Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Allgemeines
  Behördengänge für Kleinunternehmer

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Behördengänge für Kleinunternehmer
Thorsten
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Mai 2000

erstellt am 01.05.2000 um 23:03 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Thorsten anzusehen!   Klicken Sie hier, um Thorsten eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo zusammen.
ich möchte demnächst ein gewerbe anmelden.
mir ist bezüglich der erforderlichen Behördengänge noch einiges unklar.
die gewerbeanmeldung ist soweit klar, aber wie und wo beantrage ich, dass ich die USt auf vereinnahmte Umsätze zahlen möchte, wo beantrage ich die befreiung von der gewerbesteuer.
was ist eventuell noch nötig.
Vielen Dank für jede Hilfe im voraus.
Thorsten Heller

IP:

UVIS Beratung GmbH
unregistriert
erstellt am 02.05.2000 um 22:30 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Herr Heller,

Behördengänge sind nicht unbedingt was Schreckliches. Sie sind aber eine von noch vielen Wegen auf dem Weg zur eigenen Existenz.


Systematisch betrieben kann jede Existenzgründung aber zu einem erfolgreichen Unternehmen führen. Dann lohnen sich solche Wege, - auch die ersten zur Gewerbeanmeldung

Ich möchte Sie jetzt aber nicht mit klugen Sprüchen unterhalten. Seit über 20 Jahren begleite ich Existenzgründer von der Idee zu einem erfolgreichen Unternehmen und bin stolz auf die vielen Existenzen, die so im Laufe der Zeit entstanden sind.

Deshalb mein Tipp, -informieren Sie sich, zapfen Sie Quellen an, wo es nur geht.

Hier nun einige Tipps aus der langjährigen Beratungserfahrung zusammengefasst in drei Büchern, die zum Lesen und Nachschlagen geeignet sein können:

1. Die Unternehmer-Trilogie ISBN 3-920834-46-1 beziehbar über jede gute Buchhandlung beschreibt in drei Bänden den gesamten Weg einer Existenzgründung über das Thema der Unternehmenssicherung bis zur Unternehmensentwicklung.

2. Der erste Band geht gezielt auf die Vorbereitungen zur Existenzgründung und nennt in einigen Checklisten, wann welche Behördengänge und besonderen Gespräche zu führen sind.

3. Zahlreiche Fachleute aus der Wirtschaft haben diese Werke geprüft - siehe Vorworte und Rezensionen.

4. Die detaillierten Inhaltsverzeichnisse der drei Werke sind unter www.uvis.de über das Leitthema Publikationen oder in den einzelnen Fachgebieten über Literaturtipps einzusehen.

Alternativ bietet sich auch die internetbasierende Wissensdatenbank www.inputplus.de an. Neben Basisinformationen ist für Abonennten gerade der Top-Mail-Dienst eine aktuelle Informationsquelle.

Viel Spass beim Studium, ansonsten ist der
Unterzeichner e:Mail-mäßig zu erreichen.

Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung -

IP:

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 04.05.2000 um 19:09 Uhr             Antwort mit Zitat
Einfache Frage, einfache Antwort:

Nach der Gewerbeanmaldeung erhalten Sie einen Fragebogen des Finanzamtes.
Darin ist bei den Fragen zur Umsatzsteuer die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu beantragen.
Bei der Frage nach dem Gewinn wird neben der Einkommensteuervorauszahlung (wenn überhaupt anfallend) auch die Frage der Gewerbesteuer automatisch geklärt. Bis TDN 48 ist der Gewinn eines Gewerbebetriebes ohnehin steuerfrei, darüber gibt es eine allmählich ansteigende Besteuerung.

Eine Gewerbesteuerbefreiung gibt es nicht. Sind Sie gewerblich tätig ?
Wenn Ja = gewerbesteuerpflichtig.
Wenn gewerbesteuerpflichtig, dann Freibetragsregelung.

Viel Erfolg H.J. Rosen StBv
grs-stb@grs-consult.de

P.S. Wenn schon anfangs Gewinn "droht", sagt Ihne die "Ansparabschreibung" etwas ? StB befragen !

IP:

Andreas Reif
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Mai 2000

erstellt am 06.05.2000 um 20:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Andreas Reif anzusehen!   Klicken Sie hier, um Andreas Reif eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Genau! Ms/Mr. Rosen liegt richtig. Der Freibetrag liegt bei 48 TDM p.a..
Checkliste für Anmeldungen: Am Ende dieser Site:
http://www.andreasreif.onlinehome.de/Kapitel3-RechtfuerExistenzgruender.htm

IP:

Thorsten
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Mai 2000

erstellt am 09.05.2000 um 23:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Thorsten anzusehen!   Klicken Sie hier, um Thorsten eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Danke für Ihre Antworten.
Was mir jetzt noch unklar ist, sind Dinge die z.b. die Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. betreffen.
Ich habe vor weiterhin bei meiner Firma angestellt zu sein. Müssen auf Einnahmen durch den Gewerbebetrieb weitere ähnliche Ausgaben getätigt werden?
Wie verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz während der Gewerbearbeit?
Nochmals für jede Antwort ein Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Heller
Mit

IP:

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 13.05.2000 um 12:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Ihre Frage kommt um einige Wochen zu früh.
Nach heutigem Recht kann man noch nicht bei sich selbst angestellt sein.
Steuerlich ging das bisher nur bei der GmbH.
Demnächst soll es ein steuerliches Optionsmodell geben, so daß sich Einzelunternehmer wie eine GmbH versteuern lassen können und dann auch ein Unternehmergehalt beziehen können.
(Gesetz muß noch verabschiedet werden)

Sozialversicherungsrechtlich ist da noch nichts geplant, so daß es bei Sozialversicherungsfreiheit bleibt (für z.B. Einzelunternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer der 1-Mann-GmbH)

Grundsätzlich also
Folge: keine Versicherungspflicht
also : freiwillige Versicherung
Wichtig:
Erwerbsunfähigkeitskomponente
überprüfen

Jetzt ist leider ein Punkt gekommen, an dem es kompliziert wird. Ob eventuell doch Rentenversicherungspflicht aufgrund "arbeitnehmerähnlicher Betätigung" anfällt oder ob es sonstige Besonderheiten gibt welche Rechtsformwahl doch noch zu überlegen wäre und ob man das Optionsmodell in die Überlegungen einbezieht, wird kein korrekter Berater ohne Einzelfallprüfung und genaue Information sagen können (und auch nicht wollen). Ich meine ein solches Forum ist eine hervorragende Ideenbörse und bringt Licht im Tunnel, ersetzt aber keine letztlich doch notwendige Beratung mit Rechtssicherheit und Haftung für Berateraussagen.

Fragen zur Beraterauswahl ?

Gruß Hans Jürgen Rosen StBv
grs-stb@grs-consult.de

[Diese Nachricht wurde von H.J. Rosen StBv am 13-05-2000 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von H.J. Rosen StBv am 13-05-2000 editiert.]

IP:

Thorsten
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:
Registriert: Mai 2000

erstellt am 13.05.2000 um 15:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Thorsten anzusehen!   Klicken Sie hier, um Thorsten eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings haben wir uns misverstanden.
Ich meinte ich möchte weiterhin bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt sein, und mich ersteinmal nebenberuflich selbstständig machen.
Wie sieht es dann mit den Versicherungen aus?
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Heller

IP:

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 15.05.2000 um 20:16 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Herr Heller,
eigentlich bleibt es bei der sozialversicherungspflicht im Angestellten-Hauptberuf, es sei denn, Verhältnisse kippen irgendwann.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse !

Damit keine zusätzlichen Beiträge !
Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist aber auch im Nebenberuf zu prüfen (BfA-Info).


Jetzt aber los !
Gruß H.J. Rosen

IP:

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer