Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Finanzierung
  Sicherheiten Firmenübernahme

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Sicherheiten Firmenübernahme
fugazzi
unregistriert
erstellt am 17.06.2003 um 12:12 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,

weiß jemand ob und wie eine Gewerbeimmobilie als Sicherheit bei einer Firmenübernahme (Kauf) bewertet wird. Die Produktionshalle mit Büro und Sozialräumen wird beim Kauf übernommen.

Danke für eure Hilfe.

Gruß Fug

IP: 80.134.44.233

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 17.06.2003 um 14:49 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von fugazzi:
Hallo zusammen,

weiß jemand ob und wie eine Gewerbeimmobilie als Sicherheit bei einer Firmenübernahme (Kauf) bewertet wird.
Gruß Fug


Sie wird als Kreditsicherheit akzeptiert für max. 80% des Verkehrswertes. Hierüber müsstest du ein Gutachten erstellen lassen (+ bezahlen ;-) von einem vereidigten Gutachter. Deren Liste erhältst du vom Bauministerium deines bundeslandes. hans

IP: 212.20.141.190

hoewa14
Mitglied

Beiträge: 22
Von:NRW
Registriert: Mai 2002

erstellt am 18.06.2003 um 16:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hoewa14 anzusehen!   Klicken Sie hier, um hoewa14 eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo hansk!
vorsicht, vorsicht mit den beleihungsgrenzen.
zunächst stellt sich mir die frage, handelt es sich tatsächlich um eine "gewerbe" immobilie oder um eine "industrie" immobilie.
-gewerbe und industrie wird häufig in einen topf geworfen-
dann ist die lage des grundstücks "äusserst" wichtig -randlage eines gewerbe/industriegebietes, einzellage da durch nutzungsänderung zu gewerbe/industriefläche erklärt, innerhalb eines abgeschlossenen gewerbe/industriegebietes-
wesentlich und wichtig ist die frage der allgemeinen infrastruktur des gebietes/kreises in dem/der das grundstück liegt. man stelle sich vor, das grundstück liegt in ostfriesland und ist nur für bestimmte gewerbebetriebe nutzbar. z. Bsp. eine halle, die nur zur produktion nutzbar ist. eine ausstellung- oder eine verkaufsstätte wird evtl. seitens der baubehörde ausgeschlossen.

ein banker wird einen teufel tun und das grundstck. mit 80% beleihen.
die von dir angedachten 80% dürften im bereich der wohnbaufinanzierung möglich sein, aber nicht im gewerblichen- oder industriellen bereich.
dir dürfte als berater bekannt sein, dass im gewerblichen bereich bei konkursen im wesentlichen dann nur noch der "grundstückswert" realisiert wird und die aufstehende immobilie zwar "werttechnisch" zu sehen ist, der markt den wert der immobilie nicht realisieren läßt. das weiß garantiert auch jeder banker!
ich würde beim zuständigen
"Gutachterausschuß für Grundstückswerte" zunächst nur den "Grundstückswert" erfragen. Gutachterausschüsse befinden sich in allen kreisverwaltungen- und kreisfreihen verwaltungen.
danach würde ich mich bei der zuständigen bauverwaltung erkundigen, welche nutzungsgenehmigung für die immobilie erteilt wurde.
gruß

IP: 62.134.124.154

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 19.06.2003 um 10:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hoewa14:
.... der markt den wert der immobilie nicht realisieren läßt. das weiß garantiert auch jeder banker!
ich würde beim zuständigen
"Gutachterausschuß für Grundstückswerte" zunächst nur den "Grundstückswert" erfragen. Gutachterausschüsse befinden sich in allen kreisverwaltungen- und kreisfreihen verwaltungen.
danach würde ich mich bei der zuständigen bauverwaltung erkundigen, welche nutzungsgenehmigung für die immobilie erteilt wurde.
gruß

hallo hoewa, warum so grimmig? ich lerne auch gerne mal etwas dazu. hier in berlin beruft die landesbauverwaltung den gutachterausschuss, wir haben hier gar ekine Kriesverwaltungen, Das ist in den Flächenstaaten natürlich anders. hans

IP: 212.20.141.190

hoewa14
Mitglied

Beiträge: 22
Von:NRW
Registriert: Mai 2002

erstellt am 19.06.2003 um 17:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hoewa14 anzusehen!   Klicken Sie hier, um hoewa14 eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallöchen hansk!
scheinst auch in einer "feiertagfreiem" gegend zu wohnen.
spass bei seite. ich bin/war nicht grimmig. es ist nun mal so, dass viele "grundstücks/immobilien"
b e s i t z e r, sich auf welch einer art auch immer, einen wert errechnen lassen, der mit der realität dann wenig- oder gar nichts mehr zu tun haben. insofern halte ich
ü b e r h a u p t nichts von pauschalierten beleihungsgrenzen.
der b e a m t e wird es unschwer haben, sein Enfam-Haus- oder ETW "bis 110% finanziert zu bekommen. das hat auschließlich mit seinem status und mit seinem "fast" unpfändbaren einkommen zu tun.
Auch der hinweis auf ein "gutachten" hat mit der banktechnischen realität nicht zu tun. immobilien- u. grdstck. werden in steter regelmäßigkeit bei einer "bank vor ort" finanziert. zumindest informiert der banker sich im bankenverbund über andere banken nach dem "aktuellen Marktwert". der Käufer, in diesem fall fugazzi, ist auf jeden fall auf das gutdünken der bank angewiesen.
zum begriff "gutachten"
ein gutachter gibt auch nur seine "am tag der bewertung" vorhandene einschätzung weiter.
es gilt hier sehr häufig der alte satz: wessen brot ich esse, dessen lied ich singe!!
zum begriff "verkehrswert"
als verkehrswert wird deffiniert, der erlös, der am tage des verkaufs auf dem allgemeinen marktverkehr an wert erzielt werden kann.
am besten zu beobachten in allgemeinen "zwangsversteigerungen"
immobilien im zwang "weit" unter dem Verkehrswert???? zu ersteigern ist keine seltenheit. das gegenteil ist allerdings auch der fall.

Für fugazzi wäre wichtig zu wissen, wer hat die immobilie bewertet, denn über einen kaufpreis wird der verkäufer sich sicherlich gedanken gemacht haben.
wie- und wo kann ich die bewertung nachrechnen und ist sie realistisch.
wie und in welchem umfang ist die immobilie nutzbar -auschließlich produktion oder auch verkauf- so das grdstck es her gibt, ist eine betriebsflächen-erweiterung
-anbau/umbau möglich. zu klären beim örtlichen bauamt. sehr wichtig für die bewertung und beleihung!!!

nochmals, ich halte "n i c h t s" von pauschlierten beleihungsgrenzen. der einzelfall ist entscheidend!!!

so, ich hoffe, den grimmigen eindruck aufgehoben zu haben und wünsche noch einen schönen tag oder feiertag.
gruß

IP: 62.134.126.143

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 20.06.2003 um 10:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von hoewa14:
so, ich hoffe, den grimmigen eindruck aufgehoben zu haben und wünsche noch einen schönen tag oder feiertag.
gruß

alles bestens hoewa, schönen Dank. kann ich mit deinem Einverständnis die bisherige diskussion wie folgt zusammen fassen: 1. Fug sollte sich beim örtlichen Bauamt erkundigen nach der zulässigen Nutzung seiner Immobilie. 2. Wenn ihn denn schon selbst bezahlen muss, sollte er sich ein Verkehrswertgutachter suchen, den auch die finanzierende Bank akzeptiert. hans

IP: 212.20.141.190

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer