Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Allgemeines
  Gewerbe, Krankenversicherung, Steuern

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Gewerbe, Krankenversicherung, Steuern
lisa
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 24.11.2003 um 10:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lisa anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich möchte ein Kleingewerbe anmelden. Zur Zeit bin ich über meinen Mann krankenversichert. Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass ich ein Gewerbe anmelde und mich ggf. selbst versichern. Bei den Steuern werden wir gemeinsam veranlagt. Muss ich mein Einkommen aus dem Kleingewerbe voll versteuern oder habe ich einen gewissen Freibetrag, den ich geltend machen kann.

Gruß Lisa

IP: 80.130.182.107

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 25.11.2003 um 12:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
... Muss ich der Krankenkasse mitteilen, dass ich ein Gewerbe anmelde und mich ggf. selbst versichern.

Im Prinzip Ja - aber die Krankenkasse wird sowieso eine Kopie Deiner Gewerbeanmeldung erhalten. Dann schickt Dir die KK einen Fragebogen, in welchem du den voraussichtl. Gewinn angeben muss, wonach dein mindestbeitrag festgesetzt wird.
Zitat:
... Bei den Steuern werden wir gemeinsam veranlagt. Muss ich mein Einkommen aus dem Kleingewerbe voll versteuern oder habe ich einen gewissen Freibetrag, den ich geltend machen kann.

Für dein kleingewerbe musst du eine Überschussrechnung nach § 3 EstG erstellen und eintragen in Anlage GSE eurer Einkommensteuererklärung (auch wenn ein verlust entsteht !-). Ihr müsst Einkommensteuer zahlen, wenn die Summe eures zu versteuernden Einkommens den grundfreibetrag von 14.xxx EUR der splittingtabelle übersteigen sollte.
gutes gelingen wünsch ich dir hans

IP: 212.20.141.190

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 25.11.2003 um 14:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Hansk,

Ihnen ist mit der Aussage: "Für Dein Kleingewerbe musst Du eine Überschussrechnung nach § 3 EStG erstellen..." ein Schreibfehler unterlaufen.

Es muß § 4 (3) EStG heißen, denn § 3 EStG befasst sich mit steuerfreien Einnahmen.

MfG
M. Grigo

IP: 195.93.73.9

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 25.11.2003 um 17:00 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von BEBOUB:
....Es muß § 4 (3) EStG heißen, denn § 3 EStG befasst sich mit steuerfreien Einnahmen.

MfG
M. Grigo


ja die eile, die eile...
ich hätte vorher noch mal nachschlagen sollen!!
Bis Bald auf diesem planeten hans

IP: 212.20.141.190

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer