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Autor Thema:   Europaweite Ausschreibungen
TRUSTIN
Mitglied

Beiträge: 7
Von:Deutschland, 86368 Gersthofen
Registriert: Okt 2001

erstellt am 14.11.2001 um 12:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von TRUSTIN anzusehen!   Klicken Sie hier, um TRUSTIN eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Kennt sich von Euch jemand mit den Verfahrensweisen bei öffentlichen EU-Ausschreibungen aus?

Mein Problem: Ein Mandant von mir hat bei einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten. Nach Mitteilung an die Mitbieter über die Auftragsvergabe hat ein "Abgelehnter" Einspruch gegen den Zuschlag erhoben.

Meine Frage: welche Konsequenzen kann dieser Einspruch haben? Es kann doch wohl nicht sein, dass der öffentliche Auftraggeber per "Nachprüfungsurteil" einem anderen Anbieter den Zuschlag erteilen muss?!?!?

Für Hilfe wäre ich dankbar!
cu
TRUSTIN Versicherungsservice

IP: 172.149.214.101

ina.petersen
Mitglied

Beiträge: 287
Von:D
Registriert: Okt 2001

erstellt am 14.11.2001 um 13:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von ina.petersen anzusehen!   Klicken Sie hier, um ina.petersen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Gehen Sie mal in http://www.bmwi.de/Homepage/Service/Rechtsgrundlagen/Rechtsgrundlagen.jsp
'rein und rufen Sie unter "Wirtschaftspolitik"
"Öffentliche Aufträge" auf. Dort finden Sie erste Erklaerungen.
Wichtig waere noch der urspruengliche Ausschreibungstext, auf Grund dessen sich Ihr Mandant beworben hatte.
Den Ausschreibungstext und viele weitere nuetzliche Informationen finden Sie unter http://ted.eur-op.eu.int/ojs/de/inh.htm .
I.P.

IP: 134.94.100.199

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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