erstellt am 07.05.2004 um 14:35 Uhr
WBE Nürnberg vertreibt eine spezielle Software, die in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Datenschutzbeauftragten entwickelt, den Aufsichtsbehörden vorgestellt und von diesen als ausgesprochen wirkungsvolles Werkzeug bewertet wurde. Diese Software wurde auf der CeBIT 2004 im Datenschutz Competence Center (DCC) auf dem Stand der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) vorgestellt und fand großen Anklang, weil sie sehr transparent und einfach in der Bedienung ist. Bei der GDD handelt es sich um den Kompetenzträger in Sachen Datenschutz in Deutschland – sehr viele Datenschutzbeauftragte sind GDD-Mitglied.
Wozu BDSG Basics?
Die Software BDSG Basics generiert im Ergebnis die vom Gesetzgeber und von der Aufsicht geforderten Dokumente nach den Bestimmungen und Wünschen der Aufsichtsbehörden.
Die Bedienung ist für jeden „Maus-Kundigen“ ohne Schulung und Anleitung möglich. Punkt für Punkt werden in Formularen die einzelnen Positionen des Verfahrensverzeichnisses abgefragt.
Das besondere an BDSG Basics ist dabei:
dass zu jeder einzelnen Position umfangreiche Hilfetexte hinterlegt sind, die Begriffe erläutern, Hintergrundinformation liefern und somit den Bearbeiter umfassend und kompetent führen.
Diese Hilfe stellt einen erheblichen Wert dar, da sich dahinter im Prinzip geballtes Fachwissen von Datenschutz-Profis verbirgt.
eine Reihe von Standardmodellen für bestimmte Unternehmensarten (Banken, Versicherungen, Ärzte, Anwälte usw.) mitgeliefert werden können, die – soweit die Angaben für alle diese Gruppe gleichermaßen gültig sind - Feldinhalte vorschlagen bzw. vorbelegen. Weitere Modelle werden fortlaufend entwickelt und dann im Internet zur Verfügung gestellt.
Der Endverbraucherpreis von € 149,00 inkl. MWST und Versand ist so dimensioniert, dass er für jedermann verkraftbar ist.
Man muss sich vorstellen, dass sich alleine zur Dokumentation des Verfahrensverzeichnisses für jedermann die Anschaffung dieser Software rentieren würde. Der erhebliche betriebswirtschaftliche Nutzen liegt aber darin, dass die umfangreiche interne Verarbeitungsübersicht von einem vorher mit dem Thema nicht vertrauten Mitarbeiter software-gestützt – ganz oder zumindest in weiten Teilen – erstellt werden kann, der quasi im Nebeneffekt in Sachen Datenschutz geschult wird.
Soweit dann noch ein externer Datenschutzbeauftragter überhaupt nötig ist, kann dieser auf das bereits vorhandene Verfahrensverzeichnis zurückgreifen, so dass sich seine Kosten um ein Vielfaches des Kaufpreises von BDSG Basics reduzieren werden.
In der Folgezeit können die einmal erfassten Daten kontrolliert und z.B. erneut für den Jahresbericht hergenommen werden, so dass nur Änderungen zu berücksichtigen sind.
Deshalb glauben wir, dass wir mit der Bereitstellung von BDSG Basics eine überaus preiswerte und praktikable Möglichkeit anbieten, den drohenden Sanktionen zu entgehen.
Bestellungen richten Sie bitte an: bdsg@wbe-deutschland.de