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Thema: DtA Microdarlehen - Frage zu Sicherheiten
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imola2001 Mitglied Beiträge: 7 Von:Neidersachsen, 27751 Delmenhorst Registriert: Nov 2002
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erstellt am 23.11.2002 um 20:02 Uhr
Hallo,möchte bei meiner Hausbank das DtA Micro Darlehen beantragen. Für dieses gewährt die DtA dem Antragssteller gegenüber der Hausbank eine 80% Haftungsfreistellung. Bisher hatte ich das so verstanden das ich im "Extremfall" nur die verbliebenen 20% des Darlehnsbetrags an meine Hausbank ableisten muss. Meine Hausbank verlangt von mir nun eine Sicherheit über den gesammten Darlehnbetrag. Bedeutet dies das im im "Extremfall" 100% zurückzahlen müsste? Wenn ich in meinem Fall eine Bürgschaft über den gesamten Darlehensbetrag aufbiete. Vieleicht hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir dies kurz erklären? Viele Grüße Andreas
IP: 217.88.149.182 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 24.11.2002 um 10:49 Uhr
Deine Befürchtung ist richtig, Du bürgst mit 100% für die Rückzahlung des Kredits. Bankübliche Sicherheiten bedeutet, dass Du Waren, Forderungen, Maschinen am besten aber Wertpapiere und Immobilien als Sicherheit anbieten kannst. Die Haftungsfreistellung bedeutet, dass die Hausbank nicht zu 100% für die Rückzahlung des Kredits an die DtA bürgt, sondern "nur" mit 80%. Wenn Du nicht zahlen kannst, hast Du auf jeden Fall die DtA auf den Fersen. Also Vorsicht, ein Kredit ist k e i n Geschenk. IP: 195.93.74.8 |
ip unregistriert
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erstellt am 24.11.2002 um 13:03 Uhr
80% Haftungsfreistellung bedeutet, dass die Hausbank nur fuer die restlichen 20% haftet. Der Kreditnehmer haftet aber immer fuer die gesamte Summe. Gruss, ipIP: 134.94.113.161 |
ip unregistriert
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erstellt am 24.11.2002 um 14:37 Uhr
Ergaenzung: Warum rufst Du nich direkt die DtA-Beraterhotline 0180 1 242400 an? Schliesslich ist die ja auch fuer Deine Fragen da! Jedenfalls ist das intelligenter, als hier im Forum 'rumzufragen.Entscheidend fuer das Micro-Darlehen ist Dein Geschaeftskonzept. Wenn es nicht wirtschaftlich tragfaehig ist und Du nicht nachweislich ausreichend Gewinne erwirtschaften wirst, um den Kredit zurueckzahlen zu koennen, wird der Kredit nicht bewilligt. Ausserdem ist die Laufzeit mit 5 Jahren sehr kurz und schon daher die Rueckzahlung nicht zu unterschaetzen. Vielleicht waere das DtA-Start-Darlehen besser geeignet, hat auch eine laengere Laufzeit. Gruss, ip IP: 134.94.113.161 |
imola2001 Mitglied Beiträge: 7 Von:Neidersachsen, 27751 Delmenhorst Registriert: Nov 2002
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erstellt am 24.11.2002 um 16:31 Uhr
Hallo und dake für die Antworten in diesem Froum habe ich gestern also an einem Samstag gepostet weil vermutlich am Wochenende niemand bei det DtA Infoline erreichbar währe - jedenfalls nicht laut DtA Website. Und die Frage brennt mir schon gewaltig unter den Fingern :-)IP: 80.134.145.39 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 24.11.2002 um 17:03 Uhr
Hi, habe mir gerade Deine Webseiten angeschaut. Ein DtA-Startdarlehen duerfte bei dem "Geschaeftsalter" nicht mehr in Frage kommen. Ich weiss nicht mehr genau, wo die grenze liegt. Schaue einfach mal nach!Nun zur Haftung usw. Die Hausbank haftet gegenueber der DtA fuer die Kreditrueckzahlung. Der Staat/Land kann aber eine begrenzte Buergschaft bei sehr gutem Konzept bis max. 80% der Kreditsumme uebernehmen. Damit ist die hausbank auch bis zu dieser Haftungsfreistellung entlastet. Uebrig bleiben fuer die Hausbank 20%, dafuer musst Du bankuebliche Sicherheiten vorweisen, wie goldbarren im Keller, Immobilien oder aehnliche Werte. Du selbst haftest aber immer zu 100% der DtA fuer die ordnungsgemaesse Kreditabloesung. Geht bei Dir alles schief, tritt der Staat unter bestimmten Umstaenden in Haftung, das heisst, die in Anspruch genommenen Buergschaftsbanken muessen gegenueber der DtA in Hoehe der Haftungsuebernahme den Verlust ausgleichen. Die hausbank holt sich ueber Deine Sicherheiten auch ihren teil. Doch fuer die anderen 80% musst Du auch voll aufkommen, es sei denn, Du wirst vollkommen zahlungsunfaehig und meldest Insolvenz mit allen konsequenzen an. Da gelten dann besondere gesetze. Gruss, ip
IP: 134.94.113.161 |
imola2001 Mitglied Beiträge: 7 Von:Neidersachsen, 27751 Delmenhorst Registriert: Nov 2002
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erstellt am 24.11.2002 um 17:28 Uhr
