Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Finanzierung
  Nebengewerbe zu Hauptgewerbe machen

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Nebengewerbe zu Hauptgewerbe machen
Borja
unregistriert
erstellt am 09.07.2002 um 09:22 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich betreibe seit 6 Jahren neben meinem Vollzeit-Angestelltenjob eine freiberufliche Tätigkeit als Pressedienst, seit 1999 habe ich ein Gewerbe als Kontierungsbüro (Buchführungsservice), das ich ebenfalls nebenberuflich betreibe. Hier helfe ich meinem Lebenspartner, der ebenfalls in Vollzeit angestellt ist und nebenberuflich einen Buchführungsservice sowie einen Lohnsteuerhilfeverein hat. Mein momentaner Zeitaufwand beträgt etwa 5-6 Std. im Monat.

Aufgrund beruflicher (positiver) Veränderungen hat mein Partner seit 01.07. kaum noch Zeit, sich um seine Gewerbe zu kümmern, und ich bin bei einer 40-Std-Woche (Minimum) plus Haus plus Garten plus Haushalt etc. zeitlich auch nicht in der Lage, mehr als 1-2 Std. die Woche zu helfen.

Ich würde gern einen Halbtagsjob annehmen, doch leider sind diese nicht allzu breit gesät, so daß es noch eine ganze Weile dauern kann, bis ich etwas gefunden habe. Jetzt habe ich mir überlegt, daß ich meinen Beruf vielleicht ganz aufgebe und mich mit dem Buchführungsservice komplett selbständig mache. Mandanten sind vorhanden, bei ausreichender Betreuung und Aquise ist ohne weiteres eine relevante Umsatzsteigerung möglich, die mein jetziges Gehalt teilweise kompensieren kann. Allerdings wird sich das wohl erst in einigen Monaten bemerkbar machen, so daß ich gerne für die ersten 6 Monate das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt beantragen möchte.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich Überbrückungsgeld für Existenzgründung beantragen, auch wenn ich das Gewerbe vorher schon nebenberuflich betrieben habe?

2. Muß ich dazu wirklich vorher mind. 4 Wochen arbeitslos gewesen sein? (In § 57 SGB III heißt es u.a. "(2)...a) ... oder einen Anspruch darauf hätte..." bzw. "(4)... oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können..."

Für jede Info in dieser Sache bin ich dankbar.

Viele Grüße
Anja

IP: 62.104.137.195

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 09.07.2002 um 19:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Bis jetzt hast Du noch einen Job.
Ich wuerde mir jeden Schritt jetzt sehr gut ueberlegen und durchkalkulieren.
Ueberbrueckungsgeld ist eine Kann-Bestimmung. Du hast keinen Anspruch darauf. Also die Arbeitslosenangelegenheiten musst Du alle mit Deinem Arbeitsamt VORHER klaeren.
Du kannst aber auch im Internet recherchieren beim Arbeitsamt http://www.arbeitsamt.de/hst/index.html, in der Foerderdatenbank www.bmwi.de und in www.e-lancer-nrw.de .
Warum nehmt Ihr Euch keine Haushaltshilfe, wieso musst Du alles alleine machen?
ip

IP: 62.246.76.162

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer