erstellt am 01.12.2003 um 11:06 Uhr
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,Sie haben Recht, dass die Eigenkapitalausstattung für die Gewährung von Krediten sowie für ein günstiges Unternehmensrating stark an Bedeutung zugenommen hat und in Zukunft wohl noch weiter zunehmen wird.
Richtig ist auch, dass Beteiligungskapital in der Regel Eigenkapitalcharakter hat. Dabei gibt es im wesentlichen zwei Formen der Beteiligung, die offene sowie die stille Beteiligung. Bei der offenen Beteiligung erwirbt der Beteiligungsgeber Anteile am Unternehmen (GmbH-Anteile, Aktien) mit allen damit verbundenen Rechten (Sitz in Gesellschafter- oder Hauptversammlung etc.) und Pflichten (ggf. Nachschusspflicht etc.) und hofft, an der erwarteten Wertsteigerung des Unternehmens entweder durch Dividendenzahlung, eine Gewinnausschüttung oder durch einen später höheren Verkaufswert zu profitieren.
Eine stille Beteiligung ähnelt in mancherlei Hinsicht einem Bankkredit (fester Grundzins, i.d.R. definierte Rückzahlungsbedingungen). Der Investor erwirbt keine Unternehmensanteile, trägt nur das finanzielle Risiko in Höhe des eingesetzten Kapitals (keine Nachschusspflichten), ist jedoch auch nicht "Mitunternehmer". Die
Rechte, die dem stillen Beteiligungsgeber eingeräumt werden können, können den Rechten des offenen Beteiligungsgebers entsprechen, aber das ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Damit die stille Beteiligung eigenkaptialähnlichen Charakter hat, ist vieles zu beachten (unbedingt bei der Vertragsgestaltung mit erfahrenem Spezialisten sprechen), besonders wichtig ist jedoch, dass der Beteiligungsgeber in gewissem Umfang das unternehmerische Risiko mitträgt. Dies wird in der Regel durch einen zusätzlichen gewinnabhängigen Zinssatz - derzeit häufig zwei Prozent des Gewinnes - erzielt. Dieser gewinnabhängige Zins ist zusätzlich zu dem immer zahlbaren "Grundzinz" zu zahlen. Dadurch wird die stille Beteiligung im Vergleich zu einem Bankkredit teurer, aber das Unternehmen muss keine "realen" Sicherheiten (Immobilien, Privatvermögen etc.) bieten, sondern der Geldgeber glaubt an eine positive Zukunftsentwicklung.
Wichtig bei der stillen Beteiligung ist darüber hinaus auch, dass vertraglich verankert ist, dass die stille Beteiligung im Rahmen einer Insolvenz nachrangig bedient wird (d.h. zuerst werden die Bankkredite zurückgezahlt, dann erst, falls noch Geld vorhanden ist, die stille Beteiligung).
Dies war lediglich eine grobe Beschreibung eines komplexen Themengebietes, aber für den Anfang sollte dies weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass Beteiligungsverhandlungen heutzutage in der Regel recht lange dauern, Sie sollten also genug Zeit einplanen und frühzeitig mit Profis sprechen (in der Regel über Gründernetzwerke, Businessplan-Wettbewerbe, high-tech-Veranstaltungen erreichbar). Darüber hinaus ist ein hervorragender Businessplan und ein Unternehmenskonzept mit einem guten Chancen/Risiko-Verhältnis unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Merle Fuchs
TechnologieContor www.technologiecontor.de