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Thema: Nutzungsgenehmigung?
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Rudi Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:23968 Wismar Registriert: Jan 2004
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erstellt am 08.05.2003 um 20:39 Uhr
Hallo Leute! Möchte mich gern Selbständig machen und habe da noch eine Frage: Brauch ich für die Nutzung meiner Garage als Büro ( auf meinem Grundstück )eine Nutzungsänderung oder-genehmigung und wen muß ich noch um Erlaubnis fragen bzw.was muss ich noch beachten?Gruß Rudi IP: 80.136.23.42 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 13.05.2003 um 15:17 Uhr
Zitat: Original erstellt von Rudi: ...Brauch ich für die Nutzung meiner Garage als Büro ( auf meinem Grundstück )eine Nutzungsänderung oder-genehmigung ..?
Nach meiner Kenntnis der Bauordnung erfordert diese Nutzungsänderung einen Bauantrag ;-( Du kannst es vielleicht auch ohne versuchen. Falls du dann aber die gewerbliche Nutzung beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend machen willst, fragen die Finanzbeamten dann wieder nach der Genehmigung des Bauamtes. hansIP: 212.20.141.190 |
Rudi Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:23968 Wismar Registriert: Jan 2004
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erstellt am 14.05.2003 um 11:43 Uhr
Vielen Dank,Hans. Habe doch Baugenehmigung schon für den Bau (Garage),sonst hätte ich doch nie die Garage bauen dürfen. Wieso,als dann "Bauantrag",will doch nur anders nutzen!Gibt es da irgendwo eine bestimmte offizielle Gesetzgebung? Oder gibt es Bauanträge beim Finanzamt?Gruß Rudi:-I IP: 217.226.247.233 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 14.05.2003 um 12:18 Uhr
Zitat: Original erstellt von Rudi: Vielen Dank,Hans. Habe doch Baugenehmigung schon für den Bau (Garage),sonst hätte ich doch nie die Garage bauen dürfen. Wieso,als dann "Bauantrag",will doch nur anders nutzen!Gibt es da irgendwo eine bestimmte offizielle Gesetzgebung? Oder gibt es Bauanträge beim Finanzamt?Gruß Rudi:-I
hallo rudi, soweit ich als Laie die materie verstanden habe, hast du erst einmal die genehmigung für den bau einer garage. Eine wesentliche Nutzungsänderung erfordert eine neue Genehmigung durch die Baubehörde, weil diese nach dem Baugesetzbuch zu prüfen hat, wieweit die beabsichtigte neue Nutzung mit der örtlich geltenden Bauordnung zu vereinbaren ist - vgl. BauGB § 30 "Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans". Du kannst vielleicht auch erst einmal verfahren nach dem Motto "Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst". Nach der Nutzungserlaubnis des Bauamtes fragen oft nur a) die lieben Nachbarn, oder b) die Betriebsprüfer des Finanzamtes. hansIP: 212.20.141.190 |