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Thema: Gewerbeschein !!
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stefanst Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Okt 2002
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erstellt am 21.10.2002 um 16:23 Uhr
Hallo,ich möchte nebenbei ein Gewerbe anmelden. Hier möchte ich Dienstleistungen rund um die EDV anbieten z.B. PC-und Teileverkauf, Homepagedesign, Anbindung ans Internet ....usw. Was muss ich hierbei beachten ?? Gibt es Probleme mit den Nachbarn - Ich habe vor einem halben Jahr bei meiner Stadt nachgefragt - die wollten dass ich sämtliche Anwohner frage (mit Unterschrift) ob sie zustimmen, dass ich ein Gewerbe in meinem Haus betreibe. Besten Dank im voraus Gruß Stefan IP: 212.184.128.178 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 21.10.2002 um 20:30 Uhr
Hi Stefan, wenn Du mal bisschen recherchiert haettest, waerst Du sicher mehrmals ueber ueber meinen E-Lancer-Ratgeber-Tipp gestolpert. Und diese Webseite www.e-lancer-nrw.de wird jetzt Deine Freizeitbeschaeftigung werden, bis Du das Unternehmersein kapiert hast.Jede Deine Frage wirft neue Fragen auf, bevor ich sie beantworten kann: 1. ... nebenbei ein Gewerbe anmelden ... - Neben was? Als Angestellter, Azubi, Student, Arbeitsloser, minderjaehriger Schueler ... ?- 2. ... Dienstleistungen rund um die EDV ... - Beachte, sowie Du einen Schraubenschluessel in die Hand nehmen willst, ist das Handwerk und erfordert einen Meisterbrief, also genau differenzieren - 3. ... Gewerbe in meinem Haus ... - Wirklich in DEINEM Haus ? Da kannst Du natuerlich selbst entscheiden, welche Deiner von Dir bewohnten Raeume als Gewerberaeume fuer Buero und Lager genutzt werden sollen. Wohnst Du jedoch zur Miete, muss Dein Vermieter zustimmen, nicht die Stadt oder die Anwohner, falls es sich nicht gerade um eine Disco handelt. Wenn Du noch nicht volljaehrig bist, sieht natuerlich alles ganz anders aus. Dann kann nur das Vormundschaftsgericht ueber die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis entscheiden. Also, Hausaufgaben erledigen und dann konkret fragen! Gruss, ip IP: 62.246.130.228 |
stefanst Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Okt 2002
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erstellt am 22.10.2002 um 10:47 Uhr
Hallo ip,also ich habe mich auf dieser Seite bereits umgeschaut habe aber für den dritten Punkt nichts gefunden (vielleicht habe ich es auch überlesen). zu 1.: Ich bin bei einer Firma angestellt und wollte mir nebenbei ( Nach meiner Arbeitszeit) ein Geschäft aufbauen, um bei einem, immer möglichen, Arbeitsplatzverlust nicht mit leeren Händen dazustehen. zu 2.: Ein Bekannter von mir macht so etwas schon seit 5 Jahren - wobei er auch Rechner konfiguriert und zusammenstellt (um das GEhäuse zu öffnen muss man leider schrauben). Er hat aber keinen Meisterbrief !! zu 3.: Ich wohne zur Miete bei meinen Schwiegereltern. Reicht es aus wenn ich von denen eine Einverständnis habe oder muss ich wie sie mir vom Bürger-Büro gesagt ´haben, alle Anwohner unterschreiben lassen ?? Besten Dank für eine Beantwortung meiner Fragen -> wenn was unklar ist einfach dazuschreiben. Gruß Stefan 1. ... nebenbei ein Gewerbe anmelden ... - Neben was? Als Angestellter, Azubi, Student, Arbeitsloser, minderjaehriger Schueler ... ?- 2. ... Dienstleistungen rund um die EDV ... - Beachte, sowie Du einen Schraubenschluessel in die Hand nehmen willst, ist das Handwerk und erfordert einen Meisterbrief, also genau differenzieren - 3. ... Gewerbe in meinem Haus ... - Wirklich in DEINEM Haus ? Da kannst Du natuerlich selbst entscheiden, welche Deiner von Dir bewohnten Raeume als Gewerberaeume fuer Buero und Lager genutzt werden sollen. Wohnst Du jedoch zur Miete, muss Dein Vermieter zustimmen, nicht die Stadt oder die Anwohner, falls es sich nicht gerade um eine Disco handelt. Wenn Du noch nicht volljaehrig bist, sieht natuerlich alles ganz anders aus. Dann kann nur das Vormundschaftsgericht ueber die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis entscheiden
IP: 212.34.174.218 |
ip unregistriert
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erstellt am 22.10.2002 um 12:51 Uhr
Hallo Stefan, O.K., hier die Antworten:zu 1.: Ich bin bei einer Firma angestellt und wollte mir nebenbei ( Nach meiner Arbeitszeit) ein Geschäft aufbauen, um bei einem, immer möglichen, Arbeitsplatzverlust nicht mit leeren Händen dazustehen. - Bitte beachten, dass Dein Arbeitgeber ueber die Nebentaetigkeit informiert werden sollte, dass Du nicht in Konkurrenz zu ihm auftritts und dass es sich wirklich um eine "Nebentaetigkeit handelt. Faustregel ist hier, dass die Du fuer die Nebenbeschaeftigung nicht mehr als 8 Stunden in der Woche aufwenden solltest. zu 2.: Ein Bekannter von mir macht so etwas schon seit 5 Jahren - wobei er auch Rechner konfiguriert und zusammenstellt (um das GEhäuse zu öffnen muss man leider schrauben). Er hat aber keinen Meisterbrief !! -O.K., aber trotzdem vorsichtig sein. Bauelemente austauschen oder Ersatzteile einsetzen bezeichnet die Handwerkskammer als Handwerk mit erforderlichem Meisternachweis. zu 3.: Ich wohne zur Miete bei meinen Schwiegereltern. Reicht es aus wenn ich von denen eine Einverständnis habe oder muss ich wie sie mir vom Bürger-Büro gesagt ´haben, alle Anwohner unterschreiben lassen ?? - Das Gewerbeamt und sonstige Behoerden interessieren sich nur fuer die Adresse Deines Gewerbebetriebes. Wenn Du mehr Ausruestung als einen PC, ein Regal und zusaetzlich noch Publikumsverkehr hast, musst Du das mit Deinem Vermieter regeln, in diesem Fall mit Deinen Schwiegereltern. Was Dir das Buergerbuero erzaehlt hat, ist Quatsch. Gruss, ip IP: 134.94.113.161 |
stefanst Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Okt 2002
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erstellt am 22.10.2002 um 13:06 Uhr
Hi IPdanke Dir - Du hast mir schon mal sehr weiter geholfen :-) , denn die Sache mit den Nachbarn hat mich vor einem halben Jahr doch sehr abgeschreckt - denn es sind ca. 15 angrenzende Anwohner. Gruß Stefan IP: 212.34.174.218 | |