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Thema: ARP-Darlehen für Gesellschafter einer GbR
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Jörgi unregistriert
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erstellt am 26.11.2002 um 07:47 Uhr
Hallo liebe Leser, ich hätte da mal eine für meinen Bekannten ziemlich brennende Frage. Dieser hat bei der IBB in Berlin einen Antrag auf ein ARP-Darlehen gestellt. Die Bank sagt ihm, dass die Mitgesellschafterin für das Darlehen bürgen soll. Diese lehnt das aber ab. Stattdessen wollen die Eltern meines Bekannten für ihn bürgen. Die Bank beharrt jedoch auf die Bürgschaftsübernahme durch die Gesellschafterin. Was könnte man da tun? Gibt es vielleicht anderere Darlehen, bei denen die Mit-Gesellschafter nicht für den Kredit bürgen müssen. Wir sind für einen guten Rat dankbar.Jörgi IP: 195.93.74.8 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 26.11.2002 um 10:22 Uhr
Hallo, also erst einmal halte ich gar nix davon, dass Dein bekannter noch ein Kindermaedchen braucht, um seine Probleme klaeren zu lassen. Er haette auch selbst seine Fragen posten koennen, schliesslich will er ja mal Selbststaendiger werden.Bei dem ARP handelt es sich um ein Darlehen fuer Gruender aus der Arbeitslosigkeit in Berlin. Fuer jedes Darlehen muessen Sicherheiten gestellt werden, ob nun Buergschaften, bankuebliche Sicherheiten (Goldbarren und Immobilien ;-) ) und persoenliche Haftung. Das ARP-Darlehen ist nun ein besonderes Darlehen, fuer das man keine bankueblichen Sicherheiten stellen muss, denn Arbeitslose und Sozialhilfeempfaenger verfuegen meistens nicht ueber derartige Kostbarkeiten. Aber irgend eine Absicherung fuer die Rueckzahlung ist auch hier erforderlich. Wenn Dein Freund mit einer Partnerin ein Unternehmen aufbauen will, sind beide Partner voll fuer die aufgenommenen Kredite persoenlich haftbar, daher auch die Mit-Buergschaft der Partnerin. Und diese persoenliche Haftung laesst sich nicht delegieren. ARP auszuschlagen und andere Kredite mit viel schlechteren Konditionen in Erwaegung zu ziehen, waere schlichtweg unternehmerische Dummheit. Gruss, ip IP: 134.94.113.161 | |