erstellt am 09.07.2002 um 09:22 Uhr
Hallo,ich betreibe seit 6 Jahren neben meinem Vollzeit-Angestelltenjob eine freiberufliche Tätigkeit als Pressedienst, seit 1999 habe ich ein Gewerbe als Kontierungsbüro (Buchführungsservice), das ich ebenfalls nebenberuflich betreibe. Hier helfe ich meinem Lebenspartner, der ebenfalls in Vollzeit angestellt ist und nebenberuflich einen Buchführungsservice sowie einen Lohnsteuerhilfeverein hat. Mein momentaner Zeitaufwand beträgt etwa 5-6 Std. im Monat.
Aufgrund beruflicher (positiver) Veränderungen hat mein Partner seit 01.07. kaum noch Zeit, sich um seine Gewerbe zu kümmern, und ich bin bei einer 40-Std-Woche (Minimum) plus Haus plus Garten plus Haushalt etc. zeitlich auch nicht in der Lage, mehr als 1-2 Std. die Woche zu helfen.
Ich würde gern einen Halbtagsjob annehmen, doch leider sind diese nicht allzu breit gesät, so daß es noch eine ganze Weile dauern kann, bis ich etwas gefunden habe. Jetzt habe ich mir überlegt, daß ich meinen Beruf vielleicht ganz aufgebe und mich mit dem Buchführungsservice komplett selbständig mache. Mandanten sind vorhanden, bei ausreichender Betreuung und Aquise ist ohne weiteres eine relevante Umsatzsteigerung möglich, die mein jetziges Gehalt teilweise kompensieren kann. Allerdings wird sich das wohl erst in einigen Monaten bemerkbar machen, so daß ich gerne für die ersten 6 Monate das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt beantragen möchte.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich Überbrückungsgeld für Existenzgründung beantragen, auch wenn ich das Gewerbe vorher schon nebenberuflich betrieben habe?
2. Muß ich dazu wirklich vorher mind. 4 Wochen arbeitslos gewesen sein? (In § 57 SGB III heißt es u.a. "(2)...a) ... oder einen Anspruch darauf hätte..." bzw. "(4)... oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können..."
Für jede Info in dieser Sache bin ich dankbar.
Viele Grüße
Anja