Andy Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jul 2002
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erstellt am 05.06.2002 um 12:57 Uhr
Hi, muss der Name für eine GbR, wenn er nicht ins Handelsregister eingetragen wird, denn immer aus Vor- und Nachnamen beider Gesellschafter bestehen, oder reicht es hier nicht aus nur die Nachnamen zu nehmen ? Was würde denn eine Eintragung ins Handelsregister bedeuten? Das ganze is ja sicher mit Kosten verbunden, gibt es dabei aber noch anderes zu beachten ? Da wir ja nach aussen immer unter eine Firmennamen auftreten wollen/müssen, ist mir das mit dem Vor- und Nachname eigentlich zu lang und ich würde gerne einen kürzeren Namen verwenden, wobei es mir hir eigentlich schon reichen würde die beiden Nachnamen zu nehmen. Gruß Andreas IP: 195.37.36.70 |