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Autor Thema:   Sacheinlagen bei der GmbH
Supertom
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, 70569 Stuttgart
Registriert: Jun 2000

erstellt am 13.06.2000 um 05:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Supertom anzusehen!   Klicken Sie hier, um Supertom eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

soweit ich weiss müssen Scaheinlagen bei einer GmbH Gründung voll geleistet werden.
Folgende Fragen:
1. Kann man Sach- und Bareinlagen kombinieren
und falls ja, wie sieht das Verhältnis aus?
2. Wie sieht das mit der Verhältnismäßigkeit der Sacheinlagen aus, kann ich z.B ein Auto
im Wert von Euro 25000,00 einbringen und das reicht?
3. Sacheinlagen müssen von einem wirtschaftsprüfer bewertet werden. Ist das soweit richtig?
Schon im voraus vielen Dank und Gruß
Supertom

P.S. Falls Ihr auf diesen Request antwortet wäre es Klasse mir diesen Euren Reply per Mail zukommen zulassen.
thomas.mager@studserv.uni-stuttgart.de

IP:

ucilav@web.de
unregistriert
erstellt am 19.06.2000 um 16:27 Uhr             Antwort mit Zitat
Für Sacheinlagen muss ein Wertgutachten vorliegen, sagte mir ein Steuerberater. Für ein Auto z.B. der aktuelle Wert.

IP:

uvis beratung gmbh
Mitglied

Beiträge: 14
Von:Deutschland, 88483 Burgrieden
Registriert: Okt 2003

erstellt am 21.06.2000 um 18:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uvis beratung gmbh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo und Guten Tag,

prinzipiell ist kein Wertgutachten notwendig. Es genügen Aufzeichnungen oder Hinweise, Angebote, Preislisten oder ähnliches, die glaubhaft machen, das die Sacheinlage entsprechend der Abnutzung einen entsprechenden Wert hat.

Weicht der angenommene oder vermutete Wert möglicherweise stark von der Realität ab, die ein Dritter vermuten kann, sind Gutachten bzw. Stellungnahmen sehr hilfreich.


Aber wie schon gesagt, - ist alles eine Sache der Verhältnismässigkeit.

Kritisch wirds bei Gründungen, die unverhältnismäßig hohe Anteile gebenüber Bareinlagen haben. Hier helfen nur entsprechende Nachweise.

Trotzdem sollte man sich bei Sacheinlagen zurückhalten. So kann es passieren, dass bei der Eintragung einer GmbH, ggf. die einzelnen Wirtschaftsgüter mit Preis im handelsregister aufgelistet werden.

Sieht dann ziemlich dumm oder kläglich aus.

Weiterhin viel Erfolg

Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung - www.uvis.de

IP:

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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