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  ICH AG: Alleine gegründet, jetzt soll Partner dazukommen?! Hilfe

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Autor Thema:   ICH AG: Alleine gegründet, jetzt soll Partner dazukommen?! Hilfe
Tomskee
unregistriert
erstellt am 10.04.2004 um 15:31 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

meine Situation ist folgende. Seid dem 1.3.04 bin ich selbstständig und beziehe die ICH AG Förderung.

Ich hab alles alleine gemacht, mich alleine angemeldet etc.

Nun bietet es sich aber an, dass ein Freund von mir mit ins Geschäft einsteigt. Er selber bezieht kein Arbeitslosengeld oder ähnliches. Er hat eine eigene Wohnung, bezieht Wohngeld und sonst noch Kindergeld und er hat einen kleinen Nebenjob wo er was verdient (300-400 Euro).

Welches ist nun der günstigste Weg den Freund in das Unternehmen aufzunehmen? Muss er einen Gewerbeschein haben? Soll ich ihn einstellen? Was für Konsequenzen ergeben sich, wenn er sich einen Gewerbeschein holt? Bekommt er dann weiterhin noch Kindergeld und Wohngeld? Müssen wir eine Rechtsform annehmen - GbR oder ähnliches oder können wir als Einzelunternehmen weiter bestehen bleiben? Müssen wir uns dann ins Handelsregister eintragen wenn wir die Firma zu zweit führen?

Was würdet ihr uns raten? Wäre für alle Infos wirklich dankbar!

Gruss,
Thomas

IP: 80.143.239.76

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 13.04.2004 um 11:58 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Tomskee:
...Muss er einen Gewerbeschein haben? Soll ich ihn einstellen? Was für Konsequenzen ergeben sich, wenn er sich einen Gewerbeschein holt? Bekommt er dann weiterhin noch Kindergeld und Wohngeld? Müssen wir eine Rechtsform annehmen - GbR oder ähnliches oder können wir als Einzelunternehmen weiter bestehen bleiben? Müssen wir uns dann ins Handelsregister eintragen wenn wir die Firma zu zweit führen? ...Thomas
hallo thomas, es ist nicht gerade leicht, einem unregistrierten nutzer irgendow im rest der brd qualifizierte empfehlungen grtis zu geben. bezogen auf eine gbr zumindest kann ich folgendes sagen:
1. die gründung einer gbr ist formfrei nach § 705 ff BGB. empfehlenswert ist die schriftliche formulierung eines gbr vertrages zu verteilung von gewinnen oder verlusten, kündigungsfristen, zahlungsmodalitäten u.ä. mehr.
2. die gbr wird nicht ins handelsregister eingtragen.
3. jeder der gesellschafter muss eien eigene gewerbeanmeldung abgeben.
4. jeder der gesllschafter versteuert bei der einkommensteuer seinen anteil am gewinn oder verlust ;-)
5. die unter 4. errechneten gewinnen oder verluste sind auch anzugeben bei anträgen auf wohngeld, kindergeld o.ä. sozialleistungen.

einen sonnigen fruehling wuensche ich noch hans

IP: 212.20.141.190

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