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Thema: Frage zur Existenzgründung aus dem Beruf heraus!
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Skorpion2011 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:D-45891 Gelsenkirchen Registriert: Apr 2004
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erstellt am 23.04.2004 um 10:08 Uhr
Hallo zusammen!Habe mal eine Frage! Ich bin derzeit berufstätig und möchte mich nun selbständig machen! Da ich aber weiß, das ich bei eigener Kündigung vorläufig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und bei diesem ganzen Durcheinander bezgl. Fördergeldern und Überbrückungsgeld den Durchblick verloren habe, wollte ich hier mal nachfragen, welche Möglichkeiten ich diesbezüglich habe! Es geht mir dabei hauptsächlich darum, das die Einzahlungen in die Rentenkasse und Krankenkasse gesichert sind! Schon mal vielen Dank im voraus für Eure Antworten! IP: 80.144.32.75 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 26.04.2004 um 12:53 Uhr
Zitat: Original erstellt von Skorpion2011: Hallo zusammen!Habe mal eine Frage! Ich bin derzeit berufstätig und möchte mich nun selbständig machen! ....
hallo skorpion, ich hoffe du bist auf die paar tsd € vom AA nicht angewiesen und kannst direkt in die selbständigkeit starten. dann kannst du ohne einschränkungen alle förderprogramme nutzen, welche bspw. von der www.kfw-mittelstandsbank.de angeboten werden. to toi toi hansIP: 212.20.141.190 |
Skorpion2011 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:D-45891 Gelsenkirchen Registriert: Apr 2004
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erstellt am 26.04.2004 um 17:30 Uhr
Hallo Hans!Ich hätte zwar ganz gerne die Förderung, wenn nicht ist aber auch nicht schlimm! Mir gehts wirklich nur um die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge! Diese muss ich ja dan selbst tragen. Gibt es hierzu den keine Förderung bzw. Unterstützung? Habe bisher nix zu dem Thema gefunden! IP: 80.144.43.66 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 27.04.2004 um 10:16 Uhr
Zitat: Original erstellt von Skorpion2011: ...Mir gehts wirklich nur um die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge! Diese muss ich ja dan selbst tragen. Gibt es hierzu den keine Förderung bzw. Unterstützung?
das ist leider die traurige Wahrheit - der unternehmer muss seine beiträge zur kranken-, pflege- und rentenversicherung ganz alleine bezahlen - vgl. https://www.gruenderstadt.de/Infopark/persoenliche_vorsorge.html. Die höhe deiner beiträge wird überwiegend berechnet nach dem gewinn deines unternehmens. Frage zunächst einmal deine kv, pfv und rv danach. toi toi toi hansIP: 212.20.141.190 |
erdi unregistriert
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erstellt am 12.12.2004 um 12:49 Uhr
Hallo. Leider habe ich deine Frage erst jetzt gelesen. Selbstverständlich steht auch dir Überbrückungsgeld zu. Du darfst aller dings keinen einzigen tag arbeitslos sein, sprich die Aufnahme der selbstständigkeit mus sofort erfolgen. möglich wurde dies durch einen internen Erlass der Arbeitsämter.Nähere Informationen durch Mail an thkrause@lycos .deIP: 213.6.112.102 |