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Thema: Gewerbe, Krankenversicherung, Steuern
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lisa Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Nov 2003
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erstellt am 24.11.2003 um 10:34 Uhr
Hallo,ich möchte ein Kleingewerbe anmelden. Zur Zeit bin ich über meinen Mann krankenversichert. Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass ich ein Gewerbe anmelde und mich ggf. selbst versichern. Bei den Steuern werden wir gemeinsam veranlagt. Muss ich mein Einkommen aus dem Kleingewerbe voll versteuern oder habe ich einen gewissen Freibetrag, den ich geltend machen kann. Gruß Lisa IP: 80.130.182.107 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 25.11.2003 um 12:12 Uhr
Zitat: ... Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass ich ein Gewerbe anmelde und mich ggf. selbst versichern.
Im Prinzip Ja - aber die Krankenkasse wird sowieso eine Kopie Deiner Gewerbeanmeldung erhalten. Dann schickt Dir die KK einen Fragebogen, in welchem du den voraussichtl. Gewinn angeben muss, wonach dein mindestbeitrag festgesetzt wird. Zitat: ... Bei den Steuern werden wir gemeinsam veranlagt. Muss ich mein Einkommen aus dem Kleingewerbe voll versteuern oder habe ich einen gewissen Freibetrag, den ich geltend machen kann.
Für dein kleingewerbe musst du eine Überschussrechnung nach § 3 EstG erstellen und eintragen in Anlage GSE eurer Einkommensteuererklärung (auch wenn ein verlust entsteht !-). Ihr müsst Einkommensteuer zahlen, wenn die Summe eures zu versteuernden Einkommens den grundfreibetrag von 14.xxx EUR der splittingtabelle übersteigen sollte. gutes gelingen wünsch ich dir hansIP: 212.20.141.190 |
BEBOUB Mitglied Beiträge: 77 Von:Deutschland, 44795 Bochum Registriert: Dez 2002
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erstellt am 25.11.2003 um 14:41 Uhr
Hallo Hansk,Ihnen ist mit der Aussage: "Für Dein Kleingewerbe musst Du eine Überschussrechnung nach § 3 EStG erstellen..." ein Schreibfehler unterlaufen. Es muß § 4 (3) EStG heißen, denn § 3 EStG befasst sich mit steuerfreien Einnahmen. MfG M. Grigo IP: 195.93.73.9 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 25.11.2003 um 17:00 Uhr
Zitat: Original erstellt von BEBOUB: ....Es muß § 4 (3) EStG heißen, denn § 3 EStG befasst sich mit steuerfreien Einnahmen.MfG M. Grigo
ja die eile, die eile... ich hätte vorher noch mal nachschlagen sollen!! Bis Bald auf diesem planeten hansIP: 212.20.141.190 |