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  Gibt es eine Art Übergangsgeld?

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Autor Thema:   Gibt es eine Art Übergangsgeld?
MAC
unregistriert
erstellt am 25.05.2000 um 20:47 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Leute

Wir haben eine tolle Geschäftsidee und wollen uns damit selbständig machen. Jetzt haben wir natürlich schon Informationen über Existenzgründerkapital (dta Lfa usw.) gesammelt. Daran wird's nicht scheitern. Nur wie sieht es mit uns selber aus. Gibt es eine Möglichkeit für ca. 3Monate ein Übergangsgeld zu bekommen. Denn das Geld das wir von der Dta usw. bekommen könnten dürfen wir ja nicht für Gehälter ausgeben, sondern muß m.E. in Investitionen bzgl. des Betriebes gesteckt werden.

Ich bin Familienvater und muss natürlich monatlichen Verpflichtungen nachkommen, da kann ich mir einen Gehaltsausfall nicht leisten.

Bitte um Rat!

Gruß
MAC

IP:

Nicole
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Dez 2004

erstellt am 17.06.2000 um 13:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Nicole anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Mac, manche Arbeitnehmer kündigen ihr Arbeitsverhältnis, um beim Arbeitsamt Leistungsbezüge zu bekommen. Denn Arbeitslose, die mind. 4 Wochen lang als arbeitslos gemeldet waren und sich als "Alternative" selbständig machen möchten, bekommen vom Arbeitsamt ein sog. Überbrückungsgeld gestellt. Das setzt sich aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzügl. 72% Überbrückungsgeld zusammen. Du kannst die Hilfe für max. 6Monate beziehen, vorausgesetzt, Du warst vorher arbeitslos gemeldet. Denk´drüber nach, Viel Glück, Nicole

IP:

Uwe-IHK
unregistriert
erstellt am 20.06.2000 um 08:28 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Mac,
man muß nicht nur 4 Wochen arbeitslos gemeldet sein, sondern auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um das Überbrückungsgeld zu erhalten. Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du erst mal 3 Monate Sperre für das ALG.
MfG Uwe.

IP:

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