Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Finanzierung
  Kann Eigenkapital (fremd) finanziert werden ??

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Kann Eigenkapital (fremd) finanziert werden ??
eronve1
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland
Registriert: Nov 2003

erstellt am 13.11.2003 um 01:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von eronve1 anzusehen!   Klicken Sie hier, um eronve1 eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo

Befinde mich zur Zeit noch in der Vorbereitungsphase, und bei der Suche nach Investoren hab ich des öfteren gelesen, dass auch Kapital (Beteiligungen?) mit "Eigenkapitalcharakter" angeboten wird.

Ist das nun "Eigenkapital", das als solches auch von den Banken so akzeptiert wird, oder nur eine falsche Bezeichnung ?

Der Grund für meine Frage ist, (so wie bei einigen anderen auch) zu geringes Eigenkapital, damit sich die Banken überhaupt die Mühe machen, meinen BP zu lesen.

Gibt es "fremd finanziertes" Eigenkapital eigentlich ??
Ich war bis jetzt der Meinung, alles was finanziert wird, egal in welcher Form, wird (zumindest von den Banken)nicht als Eigenkapital angesehen ?!

Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen ???
Bin für jede Information dankbar !!

ciao

eronve1

IP: 217.84.101.167

merle.fuchs
Mitglied

Beiträge: 5
Von:Thüringen, 07552 Gera
Registriert: Dez 2003

erstellt am 01.12.2003 um 11:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von merle.fuchs anzusehen!   Klicken Sie hier, um merle.fuchs eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie haben Recht, dass die Eigenkapitalausstattung für die Gewährung von Krediten sowie für ein günstiges Unternehmensrating stark an Bedeutung zugenommen hat und in Zukunft wohl noch weiter zunehmen wird.

Richtig ist auch, dass Beteiligungskapital in der Regel Eigenkapitalcharakter hat. Dabei gibt es im wesentlichen zwei Formen der Beteiligung, die offene sowie die stille Beteiligung. Bei der offenen Beteiligung erwirbt der Beteiligungsgeber Anteile am Unternehmen (GmbH-Anteile, Aktien) mit allen damit verbundenen Rechten (Sitz in Gesellschafter- oder Hauptversammlung etc.) und Pflichten (ggf. Nachschusspflicht etc.) und hofft, an der erwarteten Wertsteigerung des Unternehmens entweder durch Dividendenzahlung, eine Gewinnausschüttung oder durch einen später höheren Verkaufswert zu profitieren.

Eine stille Beteiligung ähnelt in mancherlei Hinsicht einem Bankkredit (fester Grundzins, i.d.R. definierte Rückzahlungsbedingungen). Der Investor erwirbt keine Unternehmensanteile, trägt nur das finanzielle Risiko in Höhe des eingesetzten Kapitals (keine Nachschusspflichten), ist jedoch auch nicht "Mitunternehmer". Die
Rechte, die dem stillen Beteiligungsgeber eingeräumt werden können, können den Rechten des offenen Beteiligungsgebers entsprechen, aber das ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Damit die stille Beteiligung eigenkaptialähnlichen Charakter hat, ist vieles zu beachten (unbedingt bei der Vertragsgestaltung mit erfahrenem Spezialisten sprechen), besonders wichtig ist jedoch, dass der Beteiligungsgeber in gewissem Umfang das unternehmerische Risiko mitträgt. Dies wird in der Regel durch einen zusätzlichen gewinnabhängigen Zinssatz - derzeit häufig zwei Prozent des Gewinnes - erzielt. Dieser gewinnabhängige Zins ist zusätzlich zu dem immer zahlbaren "Grundzinz" zu zahlen. Dadurch wird die stille Beteiligung im Vergleich zu einem Bankkredit teurer, aber das Unternehmen muss keine "realen" Sicherheiten (Immobilien, Privatvermögen etc.) bieten, sondern der Geldgeber glaubt an eine positive Zukunftsentwicklung.

Wichtig bei der stillen Beteiligung ist darüber hinaus auch, dass vertraglich verankert ist, dass die stille Beteiligung im Rahmen einer Insolvenz nachrangig bedient wird (d.h. zuerst werden die Bankkredite zurückgezahlt, dann erst, falls noch Geld vorhanden ist, die stille Beteiligung).

Dies war lediglich eine grobe Beschreibung eines komplexen Themengebietes, aber für den Anfang sollte dies weiterhelfen.

Bitte beachten Sie, dass Beteiligungsverhandlungen heutzutage in der Regel recht lange dauern, Sie sollten also genug Zeit einplanen und frühzeitig mit Profis sprechen (in der Regel über Gründernetzwerke, Businessplan-Wettbewerbe, high-tech-Veranstaltungen erreichbar). Darüber hinaus ist ein hervorragender Businessplan und ein Unternehmenskonzept mit einem guten Chancen/Risiko-Verhältnis unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Merle Fuchs
TechnologieContor www.technologiecontor.de

IP: 62.246.142.179

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 01.12.2003 um 13:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von eronve1:
...Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen ???
Bin für jede Information dankbar !!
ciao
eronve1

Dazu könnte sicherlich die Deutsche Ausgleichsbank www.dta.de etwas genaueres sagen - sofern sich ihre frage bezieht auf das sog. "Eigenkapitalhilfeprogramm" (EKH-Darlehen der Dt. Ausgleichsbank.
toi toi toi hans

IP: 212.20.141.190

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer