollte dein letzter Tag als Zivi gewesen sein zwischen dem 31.12.2000 und dem 30.9.2001.
2. Falls du kein AlG bewilligt bekommst, sollten Dir mit weiteren Informationen zur Existenzgründung helfen können die Hochschulteams der Berliner Arbeitsämter. Lass von Dir hören, falls du deren Adressen nicht finden solltest. Viel Erfolg und einen schönen Nikolaus wünscht Hans.

IP: 62.153.42.39

promailer
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:berlin
Registriert: Dez 2003

erstellt am 05.12.2003 um 11:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von promailer anzusehen!   Klicken Sie hier, um promailer eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo hansk,

das ist ja doch noch ein kleiner Hoffnungsschimmer!

wie schon geschrieben habe ich nun von ca. 30 arbeitsämtern die auskunft bekommen, ich hätte keinen anspruch. woran liegt das, kennen die ihre eigenen vorgaben nicht?!?

und ich wüßte gerne noch, wie dass mit der krankenversicherung und kindergeld ist, wenn der antrag abgelehnt wird.

gruß
florian

IP: 217.88.126.72

promailer
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:berlin
Registriert: Dez 2003

erstellt am 05.12.2003 um 12:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von promailer anzusehen!   Klicken Sie hier, um promailer eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
so, habe noch eine mail erhalten:

Um Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III zu erhalten, müssen Sie entweder Entgeltersatzleistungen bezogen oder einen Anspruch darauf haben.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Um diese Anwartschaftszeit nach § 123 SGB III zu erfüllen, muss man in der Rahmenfrist, in Ihrem Fall als Zivildienstleistender, mindestens sechs Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Die Rahmenfrist nach § 124 SGB III beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.


also, für mich als laien bedeutet das, ich hätte anspruch. mein zivi war erst am 31.8.02 beendet und hat 10 Monate gedauert.
oder übersehe ich hier etwas?

gruß
florian

IP: 217.88.126.72

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