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Autor Thema:   beteiligungsverhältnisse
infosurfer
unregistriert
erstellt am 17.08.2000 um 19:42 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo, wir sind ein gründerteam von drei (älteren) leuten, wollen aber drei weitere jüngere ins gründungsteam mit aufnehmen. allerdings zu geringeren beteiligungen. wir tragen mehr risiko/verantwortung/arbeit.
gibt es irgendwelche richtlinien, wie man die beteiligungsverhältnisse einer zu gründenden firma festlegen kann?

IP: 213.155.74.40

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 08.09.2000 um 20:12 Uhr             Antwort mit Zitat
Es gibt eine Vielzahl von Punkten
>Austritt
>Rauswurf
>Abfindung
>Erbfolge
>Nacherwerb (Anteilserhöhung)
>Patentrechte u.a
>Methode der Unternehmensbewertung
>Geschäftsführung
>Tätigkeitsvergütung
>Einlageverzinsung
>Wettbewerb ... und vieles mehr !
Stellen Sie grob stichwortartig zusammen,
>wohin und was Ihr Unternehmen will
>welche Risiken bei Partnern Sie sehen und
>was Sie auf keinen Fall wollen
>was Sie berücksichtigt haben wollen.
Tragen Sie dies einem unabhängigen Steuerberater vor, der damit Erfahrungen hat. Dieser darf zwar keine Rechtsberatung machen, kann aber alle Punkte des Vertrages wirtschaftlich vordenken und formulieren und dies später durch einen Juristen prüfen lassen. Dabei wird sicher auch die Rechtsform festgezurrt.

Es geht auch: Erst Jurist, dann Steuerberater, das kostet aber meist mehr und führt zu mehr Änderungen, weil der Jurist logischerweise juristisch "besser drauf" ist, der Berater sich aber den täglichen Ablauf des Geschäftes vorstellt und andere Aspekte einbringt.

Haben Sie denn keinen Steuerberater der auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse einbringt? Die erste grobe Richtungfestlegung gehört zur Erstberatung, die gesetzliche Honorarbegrenzung hat.
Danach erfolgt die Erstellung der Vertragspunkte in Zeit- oder Festhonorar.

Gruß und viel Erfolg !

Hans Jürgen Rosen
GRS Steuerberatungsgesellschaft mbH
grs-stb@grs-consult.de
Tel. 0221-96857-0 Fax 0221-96857-33
oder 03946-7792-6 Fax 03946-7792-88

IP: 194.8.218.141

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