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Autor Thema:   Fernabsatzgesetz
rallek
unregistriert
erstellt am 05.07.2000 um 11:28 Uhr             Antwort mit Zitat
wer kann mir beim neuen Fernabsatzgesetz weiterhelfen?

Zitat CRN-Online.de:
Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Käufer Ware innerhalb einer Rückgabefrist
von 14 Tagen auf Kosten des Händlers zurücksenden kann. Bei Waren unter 80
Mark hat der Verkäufer allerdings die Möglichkeit, die Frachtkosten dem Käufer
aufzuerlegen.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Kunde die Ware zurücksenden?
Darf Sie geöffnet und benutzt sein oder muss der Artikel eingeschweißt
zurückkommen, wenn dieser in Folie eingeschweißt verschickt wurde.

Ansonsten sehe ich düstere Zeiten auf uns zukommen. Kunden bestellen und testen Hard- und Software zwei Wochen lang und schicken Sie dann auf unsere Kosten zurück. Wir können es dann nicht mehr als Neuware versenden.

Versandhäuser wie Otto und Quelle können sich soetwas vielleicht leisten. Aber bei uns kann das schon die Existenz gefährden.

Wer kennt sich hier etwas genauer aus?

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