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Autor Thema:   Gewerbeanmeldung?
Hope
Junior Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 22.12.2003 um 03:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hope anzusehen!        Antwort mit Zitat
Ich möchte mich als psychologischer Berater selbstständig machen. Benötige ich dafür eine Gewerbeanmeldung?
Da ich für die ersten Monate nicht gerade damit rechne an Überarbeitung zu sterben frage ich mich wie ich z.B. die Krankenversicherung bezahlen soll ( bin derzeit noch über meine Frau versichert ).
Bisher war ich als Aushilfe beschäftigt. Die Arbeit war hart und sehr anspruchsvoll aber dennoch hatte ich einen Stundenlohn von gerade einmal 5€ Netto. Das reichte mit Müh und Not zum leben. Nicht jedoch um genug zu sparen damit ich z.B. die KK Beiträge und die ganzen anderen Unkosten die nächsten 12 Monate aus der eigenen Tasche zahlen kann. Tja und wenn ich nun als psych.Berater ein Gewerbe anmelden muß dann wird es wohl keine 14 Tage dauern bis ich das erste Mal Post von der KK bekomme. Also, was tun?

IP: 195.158.148.124

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 22.12.2003 um 11:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Hope:
Ich möchte mich als psychologischer Berater selbstständig machen. Benötige ich dafür eine Gewerbeanmeldung?

Klare Antwort: NNNNNNNNNNNNNNNNein!
Psychologen zählen genau wie andere Heilkundler zu den freien Berufen nach § 18 EstG. Nähere Infos über die freien Berufe gibt's https://www.gruenderstadt.de/Infopark/infopark.html
oder beim BMWA im Heft Gründerzeiten Nr. 45 "Freie Berufe". toi toi toi hans


IP: 62.153.35.158

Hope
Junior Mitglied

Beiträge: 3
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 22.12.2003 um 23:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hope anzusehen!        Antwort mit Zitat
Danke für die schnelle Antwort. Ganz so leicht ist es allerdings nicht. Kurz bevor ich meine Prüfung zum Psychotherapeuten ablegen konnte drückte die Bundesregierung ihr Psychotherapeuten Gesetz durch.
Ergebnis Prüfung bestanden nur Psychotherapeut darf ich mich nicht nennen ( wegen der nun vorgeschriebenen mediz.Ausbildung die mir leider fehlt ). Rein rechtlich darf ich mich "Ehe-, Familien- und Lebensberater", "psychologischer Berater" und "Lehrer für Autogenes Training" nennen. Somit zählt meine Qualifikation eher zu den Beratungsberufen was wohl bedeutet das ich eine Gewerbeanmeldung benötige!
Trotzdem Danke für die schnelle Antwort und die besten Wünsche zum Weihnachtsfest!

IP: 195.158.147.119

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