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Thema: Kapital für Arbeit
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Paula unregistriert
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erstellt am 23.05.2003 um 17:04 Uhr
Hallo, habe gehört,daß beim "Kapital für Arbeit" nur "etablierte" Firmen Anspruch haben,keine Existensgrüder.Finde aber nichts im Internet und bei der KfW darüber. Wir sind seit Okt.02 selbständig,können also schon Zahlen vorweisen(sogar gute). Kann uns jemand etwas dazu sagen?
IP: 217.3.130.64 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 23.05.2003 um 17:17 Uhr
Wieso findest du nichts? Ist direkt von der Homepage www.kfw.de aus auf der rechten Seite anklickbar. Ausserdem gibt es ein KfW-Beratungszentrum, auch ueber diese Webseite zu finden.Das Problem fuer Antragsteller duerften die geforderten bankueblichen Sicherheiten sein. Gruss, dragon IP: 134.94.100.199 |
Paula unregistriert
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erstellt am 23.05.2003 um 17:32 Uhr
Hallo Dragon, Danke für deine Antwort Mit " ich finde nichts unter Kfw " meinte ich,das ich nichts darüber finde,ob es nur "etablierte" Unternehmen oder auch Existensgründer sein dürfen.IP: 217.3.122.65 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 23.05.2003 um 18:07 Uhr
hallo paula, hier im forum wirst du keine erfahrungstraeger finden. kapital fuer arbeit ist etwas fuer unternehmen mit einer soliden finanziellen basis und gesundem wachstum, also fuer unternehmen, denen es eigentlich ganz gut geht. denen soll mit dieser kreditvariante ein anreiz gegeben werden, neue leute einzustellen oder ausbildungsplaetze zu schaffen. fuer gruender ist dieses programm in der regel ungeeignet. wie ihr beim einem rating, dass die hausbank ueber euch vor der antragsweiterleitung an die kfw vornehmen muss, abschneiden wuerdet, kannst du selbst beurteilen. ich wuerde mich eher auf die normalen gruendungs- und wachstumsfinanzierungsprogramme http://www.fz-juelich.de/ptjnavigator/startup-foerderung.html konzentrieren. gruss, dragon
IP: 134.94.100.199 |
Ded Moros unregistriert
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erstellt am 16.06.2003 um 22:07 Uhr
Hi,ich habe eine Softwareklitsche und mir gerade den Link vom FZ-Jülich mal angeschaut. Investitionszulage hört sich da ja interessant an. Auch auf die Gefahr hin, dass sich kein Mensch damit auskennt, stelle ich die Frage trotzdem mal: Gibt es Investitionszulage auch für den Kauf von Software in (West-)Berlin, und wenn ja, wiewiel? Und dann steht da noch was von beweglichem Wirtschaftsgut: gibt es womöglich Investitionszulage nur, wenn ich eine Software (auf CD) kaufe, nicht aber, wenn die Software gratis ist, der Erwerb von Nutzungsrechten an der Software jedoch teuer zu bezahlen ist? Sollte ich mich unter diesem Aspekt vielleicht darum bemühen, die Nutzungsrechte an der Software zusammen mit einer CD zu erwerben, damit das Wirtschaftsgut nun auch im Sinne der Investitionszulage beweglich ist? Kennt jemand sonst noch Fördermöglichkeiten für den Erwerb von (sehr teurer) Software? Danke für reichlich Feedback IP: 217.231.253.186 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 16.06.2003 um 22:43 Uhr
hi, hier ist ein altes urteil http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.3.26/3R400.html , dass deine frage beantwortet zur foerderbarkeit von software beantwortet. also vergiss es.investitionszulage wird nur fuer "koerperliche" wirtschaftsgueter in den neuen bundeslaendern gewaehrt. ausnahmen musst du der wirtschaftsfoerderdatenbank www.bmwi.de entnehmen. sonstige foerderung ist das dta-startgeld. gruss, dragon IP: 134.94.113.161 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 17.06.2003 um 10:24 Uhr
Zitat: Original erstellt von Ded Moros: ....Kennt jemand sonst noch Fördermöglichkeiten für den Erwerb von (sehr teurer) Software?...
hallo ded, schau nach einmal ausführlich in den Gründungsführer und/oder die Förderfibel 2003/2004, welche auf den Webseiten der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft zum Download angeboten werden; melde dich ggf. noch mal hans http://www.berlin.de/senwiarbfrau/publikationen/index.html IP: 212.20.141.190 |