Hallo wirklich selbstständig bin ich seit 06.2002. Gefördert durch Überbrückungsgeld durch das Arbeitsamt. Davor war das nur eine nebenberufliche Tätigkeit.Kommt das DtA Startdarlehen dann auch nicht in Frage? IP: 80.134.145.39 |
ip unregistriert
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erstellt am 24.11.2002 um 17:41 Uhr
Doch, dann kommt es in Frage. Aber weiterhin beachten, dass es Investitionen sind, die Du finanzieren willst!Jetzt das Negative: Fuer IT-Unternehmen sind zunaechst meistens die Schotten dicht. Kaum eine Bank gibt einen Kredit fuer Softwareentwickler, Webdesigner usw. Damit hast Du jetzt ein Problem. Daher auch die Frage, wofuer Du den Kredit brauchst. Wenn es um Hardware-Ausruestung geht, wuerde ich leasen oder in Kooperationen arbeiten, um ueber Auftraege dann so viel zu verdienen, um spaeter die eigene Ausruestung finanzieren zu koennen. der Markt liegt am Boden, also rundherum truebe Aussichten, die ich mir mit einem Kredit nicht noch weiter trueben wuerde. Du weisst nicht, was noch kommt! Gruss, ip IP: 134.94.113.161 |
imola2001 Mitglied Beiträge: 7 Von:Neidersachsen, 27751 Delmenhorst Registriert: Nov 2002
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erstellt am 24.11.2002 um 17:48 Uhr
Hm, ich müsste das Derlehen einsetzten um die Anlaufphase zu überbrücken. Habe jetzt 12 Kunden und auch schon regelmäßige Einkünfte durch Wartungsverträge aber halt noch nicht genug um davon meine Kosten zu decken.Das Startgeld währe also gebunden an Investitionen in Sachwerte z.B. Betriebsmittel wie Computer Hardware und Ähnliches? Diese sind bei mir bereits jetzt vorhanden. Es geht mir um die Deckung meiner monatlichen Kosten bis das Gewerbe sich selbst trägt. IP: 80.134.145.39 |
ip unregistriert
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erstellt am 24.11.2002 um 17:58 Uhr
Zum Abfangen der Nebenkosten gibt es die DtA-darlehen nicht. Wechsle doch mal kurz in das Gruenderforum von http://www.wilhelm-data.de/ Dort wird so ein aehnliches Problem gerade diskutiert. Du haettest naemlich eventuell die Moeglichkeit, Dich wieder arbeitslos zu melden, falls Du leistungsberechtigt vor der Gruendung warst. Auf meiner Seite http://www.entrepreneur-service.com/startup.html habe ich auch noch paar Links fuer "Arbeitslose". Gruss, ipIP: 134.94.113.161 |
JK unregistriert
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erstellt am 28.12.2002 um 09:27 Uhr
Das Mikro-Darlehen stammt von den gleichen Erfindern, die auch die anderen Förderprogramme entworfen haben. Das Prinzip bleibt immer gleich, nur die Zielgruppen werden geändert. Wirkliche Förderungen erhalten nur die Lieblinge der Banken, zu denen kleine Existenzgründer und andere "Querdenker" leider nicht gehören.Einen empfehlenswerten Hintergrundbericht kann man hier lesen: http://www.eu-vorteile.de/modules.php?name=News&file=article&sid=40 Die alternativen Förderungen, wie z.B. optimale Standortwahl, Kooperationsvereinbarungen, Rahmenverträge, gegenseitige Zahlungszielvereinbarungen und Partnerschaften sind besser geeignet eine Gründung zu begleiten. Nebenbei helfen sie dem Gründer auch unabhängig von Banken zu werden... obwohl es oft so aussieht als wäre es den Gründern lieber, sie wären brave Band-Sklaven...und würden dort als erster Klasse-Geldeinbringer behandelt. Beste Grüße Jürgen. IP: 217.228.207.240 |
patricia unregistriert
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erstellt am 06.03.2003 um 08:26 Uhr
hallo, ich habe eine Frage zu deinem Microdarlehen. Hast du dies bekommen und wenn ja dann wie und unter welchen Voraussetztungen ? Danke für eine Antwort PatriciaIP: 193.26.96.7 |
imola2001 Mitglied Beiträge: 7 Von:Neidersachsen, 27751 Delmenhorst Registriert: Nov 2002
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erstellt am 06.03.2003 um 08:36 Uhr
Zitat: Original erstellt von patricia: hallo, ich habe eine Frage zu deinem Microdarlehen. Hast du dies bekommen und wenn ja dann wie und unter welchen Voraussetztungen ? Danke für eine Antwort Patricia
Hallo Patricia, leider war keine Bank bereit mich zu unterstützen. Im Tenor hieß es das man nicht Bereit währe in den IT Bereich aufgrund der aktuellen Situation zu investieren. Allerdings habe ich noch von keiner Person gehört die das Micro Darlehn überhaupt bekommen hätte!? Vermutlich hilft Dir diese Antwort nicht weiter, leider gibt es nicht mehr zu berichten.
IP: 213.54.12.250 |
frank d. unregistriert
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erstellt am 09.03.2003 um 07:59 Uhr
Hallo Patricia, bin anscheinend der "einzig glückliche" der dieses Darlehen bekommen hat. Bin allerdings ein Existenzgründer im Bereich Handwerk.Dauerte vier Wochen vom Antrag bis zur Zusage. IP: 217.230.39.199 |