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Thema: Dta Startgeld
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T.Paul unregistriert
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erstellt am 11.06.2000 um 03:32 Uhr
Ich möchte zur Gründung eines Unternehmens Dta Startgeld beantragen. Jetzt möchte ich gerne wissen was bei den Richtlinien eine 80% Haftungsfreistellung bedeutet. Selbst beim Bankgespräch ist es nicht klar rübergekommen. Für eine einfache Definition wäre ich sehr dankbar.IP: |
chgozdz Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Mai 2001
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erstellt am 14.05.2001 um 01:04 Uhr
Hiso wie ich das verstehe, bürgt die DtA für dich. Kannst du nicht zahlen, zahlt die DtA deine Schulden an die Bank. IP: 62.180.192.11 |
melli unregistriert
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erstellt am 18.06.2001 um 14:16 Uhr
Hallöchen T.Paul,ich möchte auch das Dta Startgeld beantragen. Schon weiter gekommen? Mein Banktermin ist nämlich erst am 26.06. Vieleicht kannst Du mir schon einige Tips geben? Das mit den 80% habe ich im übrigen auch so verstanden, wie die schon gegebene Antwort. IP: 194.174.175.126 |
dani-oh unregistriert
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erstellt am 20.07.2001 um 23:47 Uhr
Hallo Zu dem thema DTA Startgeld nur eines. Bin seit 7 Monaten !!!!! auf der suche nach einer Bank die mir meine Existenzgründung über das Startgeld ermöglicht. Nix da . 80%-ige haftungsfreistellung bedeutet eigentlich für Euch, daß Ihr "nur" 20% des kreditvolumens mit Sicherheiten abdecken müsst. Ich habe absicherung in Höhe von 45% Teils Sparguthaben und anderen Teils Rückkaufswerrte von meiner Lebensversicherung. Irgendwie werde ich das gefühl nicht los die Banken wollen keine "kleinen" Beträge herausgeben. Wobei für mich 37000,- ne menge ist. Jedenfalls bekomme ich immer die gleiche Antwort. "´Der Dienstleistungsbrache geht es sehr schlecht. Wir glauben Ihre Umsätze werden nicht höher sein wie zu den Zeiten im Angestelltenverhältniss." tztztz Die haben ja nicht einmal ne Lohnbescheinigung von mir gesehen. Naja eins ist klar ---> ICH GEBE AUF KEINEN FALL AUF !! <---- MFG dani-oh----Wenn alle das täten, was Sie mich könnten, dann käme ich nie zum sitzen----- IP: 62.226.155.85 |