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Autor Thema:   Dienstleistungen
Leader78
unregistriert
erstellt am 25.04.2003 um 14:57 Uhr             Antwort mit Zitat
Da ich mir jetzt hier alles durchgelesen habe und gesehen hab das einem hier gut geholfen wird hab ich auch mal eine kleine Frage mit großen auswirkungen!
So nun zu meinem Vorhaben:

Ich hab vor bei uns in der Stadt (da es so etwas noch net gibt) einen PC Service Dienst (reparaturen,schulungen etc.) im Aussendienst (also bei den Leuten zu Hause)einzuführen!Da ich das erstmal nur nach meiner eigentlichen Arbeit machen kann,weil ich nicht 100% weiß ob sich das überhaupt lohnt würd ich gerne wissen was ich dafür alles brauch oder ob ich im Prinzip direkt loslegen darf?? Ich hab das Internet schon abgegrast aber zu meinem Fall noch nix gefunden was mir weiterhelfen könnte!!

Schonmal danke für die Antworten!

IP: 217.226.17.235

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 25.04.2003 um 16:15 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi,
zuerst brauchst Du einen Meisterbrief, denn PC-Reparaturen gehoeren zum hoeherwertigen Handwerk.

Schulungen kannst Du ohne Probleme als freiberuflicher Dozent durchfuehren. Dazu brauchst Du nur eine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Du bekommst dann eine Steuernummer fuer Selbststaendige, ueber die auch dann Deine Gesamtsteuererklaerung einschliesslich Angestellter laeuft.
Zu beachten ist die Kleinunternehmerregelung fuer Umsatzsteuerbefreiung.
Lies Dir mal den alten E-Lancer-Ratgeber http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html
durch, da steht alles drin.
Nicht vergessen, Deinen Arbeitgeber zu informieren!
Gruss, dragon

IP: 134.94.100.199

Leader78
unregistriert
erstellt am 25.04.2003 um 16:42 Uhr             Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von dragon:
Hi,
zuerst brauchst Du einen Meisterbrief, denn PC-Reparaturen gehoeren zum hoeherwertigen Handwerk.


Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Aber warum brauch ich dafür einen Meister??
Mein Chef führt einen PC Geschäft mit Verkauf und Reparatur und ist gelernter Bäcker?? Gibt es dafür Irgendwelche Sonderregelungen?Und deinen Link werd ich jetzt mal verfolgen!

IP: 217.226.17.235

Koulchen
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:D-35745 Herborn
Registriert: Aug 2003

erstellt am 26.04.2003 um 16:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Koulchen anzusehen!   Klicken Sie hier, um Koulchen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Leader78,

von der Notwendigkeit eines Meisterbriefs in diesem Gewerbe weiß ich ebenfalls nichts. Ich kenne jemanden, der aus einem ganz anderen Bereich kommt und das nebenberuflich - ohne Meisterbrief - gemacht hat. Ist allerdings nicht gelaufen, weil der Markt doch weniger groß als erwartet war.

Aber kommst Du nicht Deinem Chef damit ins Gehege? Das wäre wirklich blöd, besonders, wenn im Arbeitsvertrag Konkurrenzklauseln drinstehen und Dein Chef Dir deswegen kündigt.

Meines Wissens brauchst Du einen Gewerbeschein und eine Steuernummer, und das war es schon mit den formalen Voraussetzungen. Aber - wie gesagt - ich würde erstmal ein bißchen Marktforschung betreiben.

Viele Grüße
Koulchen

IP: 145.254.104.161

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 27.04.2003 um 22:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hallo,
bitte vorsicht mit der behauptung, fuer pc-reparaturen braucht man keinen meisterbrief.
mal eine grafikkarte auswechseln, erfordert keinen meisterabschluss. das laeuft noch unter software einrichten.
aber alles, was mit elektronischen bauteilen und einem schraubenzieher sonst zu tun hat, ist laut handwerksordnung einem meisterbetrieb im entsprechenden fachbereich vorbehalten.
auch wenn andere das ohne meister machen, heisst das noch lange nicht, dass das rechtlich o.k. ist.
wenn eine ueberpruefung stattfindet oder ein netter nachbar oder kund euch anschwaerzt, koennt ihr den laden fuer immer schliessen.
ein gewerbeschein gibt keine auskunft ueber die einhaltung der rechtsvorschriften, sondern ist nur eine allgemeine gewerbeerlaubnis.
gruss, dagon

IP: 134.94.113.161

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 28.04.2003 um 10:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
hi,
ich muss jetzt meine bemerkungen zur meistepflicht etwas relativieren.
seit paar tagen liegen die gesetzesentwuerfe zur aenderung der gewerbe- und handwerksordnung vor http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Branchenfocus/Handwerk/handwerk.jsp#hwo .
das gesetz soll ab 2004 in kraft treten.
danach sind auch pc-reparaturen nicht mehr zwingend meisterpflichtig. jedoch setzen sie eine fachliche befaehigung voraus.
das studium des neuen gesetzes und das beratungsgespraech mit der handwerkskammer sollten unbedingt erfolgen.
zu den zulassungsfreien handwerksgewerben gehoeren dann bei entsprechender qualifikation auch informationstechniker.
gruss, dragon

IP: 134.94.100.199

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